Trotz Vorstrafe ein normales Leben führen?
Hey
Ich hab seit Tagen ein großes Problem, Nämlich habe ich vor ein paar Wochen das Führungsverbot von Airsoft waffen missachtet und wurde von der Polizei erwischt, sie haben mir gesagt das es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Und auch wenn ich bis jetzt noch nichts von der Polizei gehört habe geschweige denn einen Gerichtstermin bekommen habe, hab ich den Fehler gemacht mich im Internet über die Konsequenzen zu informieren…Ich habe erfahren das ich zwar wahrscheinlich keinen Eintrag im Führungszeugnis erhalten werde und somit auch nicht als wirklich vorbestraft gelte aber es gibt zu 100% einen Eintrag im Bundeszentralregister geben wird. Und dieser Eintrag im Zentralregister senkt meine Chance für einen guten Beruf auf so ziemlich 0. Ich frage mich ohne Witz wie es weiter gehen soll bzw. Was ich dann mit meinem Leben anfangen soll ich weiß nicht mehr weiter und bin seit Tagen in eine Existenzkriese gerutscht. Ich könnte ohne Pause los heulen wenn ich daran denke das ich niemals einen richtigen, guten Job bekommen werde nur weil ich einmal so dumm war und etwas falsch gemacht habe. Auch wenn ich grade erst 14 bin und meine Schulnoten verhältnismäßig sehr gut sind fange ich zur Zeit an echt alles zu bezweifeln. Keine Ahnung ob mir jemand weiter helfen kann aber danke schon mal im Vorraus.
Lg
Hat dir die Polizei eigentlich mitgeteilt, was dir konkret vorgeworfen wird?
Wie viel Joule hat die Waffe? Ist sie in Deutschland zugelassen oder einfach aus dem Ausland importiert?
die polizei meinte es ist ein verstoß gegen das waffengesetz, die waffe hatte weniger als 0,5 joule und wurde noch am selben tag von mir in einem waffenladen in berlin gekauft
8 Antworten
Das sind letztlich geringfügige Strafen und vorbestraft bist du auch noch nicht, das bist du erst ab einer bestimmten Anzahl richterlich verordneter Tagessätze. Leider ist in dem Bereich viel Halbwissen unterwegs, ggf. soll so auch den Kiddies Angst gemacht werden, wohl damit sie nicht erneut auf dumme Gedanken kommen und denken, man kommt wegen jeder Kleinigkeit in den Knast oder so ... eine unfeine Art.
Ich würde das Ganze einfach mal so stehen lassen: Passiert ist passiert. Die meisten Personaler kriegen so was nicht raus bzw. wenn du nicht grad Polizist oder Pilot werden willst, werden derartige Daten sowieso nicht abgefragt - ganz davon abgesehen wird so was auch nach gewisser Zeit gelöscht, wenn es keine weiteren Vorkommnisse gibt. Oft wird das auch als eine Art Jugendsünde angesehen.
Ernsthafte Probleme bei der Lehrstellensuche gibt es, wenn die Juristerei im Spiel ist, erst wenn jemand wirklich als Jugendlicher in der JVA gesessen ist und verurteilt worden ist - beziehungsweise wirklich etwas "Schlimmes" passiert ist. Das Hantieren mit einer Softair durch einen 14-Jährigen (der die Gesetze ggf. noch gar nicht kannte) ist zwar auch doof, aber ein buchstäblich anderes Kaliber. Ein Cousin von mir hatte vor Jahren auch so was hinter sich und konnte dann auch Technischer Zeichner lernen, ohne dass das jemals thematisiert worden ist.
Bis du ins Alter kommst, wo Bewerbungen und Lehrstellen zum Thema werden, vergeht noch einige Zeit. Letzten Endes würde ich das wie gesagt so stehen lassen. Für alles findet sich eine Lösung.
Da du dich explizit auf Anscheinswaffen beziehst: Bist du sicher, dass Ordnungswidrigkeiten bei der Polizeibewerbung angegeben werden müssen? Hast du da mal eine Quelle zur Hand (egal welches Bundesland)?
Wenn es sich bei der Airsoft um eine Schusswaffe mit mehr als 0,5 Joule gehandelt hat, dann hat er eine Schusswaffe ohne Waffenschein geführt, das ist ein Straftatbestand. Zur Waffe stehen aber keine näheren Angaben in der Frage, deshalb ist deine Vermutung, das eine Anscheinswaffe geführt wurde, nur genau das, eine Vermutung.
Schon mal gut, dass du einsiehst, dass du Scheiße gebaut hast.
Du kannst dich aber wieder ein bisschen beruhigen: Wenn du in den nächsten Jahren nichts mehr anstellst, stehen dir in ein paar Jahren wieder so ziemlich alle beruflichen Möglichkeiten offen.
Wenn du uns nicht ganz wesentliche Teile des Sachverhalts verschweigst, wird es einen Eintrag im Bundeszentralregister nicht geben, sondern lediglich im Erziehungsregister (§ 60 BZRG). Für deine berufliche Karriere relevant sind diese Einträge nur, wenn du dich in einem sicherheitskritischen Bereich beim Staat bewerben oder einen Waffenschein o. ä. beantragen möchtest (vgl. § 61 BZRG).
Sofern an deinem 24. Geburtstag im Bundeszentralregister keine "größeren Sachen" eingetragen sind, werden die Einträge des Erziehungsregisters dann gelöscht.
Hat dir die Polizei eigentlich mitgeteilt, was dir konkret vorgeworfen wird?
Das geht nie vor ein Gericht und gibt auch keine Vorstrafe.
Es handelt sich nur um eine OWI.
