Stromabrechnung plötzlich 6 Fach erhöht?

7 Antworten

Auf Deiner Abrechnung ist bei den Zählerständen auch aufgeführt, wie diese jewels erfasst wurden. Das kann sowohl in einer separaten Spalte als auch per Fußnote passieren.

Da Du die Abrechnung selbst nicht (zumindest anonymisiert) geteilt hast, bleiben hier nur Mutmaßungen, was passiert sein könnte.

Was Du auf jeden Fall tun solltest: Den aktuellen Zählerstand ablesen und mit den Angaben auf Deiner Abrechnung vergleichen. Weicht der Zählerstand stark ab, den tatsächlichen Stand an den Versorger übermitteln und um Rechnungskorrektur bitten.

Grundsätzlich musst Du (kostenfrei!) einmal im Monat die Möglichkeit bekommen (persönlich!) Deinen Stromzähler einzusehen.
Das ist vielleicht etwas oft, aber alle 3-6 Monate solltest Du das in Anspruch nehmen und den jeweiligen Stand dokumentieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 13:17

Und wie soll mir das ermöglicht werden? Soll mich der Vermieter in den Keller tragen? XD. Ich kann da nicht hin, weil ich behindert bin, nicht weil die Zähler in irgendeiner Weise weggesperrt wären. Deshalb war ja eigentlich auch mit den Stadtwerken abgemacht, dass immer jemand zum Ablesen kommt.

lisaloge  16.01.2025, 14:59
@Assistenzpfote

Ja, das sind natürlich besondere Umstände, die ich leider erst nach meiner Antwort in einem Deiner Kommentare gelesen hatte.

Trotzdem solltest Du jemanden schicken, der jetzt einmal Deinen Zähler aktuell fotografiert.

Dass der Messstellenbetreiber generell zur Ablesung kommen soll kannst Du Dir zwar wünschen, hast aber - leider - keinen Anspruch darauf.

Hast du den mal geprüft, ob der Zählerstand wirklich abgelesen wurde?

Also sprich, geh zu deinem Zähler lese den Zählerstand und die Zählernummer ab und vergleiche sie mit deiner Rechnung.

Steht auf der Rechnung wirklich drauf dass diese abgelesen oder geschätzt wurde? Auf jeden Fall solltest du den aktuellen Zählerstand einmal vergleichen und durchgeben und sollte der tatsächlich so hoch sein, dann solltest du auf jeden Fall mit dem Versorger telefonieren das gegebenenfalls Erzähler geprüft wird oder die Anlage vom Vermieter


Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 12:59

Ich kann den nicht überprüfen, da ich da nicht einfach so hinkomme. Meine Nachbarin meinte aber der Typ sei wohl im Oktober da gewesen und sie hat sich notiert wer das war.

LittleMac1976  16.01.2025, 13:25
@Assistenzpfote

Dann musst du es möglich machen, dass du daran kommst, dir steht der Zugang dazu zu und ohne zu wissen was dein Ziel der wirklich anzeigt macht es keinen Sinn irgendwo Radau zu machen. Du musst schon prüfen ob der Zähler das anzeigt also Ruf dein Vermieter an dass der dich daran lässt. Der Zugang muss jederzeit gewährleistet sein

Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 13:26
@LittleMac1976

Wie soll er das denn machen? Soll er mich runtertragen ode meine Behinderung wegzaubern?

Bei uns rutsche beim Ablesen mal ein Zahlendreher rein. Das war aber mit dem Handyfoto, das wir jeden 1 machen und bevor der am gemacht haben, ganz schnell gelöst. In Wohnungen wo der Zähler nicht im Wohnbereich ist, ist das ne ganz andere Geschichte. Da würde ich aber dass gleiche machen. Wenn du nicht hinkommst schick jemanden anderen runter. Handyfotos sind terminiert.

Hast Du mal die Ablesewerte geprüft?

Ich meine ohne den tatsächlichen Stand mitzuteilen, kannst Du einer Schätzung widersprechen wie Du willst. Wenn Dein Versorger keinen Ablesewert hat, ist er berechtigt zu schätzen. Und er ist auch berechtigt von Dir eine Ablesung zu verlangen. Das muss auch nicht im Vertrag stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 13:01

Wenn ich doch aber nicht ablesen kann.

Elektroheizer  16.01.2025, 13:04
@Assistenzpfote

Natürlich kannst Du das. Dein Vermieter muss Dir auf Verlangen Zugang gewähren. Oder der Hausmeister kann auch für Dich ablesen.

Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 13:05
@Elektroheizer

Und der Vermieter trägt seine behinderten Mieter dann in den Keller? Einen Hausmeister haben wir nicht.

Elektroheizer  16.01.2025, 13:52
@Assistenzpfote

Na hast Du keinen Aufzug? Wer macht denn da Kleinreparaturen, Mülldienst oder Treppenhausreinigung, wenn Ihr keinen Hausmeister habt?

Es wird sich doch bestimmt eine Person finden lassen, die mal den Zähler abliest oder ein Foto vom Zähler macht.

Assistenzpfote 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 15:38
@Elektroheizer

Kleinreperaturen sind Aufgabe der Mieter. Mülltonnen stellen die Mieter raus. Einen Aufzug in den Keller hat in der Regel kein Wohnhaus. Das ist die absolute Ausnahme. Treppenhausreinigung ist auch Aufgabe der Mieter. Eine Nachbarin guckt später.

Prüfe die abgerechneten Zählerstände. Sind die OK, dann hast du ganz schlechte Karten.


w18j66193  16.01.2025, 14:58

Gibt aber auch die Möglichkeit, daß ein "lieber" Mitmensch bei dir klaut (z.B. in Gemeinschaftsräumen), wie Waschküchen, Garagen etc.