Sollte Töten auf Verlangen legalisiert werden?

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Nein 59%
Ja 41%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Unbedingt, die Möglichkeit eines selbstbestimmten und möglichst leidfreien Todes sollte sogar ein Menschenrecht sein. Sogar Tiere lassen wir einschläfern oder geben diesen den Gnadenschuss, um ihre Qualen zu beenden.

Selbstverständlich kann man Missbrauch gesetzlich einschränken und auch gewisse Bedingungen daran knüpfen. Ich würde die Hürden aber nicht zu hoch setzen, wie z.B. erst bei jahrleanger stark schmerzender Krankheit o.ä.

Etwas mehr Spielraum sollte schon sein, weil viele es sonst möglicherweise nicht mehr schaffen sich vorzubereiten, ihren Willen zu äußern oder den Wunsch auch umsetzen zu lassen. Auch darf es nicht an finanziellen Hürden scheitern.

Länder oder Gemeinden sollten verplfichtet werden Angebote für Jeden zu schaffen - oder den Aufbau solcher Strukturen zu fördern. Ggfs. auch als gemeinnützige Vereine mit Spendengeldern.

Grundsätzlich sollte es jedem Zustehen selbst zu entscheiden, wann man sterben möchte.

Darüber hinaus denke ich, dass gerade z.B. älteren Menschen eine "Abfindung" gezahlt bekommen sollten, wenn sie aufgrund von Leid aus dem Leben scheiden möchten, und sie dann wie in einem Testament bestimmten können, wer (oder welche Spendenorganisation) diese Summe nach ihrem Tode ausgezahlt bekommt.

So könnte man sogar noch mit einem guten Gewissen oder einer kleinen Abschiedsfeier mit seinen Nächtsen aus dem Leben gehen - was das Verhältnis zum Tod möglicherweise gesellschaftlich auch verändern könnte. Jeder von uns stirbt eines Tages - die Frage ist nur wie und unter welchen Bedingungen.

Artus01  25.04.2024, 19:45
Grundsätzlich sollte es jedem Zustehen selbst zu entscheiden, wann man sterben möchte.

Das kann er ja auch.

Darüber hinaus denke ich, dass gerade z.B. älteren Menschen eine "Abfindung" gezahlt bekommen sollten, wenn sie aufgrund von Leid aus dem Leben scheiden möchten,

Dazu sage ich mal besser nichts weiter. Was den Rest deines Geschreibsels angeht fehlen mir einfach die Worte.

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gluchjeiser  25.04.2024, 19:55
@Artus01
Das kann er ja auch.

Kann er nicht. Sich dafür zu entscheiden und es umzusetzen sind 2 verschiedene Dinge - vor allem wenn man ohne Leid und sicher sterben möchte. Oder denke mal an diejenigen, die von Hochhäusern ode rvor die Bahn springen - möchtest Du so etwas mit ansehen, wenn man diesen Menschen auch eine Pille hätte geben können? Gerade wenn man schon alt und schwer krank ist, kann man es oft selbst gar nicht umsetzen. Denke mal an Personen, die gelähmt sind.

Aber das interessiert Dich gar nicht, oder? Im Namen Deiner Selbstherrlichkeit würdest Du diesen lieber beim Leiden zusehen, selbst wenn sie Dich um Erlösung bitten?

Dazu sage ich mal besser nichts weiter. Was den Rest deines Geschreibsels angeht fehlen mir einfach die Worte.

Schweigen würde Dir sehr gut stehen.

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Achwasweissich  27.04.2024, 11:21
@Artus01

"Das kann er ja auch." so lange es körperlich möglich ist und keiner dazwischengrätscht.
Oma hat, als die Schmerzen zu doll wurden einen Sprung die Kellertreppe runter versucht, woanders kam sie nicht mehr hin. Viele gebrochene Knochen, endgültige Lähmung aber sie musste weiterleben obwohl sie die Ärzte und am Ende sogar einen Gott an den sie nicht glaubte angefleht hat, das es vorbeigehen soll, sie wollte die letzten 3 Jahre nur noch sterben.Am Ende ist sie verhungert weil sie laut Patientenverfügung keine Magensonde bekam...das hätte auch leichter gehen können!