Deswegen wundert mich auch, dass lt. FS die Polizei von Gerichtsverfahren und einem Eintrag im BZR gesprochen hat.
Entweder haben die eingesetzten Beamten Unsinn erzählt (aus Unkenntnis oder um dem FS Angst zu machen sei mal dahingestellt). Oder der FS hat uns einen wichtigen Teil verschwiegen. Denkbar wäre nämlich noch, dass die hier gegenständliche Airsoft-Waffe nicht den Vorgaben der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG entspricht. In diesem Falle wären wir in der Tat im Strafrecht (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). Aber das ist ohne konkrete Angabe des FS erst mal reine Spekulation.
also die Airsoft war eine mit weniger als 0,5 joule die ich sogar noch am selben Tag legal in einem waffenladen gekauft habe
Dann kommt eigentlich nur § 42a WaffG in Betracht und das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG). Bußgeld kann theoretisch bis zu 10.000 € betragen (Abs. 2), faktisch wird das bei einem 14 Jährigen wohl maximal im mittleren zweistelligen Bereich liegen. Wenn du als Minderjähriger die Geldbuße nicht aus eigenen Mitteln zahlen kannst, kannst du ggf. stattdessen auch Sozialstunden machen (§ 98 Abs. 1 OWiG).
Keine Einträge im Bundeszentralregister, keine Eintragungen im Erziehungsregister, keine Berücksichtigung bei Bewerbungen.
Hi, da wollte Dir die Polizei wohl Angst machen, hat auch gut geklappt.
Das Problem, die Polizei hat gar nicht zu entscheiden, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wegen welcher Straftat soll die denn eigentlich stattfinden?
Das mit dem Zentralregister kannst vergessen, Ordnungswidrigkeiten kommen da nicht rein.
Mach dir keine Sorgen
Vllt wird die Chance bei der Polizei zu arbeiten oder so geringer, aber sonst kann da keiner reinschauen
Jeder baut mal kacke… manche mehr, manche weniger
doch daraus zu lernen ist noch viel wichtiger
Rede vllt mal mit deinen Eltern über deine ängste
die werden dir bestimmt weiterhelfen
Vllt wird die Chance bei der Polizei zu arbeiten oder so geringer, aber sonst kann da keiner reinschauen
Der war gut! - aber leider auch falsch...
Doch, die gucken auch da rein und überlegen sich es vllt zweimal
Ich meinte, dass da nicht nur die "?polizei" reinsieht..
https://dejure.org/gesetze/BZRG/61.html
Auch Jobs sm Flughafen, ect...sind da passe...
Für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich des Flughafens sind die Einträge relevant, ebenso für alle Jobs in denen man mit Waffen oder Sprengstoff zu tun hat. Ebenso bei Tätigkeiten im Strafvollzug. Ansonsten wird es schon dünn... Verfassungsschutz, BND und MAD haben noch Einblick. Das wars.
Also alle Stellen, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung bez. der Gesinnung ( z.B. Reichsbürger) stattfindet: Lehrer, Angestellte im Passamt, Einwohnermeldeamt....
Sehr gut zusammengefasst… und dazu zählt auch die Polizei
Hast du mal eine Rechtsgrundlage zur Hand? Und wie läuft das dann faktisch? Erfolgen die Abfragen über die Nachrichtendienste?
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__1.html
(2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer
1.Zugang zu Verschlußsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM ODER VS-VERTRAULICH eingestuft sind,
2.Zugang zu Verschlußsachen über- oder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen,
3.in einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die auf Grund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Nationale Sicherheitsbehörde zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist,
4.nach anderen Vorschriften einer Sicherheitsüberprüfung unterliegt, soweit auf dieses Gesetz verwiesen wird.
Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist....
....die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die eine betroffene Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will...
Und wo hat ein Lehrer, Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt oder ein Busfahrer (wie du unten geschrieben hast) Zugang zu Verschlußsachen?
Ganz einfach für dich:
Keine Verbeamtung ohne Sicherheitsüberprüfung!
Während meiner Bundeswehrzeit waren übrigens die Busfahrer, die den Pendelbus zwischen Kaserne und Flugplatz fuhren alles Zivilisten ( keine Beamten) - ob die nicht sicherheitsüberprüft wurden glaub ich auch nicht..
Keine Verbeamtung ohne Sicherheitsüberprüfung!
LOL. Welche Busfahrer sind denn Beamte? Und auch die Mitarbeiter im EMA dürften in der Regel Tarifangestellte sein und keine Beamten.
Busfahrer, die den Pendelbus zwischen Kaserne und Flugplatz fuhren
Wenn Busunternehmen in staatlichen Sicherheitsbereichen eingesetzt werden, kann bei Bedarf ggf. für die eingesetzten Personen eine SÜG-Überprüfung gefordert werden. Der Regelfall ist das bei Busfahrer allerdings nicht.
Davon mal abgesehen: Ich weiß nicht, wie die Rechtslage "zu deiner Zeit" aussah. § 37 Abs. 3 SG ist jedenfalls erst 2016 eingefügt worden (G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562 (Nr. 15)), und zwar offenbar als "Neuerung", siehe Gesetzesentwurf und Begründung, DIP 76492.
Da du nicht in der Lage bist, irgendwelche Quellen zu liefern, muss ich ja alleine suchen.
Mit er Ausgangsfrage hat das ganze ohnehin recht wenig zu tun, da es -wie wir inzwischen festgestellt haben- ohnehin keinen Eintrag im Erziehungsregister gibt, weil es bloß um eine OWI geht.
zur Polizei wird er wohl vergessen können
wer mit Anscheinswaffen durch die Gegend rennt - bei der Bewerbung muss er das angeben. dazu gibt es bereits Fragen