Tinder Date verfolgt mich?
Hallo
ich habe vor 2 Monaten eine angeblich 20 jährige auf Tinder kennengelernt ich selbst bin 24 und sie hat sich über das komplette schreiben hinaus immer als 20 jährige ausgegeben. Nach gut 2 Wochen hat sie mir dann gesagt das sie 32 ist und ein Kind hat worauf ich hin den Kontakt direkt abgebrochen habe und auch nicht auf das erste Treffen mit ihr gehen wollte. Ich hatte sie überall blockiert und auch gesagt das ich kein Kontakt will. Jetzt kam aber der große Knall letzte Woche weil sie durch irgendwas herausgefunden hat wo ich wohne (ich selbst hab’s ihr nicht gesagt) sie wusste nur meine Arbeitsstelle und halt in der Stadt in der ich wohne. Sie stand mit ihrem Kind vor meiner Tür ich selber wohne noch bei meinen Eltern und da war die Attacke riesig weil meine Eltern davon ausgegangen sind das es mein Kind wäre usw. Es war auf jeden Fall eine riesige Diskussion. Sie ist dann durch erneuter Diskussion wieder gegangen und ich habe ihr mehrmals gesagt das ich nichts will und das sie mich endlich in Ruhe lassen soll, gestern war es dann wieder so das sie vor meiner Tür stand ich habe dann auch durch Druck von meinen Eltern die Polizei gerufen die konnten sie dann zum Glück hier wegbringen. Das Problem ist jetzt das sie mich angezeigt hat ich hätte sie angefasst was überhaupt nicht stimmt. Ich habe gestern der Polizei auch die Chat Verläufe gezeigt wo ich immer wieder sage das ich Nix will von ihr usw. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll?
3 Antworten
Ja, warte die Anzeige ab. Sie muss das beweisen und da sie bereits negativ ausfgefallen ist wird man ihr vermutlich auch nicht glauben.
Bloß nicht unter Druck setzen lassen und vor allem alle Cerläufe aufbewahren.
Zwischen sagen ich mache was und es tun ist auch noch ein Unterschied.
Allen Göttern danken, die dir so einfallen, dass du dich nicht auf sie eingelassen hast und einen Anwalt nehmen.
Das kostet, ja.
Aber hier geht es um ne falschanzeige wegen sexueller Übergriffe oder Körperverletzung, je nach Sprachraum. Wenn da etwas schief geht, hat er das sehr, sehr lange im Führungszeugnis stehen. Das Ding, das alle Arbeitgeber sehen wollen. Und man kann leider schnell etwas falsch machen.
Eine gegenanzeige wegen Verleumdung könnte auch möglich sein.
Es steht viel auf dem Spiel. Deswegen: Sicherheit schaffen. Anwalt.
Wenn da etwas schief geht, hat er das sehr, sehr lange im Führungszeugnis stehen. Das Ding, das alle Arbeitgeber sehen wollen. Und man kann leider schnell etwas falsch machen.
wenn es so abgelaufen ist wie er den Fall beschrieben hat, ist ne Wahrscheinlichkeit einer Einstellung hoch
und selbst bei einer Verurteilung
um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu bekommen müsste er entweder
eine Geldstrafe über 90 Tagessätze bekommen oder zu einer Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten verurteilt werden.
beides sehe ich hier nicht als realistisch an.
Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen. sondern nur ins Bundeszentralregister wo kein Arbeitgeber drauf zugriff hat sondern nur die Justiz.
falls er ein Ersttäter ist d.h sonst keine anderen Strafverfahren hat bzw polizeilich bisher nicht in Erscheinung getreten ist
sehe ich bei einer Verurteilung in solch einen Fall weder ne Geldstrafe über 90 TS noch ne Freiheitsstrafe zur Bewährung und schon gar keine Haftstrafe ohne Bewährung.
Naja ich hab halt nen fall im Freundeskreis, in dem er sich exakt das dachte. Und naja der Eintrag ist jetzt drin.
Es geht nicht darum, ob es wahrscheinlich ist. Es geht darum, was es bedeutet, wenn ein unwahrscheinliches Ergebnis eintritt.
Wenn sie keine Beweise gegen dich hat wird ihre Anzeige wieder fallengelassen. Du dagegen hast ja Zeugen, dass sie dich belästigt hat. Daher solltest du die wegen Belästigung anzeigen.
den er dann jedoch selbst bezahlen muss.
den nur wenn es zu einem Freispruch kommt zahlt der Staat den Anwalt
wenn das Verfahren eingestellt wird oder er verurteilt wird ( was ich nicht glaube) darf er das alles selbst bezahlen und da können locker mal mehrere hundert Euro zusammen kommen.