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gluchjeiser  27.04.2024, 11:57
@Achwasweissich

Ich kenne ähnlich schlimme Fälle. Ein junges Mädchen sprang aus einem Wohnhaus. Es war aber nicht hoch genug, sie überlebte. Danach den Rest des Lebens Querschnittsgelähmt und mehrmals täglich auf den Pflegedienst angewiesen.

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Artus01  27.04.2024, 16:20
@Achwasweissich
so lange es körperlich möglich ist und keiner dazwischengrätscht.

Das ist körperlich immer möglich, sogar bei Personen die vom Hals an gelähmt sind. Man muss ihnen nur die Möglichkeit dazu verschaffen und das ist auch nicht verboten.

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PlanckEinstein  27.04.2024, 11:19

Was du beschreibst, ist die Sterbehilfe und die ist ja gerade seit 2020 in Form des assistierten Suizids weitreichend möglich (§ 217 StGB). Und keines deiner Argumente geht wirklich spezifisch auf die Tötung auf Verlangen ein.

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Nein

Nein. Niemandem, auch dem Staat nicht, steht es zu einen Menschen zu töten !

Es steht auch niemandem zu das von anderen Menschen zu verlangen !

gluchjeiser  25.04.2024, 17:16

Hast Du schon mal einen schwer leidenden Menschen betreut oder gar bis zum Ende begleitet? Dir ist klar, dass wir Tiere die Leiden aus Gnade einschläfern oder den "Gnadenschuss" geben?

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Artus01  25.04.2024, 19:42
@gluchjeiser
Hast Du schon mal einen schwer leidenden Menschen betreut

Habe ich.

Dir ist klar, dass wir Tiere die Leiden aus Gnade einschläfern oder den "Gnadenschuss" geben?

Schonmal was von "Moral" und "Ethik" gehört? Wohl kaum. Was unterscheidet den Mensch vom Tier?

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gluchjeiser  25.04.2024, 19:45
@Artus01
Schonmal was von "Moral" und "Ethik" gehört? Wohl kaum. Was unterscheidet den Mensch vom Tier?

Dieselbe Frage stelle ich Dir. Du schaust also Menschen lieber beim Leiden zu, selbst wenn sie Dich bitten würden sie davon zu erlösen und es möglich wäre.

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Artus01  25.04.2024, 19:48
@gluchjeiser
Du schaust also Menschen lieber beim Leiden zu,

Du musst nicht von deinen geistigen Ergüssen auf andere schliessen.

selbst wenn sie Dich bitten würden sie davon zu erlösen und es möglich wäre.

Nein, denn das ist, zumindest mir, nicht möglich. Wozu Individuen wie du fähig sind hast du ja in deiner Antwort hinreichend dargelegt.

Ende der Kommunikation !!!
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Ja, aber nur wenn es von einer staatlich geprüften Einrichtung durchgeführt wird. Alles andere würde ein zu großes Risiko für mißbräuchliche Verwendung darstellen.

Ja

Ich bin generell dafür. Einem Menschen sollte das Selbstbestimmungsrecht auch ermöglichen seinen Tod, wenn er ihn denn wünscht, selbst zu wählen.

Es muss aber erstmal zur Aufklärung juristisch unterschieden werden.

Assistierter Suizid/ Beihilfe zum Suizid: Person A möchte Suizid (aktive Selbsttötung) begehen, Person B leistet aktive Unterstützung, bspw B besorgt spezielle Medikamente, A nimmt diese eigenständig ein. (seit 2020 durch ein Urteil des Verfassungsgericht aus dem Strafgesetz aufgehoben, seit dem in rechtlicher Grauzone)

Aktive Sterbehilfe: Person B verabreicht ein tödliches Mittel oder führt anderweitig den Tötungswunsch von Person A aus. (in Deutschland illegal)

Passive Sterbehilfe: ZB per Verzichtserklärung/ Patientenverfügung von Person B weglassen lebenserhaltender Maßnahmen wie künstliche Beatmung. (mit Patientenverfügung oder Gleichwertigem legal)

Indirekte Sterbehilfe: Hierbei geht es vor allem um Schmerzlinderung. Wenn der Patient B in dem Zusammenhang Medikamente bekommt, die zur Folge haben, dass er früher verstirbt, ist das in Deutschland legal.

