Strafrecht, Erbrecht, Grundrecht oder kein Recht?
Vor über 3 Jahren verstarb mein Vater, wir gingen sofort von einem Fremdverschulden aus und teilten die den Behörden mit. Die 2. Ehefrau meines Vaters stellte das versterben als Suizid dar. Mein Vater wäre Alkoholiker und Medikamentenabhängig.
Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden reagierten uns also meinen Geschwistern den Geschwistern meines Vaters und auch den Eltern meines Vaters gegenüber von vorne an abweisend und unternahmen nichts was nicht unvermeidbar war. Diese Ermittlungen waren mehr als nur unzureichend.
Nun 3 Jahre später scheint es als wäre mein Vater von seiner 2. Ehefrau in den Tod gedrängt worden.
Im letzten Jahr ereignete sich erneut im selben Kreis (30min entfernt) ein Fall bei dem mehrere Opfer etwas vergleichbares überlebten. Und gegen den Täter aussagen konnten. Eine Verbindung zwischen diesem Täter und dem Fall meines Vaters ist nicht auszuschließen.
In den Zusammenhang gehen ich persönlich von einem Fall vonm"Münchhausen by Adult Proxy Syndrom" aus.
Selbst die Generalstaatsanwaltschaft lies sich bisher nicht dazu überzeugen diesbezüglich zu ermitteln.
Dazu 2 gegensätzliche Testamente der Nachlassprozess läuft seit 3 Jahren.
Was soll ich tun ?
5 Antworten
Vielleicht ein Privatdetektiv einschalten aber ob das noch etwas nützt nach drei Jahren ist fraglich. Wenigstens das mit dem Testament sollte sich klären lassen.
Wir gingen in der ersten Annahme von einer unterlassener Hilfeleistung aus. Diesbezüglich wurde unsere Anzeige ignoriert und nicht aufgenommen.
Leider unterstützt das Rechtssystem eher Täter als Opfer. Wir haben das grade in einem anderen Zusammenhang in der Familie erlebt. Egal ob man Recht hat, es bekommt der Recht der skrupellos und unmenschlich handelt.
Ich möchte mein Vertrauen in den Rechtsapperat nich nicht vollständig aufgeben da ich noch solang ich leben von dessen mitwirken abhängig bin. Ich werde nicht aufgeben das Licht der Wahrheit durch diese dunkle Geschichte zu tragen. Irgendwann trifft man die richtige Person, die versucht alles zu verstehen.
Vielleicht irgendeinen Fernsehsender einschalten. Gibt immer welche die einem helfen, wenn man selber bei Behörden nicht mehr weiter kommt. Oder die BILD ;-)
Auch überlegt, aber Bild wohl besser nicht, uns geht es um Aufklärung und eigentlich sollten diejenigen die eine Garantenstellung besetzen auch die dazugehörige Verantwortung tragen. Würde reichen.
Ich würde mich da an eine Fernsehanstalt wenden und den Fall vortragen. Vielleicht sieht man da eine Möglichkeit der Recherche und letztendlich auch eine Hilfe. Vielleicht wäre das für RTL interessant.
Bei solchen Sachverhalten sollten eigentlich Beweise zählen und keine Anschuldigungen oder Vermutungen, um daraus eigene Vorteile ziehen zu wollen.
Wenn die Behauptung aufgestellt wird, dass die 2. Ehefrau deinen Vater in den Tod getrieben haben könnte, so müsste man da schon Beweise vortragen können.
Z. B. ob sich dein Vater jemals dazu äusserte, dass er sich von seiner Frau bedrängt fühlte. Da müssen Fakten auf den Tisch, wenn man Erfolg haben will.
Wenn man sich von Behörden nicht richtig behandelt fühlt, gibt es auch die Möglichkeit einer Beschwerde bei übergeordneten Instanzen.
Sicher hast du einen Anwalt. Der sollte eigentlich in der Lage sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen die zur Klärung beitragen.
Da muss man am Ball bleiben und auch mal widersprechen, so man mit Entscheidungen nicht einverstanden ist.
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Wenn die Staatsanwaltschaft kein Fremdverschulden feststellen kann, ist die Messe gesungen, die Fahnenstange zu Ende, der Drops geluscht.
Als Kinder steht euch ein Pflichtteil zu, der Ehefrau das Erbe.
Das nähere teilt euch das Nachlassgericht mit, soweit noch nicht geschehen.
