Verbotszone für Männer in Großstädten an einem Freitag im Monat? Geht das oder ist das verfassungswidrig?

Lmorg  21.02.2024, 22:13

Quelle?

AusSyrien16 
Fragesteller
 21.02.2024, 22:18

Die Partei hat das in einer Stadt gefordert. Aber ich kann das auch verstehen, weil viele Frauen belästigt werden.

verreisterNutzer  21.02.2024, 22:15

Wer fordert das? Gibt es dazu Quellen?

AusSyrien16 
Fragesteller
 21.02.2024, 22:16

Also Die Partei in einer Stadt

10 Antworten

"Die Partei" ist eine Satire-Partei! Jegliche Aussage von "Die Partei" ist weder ernst gemeint noch folgt diese dem Zweck, der Realisierung.

Aber setzen wir usn doch mal mit dieser Forderung auseinander:

Das Vertretungsverbot eines Stadtteils zu einer bestimmten Tages- oder Nachtzeit an bestimmten Tagen ist eine DISKRIMINIERUNG. Das Grundgesetz für die Budnesrepublik Deutschland hat hierzu folgendes zu sagen:

Art 2 
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Verbiete ich einer bestimmten Personengruppe, zu bestimmten Zeiten irgendwohin zu gehen, so verstösst dies gegen Artikel 2, Satz 1. Dies trifft übrigens auch auf die Lockdowns der Corona-Wahnsinns-Jahre zu. Dieses Grundrecht darf übrigens nicht eingeschränkt werden, auch nicht aufgrund eines anderen gesetzes oder einer Verordnung.

Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

ALLE - egal ob Mann, Frau oder Diverse Menschen - OHNE EINSCHRÄNKUNG!

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...

ALLE - egal ob Mann, Frau oder Diverse Menschen - OHNE EINSCHRÄNKUNG!

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hervorhebung von mir!

Und auch Artikel 3 kann und darf nicht aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung eingeschränkt werden. Alle Versuche sind illegal.

Damit ist im wesentlichen alles gesagt: Eine Stadt DARF nicht einem bestimmten Bevölkerungsteil den Zutritt zu einem bestimmten Stadtteil zu einer bestimmten Zeit untersagen. Entweder muss diese ALLEN Bürgern den Zutritt untersagen, oder keinem.

Übrigens: Auch das "Betretungsverbot" für Frauen in der Herbertstraße in Hamburg ist daher rechtlich illegal!

Woher ich das weiß:Recherche

Ich finde diesen Vorschlag total unsinnig!

Ob es verfassungswidrig ist kann ich nicht sagen.

Das ist selbstverständlich verfassungswidrig.

Rechtlich nicht haltbar, gesellschaftlich nicht haltbar, praktisch nicht umsetzbar.

Die PARTEI hatte schon bessere Witze.