Woher ich das weiß:Recherche
PlanckEinstein  27.04.2024, 11:20
Ich bin generell dafür. Einem Menschen sollte das Selbstbestimmungsrecht auch ermöglichen seinen Tod, wenn er ihn denn wünscht, selbst zu wählen.

Aber warum genau sollte deswegen sogar Tötung auf Verlangen (aktive Sterbhilfe) legal sein?

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J1gsaw  27.04.2024, 14:39
@PlanckEinstein

Ganz simples Beispiel, jemand will nicht mehr leben, zb aufgrund unterschiedlichster Qualen, die du vllt wahrscheinlich gar nicht nachvollziehen kannst. Er möchte aber bspw in "Ruhe" einschlafen. Dafür müsste ein Mittel eingeführt werden.

[Ob und wer das letztendlich macht, hat mit der Frage der Legalisierung nichts zu tun. Das müsste natürlich jeder selbst entscheiden ob er das "kann". (Nur weil das oft als Argument kommt.)]

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PlanckEinstein  27.04.2024, 19:03
@J1gsaw

Das Bedürfnis nach Sterbehilfe allgemein kann ich gut nachvollziehen, finde es auch gut, dass das BVerfG das 2020 durch sein Urteil zum § 217 StGB ermöglicht hat. Ich frage mich nur, ob dafür aktive Sterbehilfe nötig ist, was schon noch ein anderes Level darstellt, deine Argumentation geht gar nich darauf ein.

Ob und wer das letztendlich macht, hat mit der Frage der Legalisierung nichts zu tun.

Na doch, gerade schon. Wenn es die Person selber macht, ist es assistierter Suizid, wenn es eine andere Person macht, aktive Sterbehilfe. Oder verstehe ich dich falsch?

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J1gsaw  28.04.2024, 21:32
@PlanckEinstein
deine Argumentation geht gar nich darauf ein

Bin mir nicht sicher ob ich die „Nachfrage“ richtig verstehe bzw was genau du meinst. Hab mich vllt nicht richtig ausgedrückt…

Ich bin dafür, dass aktive Sterbehilfe legalisiert werden sollte, damit erwähnten Fällen, zb Querschnittsgelähmte oder ähnliches, ihr Wunsch nach einem schmerzfreien Tod gewährt wird. Sind sie selbst nicht in der Lage dies durchzuführen sollte die aktive Einflussnahme gestattet sein, wie zb ein Medikament verabreichen. (Falls du das meintest)

Oder verstehe ich dich falsch?

Ist schon richtig und mit dem „Level“ geb ich dir völlig recht, ich wollte damit nur sagen dass es rechtlich/ juristisch zunächst keine Rolle spielt wer es macht, wenn es generell um eine Legalisierung geht. Wer, was, womit… darf, kann, sollte? Das sind dann natürlich Fragen die im Gesetz geklärt werden müssen, wenn es um die Umsetzung geht.

Ist natürlich ein „heikles Thema“, die reine Legalisierung zb unter Vorbehalt wäre nur ein erster Schritt.

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Dazu kann ich weder "Ja" noch "Nein" sagen. Selbstverständlich sollte und hat auch jeder Mensch das Recht selbstbestimmt zu entscheiden, wenn er sein Leben beenden möchte. Das Problem ist die Hilfe. Wie beschreibt man die Hilfe, dass diese auch straffrei ist? Wo zieht man die Grenze zum Mord? Überspitzt dargestellt könnte ich sonst jemanden töten und sagen: "Der wollte es so". Das ist ein Thema, das so gut ausgearbeitet sein sollte, dass hier ein Helfer nicht mit einem Bein im Knast stehen. Da ich sehe, wie gut unsere Politiker Gesetze schreiben können, sehe ich da allerdings schwarz.