Das nachlassverfahren lässt momentan noch die Chance zu das Lügen der 2. Ehefrau zu Tage gefördert werden können. Erbunwürdigkeit steht im Raum. Aber seit 3 Jahren... Es zerbricht einen
Wenn die Staatsanwaltschaft kein Fremdverschulden feststellen kann, es aber nicht auszuschließen ist sogar der Verdacht besteht, müssten Gutachten diesbezüglich eingeforder werden. Dies wurde nur bedingt getan. Ohne den nötigen Sachverstand der Pflicht zur Sachverhaltsklärung nicht nachzukommen steht wohl kaum in relation.
Für die Staatsanwaltschaft ist der Befund der Gerichtsmedizin entscheidend.
Ist der Verstorbene bereits beerdigt, wird eine Exhumierung erforderlich, soweit der Erblasser nicht eingeäschert wurde.
Er wurde auf Wunsch der 2. Ehefrau eingeäschert. Es wurden aber vorher Obduktion und toxikologische Untersuchungen durchgeführt. Den Zusammenhang könnte nur ein forensischer Gutachter für Psychiatrie belegen. Schon eine ernsthaftfte Befragung der Polizei würde wiedersprüchliche Aussagen aufdecken. Hinzu kommen die Aussagen von Freunden und Familie die das Bild des Fremdverschuldens untermauern.
Das führt nicht weiter, Herr des Verfahrens war die Staatsanwaltschaft und die folgt den Aussagen der Gerichtsmedizin.
Die schließen mit ihrem gutachten ein Fremdverschulden nicht aus soweit bekannt. Also StA versuchen zu sensibilisieren ggf. Ombudsmann, Hilfsorganisation, Öffentlichkeit, und nicht verrückt werden.
Hinzukommend die Tatsache, dass unsere Bitte zur Aufnahme einer Anzeige nach dem Tod meines Vaters ignoriert wurde und Beweise nicht umfassend gesichert wurden stellt scheinbar eine Strafvereitelung im Amt dar (Verfolgungs-vereitelung). Insgesamt wirkte die Polizei vor Ort voreingenommen wenn nicht sogar befangen.
Seit dem gefühlt jura studiert.
Dann wirst Du einen Anwalt beauftragen müssen und darüber hinaus die Kosten für ein Gutachten bezahlen.
Jetzt schon knapp 30k Anwalts kosten meinerseits. Also Geld = Chance auf Gerechtigkeit?
Einen Zusammenhang zwischen dem Tod deines Vaters und den jetzigen ähnlichen Vorgängen könnte doch nur bestehen, wenn die zweite Ehefrau des Vaters, der du ein Verbrechen an deinem Vater zutraust, hier ebenfalls involviert wäre. Handelt es sich dagegen nur um einen "ähnlichen" Fall, kannst du daraus doch kaum eine Erkenntnis für den eigenenm gewinnen. Was die damalige Untätigkeit der Behörden betrifft, werden die Indizien vermutlich gegen ein Fremdverschulden gesprochen haben; ansonsten wäre von Gesetzes wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Vielleicht lebte dein Vater in sozial so prekären Umständen, dass die zuständige Behörde lieber die Finger von ihnen gelassen hat. Und was das Erbecht anbelangt: Hat der Vater denn überhaupt entwas hinterlassen, das der Rede wert ist ? Es scheint doch, dass er Alkoholiker war und alles was er hatte, wohl dafür verbraucht haben wird.
Das mein Vater Alkoholiker war behauptete ausschließlich seine 2. Ehefrau. Eine Verbindung zu dem Täter und der 2. Ehefrau meines Vaters ist meine Vermutung. Die Lebensumstände waren überdurchschnittlich und der Nachlass erheblich. Indizien vorhanden. Vlt. Strafvereitelung (der Verfolgung) im Amt mit weiteren Folgen
Insgesamt ergeben die Indizien bisher das Bild als habe die 2. Ehefrau meinen Vater zum Suizid gedrängt. Als Motiv ein mehr als zweifelhaftes Testament. Seit beginn dieses Prozesses hat die 2. Ehefrau ausschließlich gelogen, eigenständig Erbmasse veräußert und tut dies immernoch, ohne die Entscheidung des Gerichts abzuwarten um Vermögenswerte zu verschleiern.
Sich anwaltlich gut beraten lassen, wenn Sie das wollen. Oder es akzeptieren wie es ist. Alkohol- und Medikamentenmissbrauch vom Vater vereinfachen die Sache für Sie wohl nicht.
Anwälte sind einbezogen. Bisher jedoch machtlos. Die mögliche vereitelung der Strafverfolgung machte die Aufklärung bisher schwer möglich.
Hab ich versucht die scheinen überfordert, sagen es könnte sich um Mord handeln, da sollen mal lieber die Behörden dran.