Stelle bereits intern vergeben?

6 Antworten

Offensichtlich schon.

Entweder wurde jemand anders genommen oder es wurde tatsächlich jemand Internes genommen.

Was völlig in Ordnung ist, nur muss man halt schauen, ob nicht jemand anders besser passt.

Es sind ja oft nicht nur die reinen Qualifikationen, die entscheiden. Vielleicht hat das Anschreiben nicht gefallen, du bist zu alt/jung, zu spät verfügbar, zu teuer, du hast zu viel/zu wenig Erfahrung, deine Nase hat nicht gefallen... Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zur Industriekauffrau 2007 - 2010
Wurde die Stelle ggf. schon intern vergeben, musste aber öffentlich ausgeschrieben werden?

Ziemlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Wenn intern ein Kandidat vorhanden ist, schreibt man idR auch nur intern aus und schreibt die dann freiwerdende Stelle extern aus.

War die Stelle befristet oder unbefristet ausgeschrieben?

Und du solltest die Anzahl der Bewerbungen im Verwaltungsbereich nicht unterschätzen.

Du hast den Bachelor, war er gefordert? Wenn nein, überqualifiziert. Dann kommen Noten, bisheriger Lebenslauf, passt das alles in den Betrieb, dann kommen Schwerbehindertenvertretung, AGG, Frauenquote. - das alles zusammen ergibt die Auswahl für die Vorstellungsgespräche.

Und dann gibt es im öffentlichen Dienst immer noch Vitamin B. In der Gemeindeverwaltung vermutlich noch mehr, wie im Landes/Bundesdienst.

Geh mal davon aus, dass es ein ordnungsgemäßes Bewerbungsverfahren gegeben hat.

Das Du nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest kann viele Gründe haben, z. B.:

Du hast eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt. Z. B. einen Hochschulabschluss, der für die Laufbahn unbedingt erforderlich ist.

Es gab einige Schwerbehinderte, die formal die Voraussetzungen erfüllten und die bevorzugt werden müssen.

Es gibt doch deutlich mehr Bewerber, die diese fünf Kriterien erfüllen und deren Bewerbungen einen besseren Eindruck gemacht haben.

...

Anfragen und ggf klagen.

klagen ist möglich? :D (bzw. was bringt das?!?)

Die werden mir ja vermutlich wohl keinen Grund nennen bzw. den wahren Grund (Als Absage kam nur: Aufgrund der Vielzahl...)...

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@qwertztztz

Es sollte reichen wenn man deine Bewerbung unberücksichtigt für das Auswahlverfahren in die Tonne geworfen hat. "rumklüngeln" ist verboten, daran muss sich eine Verwaltung halten. frag doch mal bei der entsprechenden Kommunalaufsicht nach, was die dazu sagen.

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@qwertztztz

Dann musst du selbst aber definitiv beweisen, dass du der BESSERE Kandidat warst. Das ist faktisch unmöglich, weil du ja deine Mitbewerber gar nicht kennst.

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@DerHans

Also die Ansprechpartner sind online einsehbar...da müsste dann ja bald jemand hinzukommen...

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@Halbammi

die stecken doch alle unter der gleichen Decke oder nicht? also die Kommunalaufsicht mit dem Unternehmen aus dem ÖD

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@Halbammi

Es gibt aber kein Recht auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch für jede evtl. geeignete Bewerbung.

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@emib5

da wäre ich im öffentlichen Dienst nicht so ganz bei dir. So einfach kommen da die Leute nicht drumherum.

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@Halbammi

Doch. Auch die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind selbstverständlich nicht verpflichtet alle Personen, die sich bewerben, auch immer zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Das würde alleine schon an praktischen Erwägungen scheitern. Wie willst Du sonst die Masse an Bewerbungsgespräche abwickeln?

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@emib5

Das ist mir schon klar. HIer erfüllt aber offensichtlich jemand die Kriterien.

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@Halbammi

Ja und?
Wenn es x weitere Bewerber(innen) gibt, die diese auch erfüllen und die auf dem Papier besser geeignet erscheinen, dann kommt man trotzdem nicht zum Zug.

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