Sollte der Kindermörder "Marcel Hesse" jemals wieder freikommen?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Nein, er soll bis zum Tod eingesperrt bleiben. 52%
Vielleicht irgendwann aber jetzt noch nicht. 33%
Ja, jeder hat eine zweite Chance verdient. 14%

13 Antworten

Vielleicht irgendwann aber jetzt noch nicht.

Man muss bedenken dass er Zeitpunkt der Tat erst 19 war. Trotzdem ist er nicht nach Jugend sondern nach Erwachsenen Strafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt worden Er muss sehr schlechte Rechtsanwälte gehabt haben. Andere Täter erhalten in unserem sehr milden Strafrecht in ähnlichen Fällen kurze Jugendstrafen oder Bewährungsstrafen. Wie dem auch sei. Ein 19 jähriger kann sich selbstverständlich noch ändern.

Thiazi  08.11.2023, 06:32

Eine Bewährungsstrafe bei Mord ist ausgeschlossen.

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Rennegent  08.11.2023, 20:38
@Thiazi

Da hast du vollkommen Recht. Die Frage ist aber, ob es mit einem fähigeren Rechtsanwalt überhaupt zu einer Mordverurteilung gekommen wäre. Die Schuldfähigkeit ist ja immer der Knackpunkt. Und bei bis zu 21 jährigen die volle Einsichtsfähigkeit. Beides hat die Verteidigung scheinbar total verbockt.

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Vielleicht irgendwann aber jetzt noch nicht.

Ich weiß nicht, welche Strafe er erhielt, aber wenn es eine lebenslange Haftstrafe ist, werden wir sehen, wie es in 15 Jahren aussieht

Das entscheidet das Gericht, das auch über mehr Fakten und Kenntnisse der Gesetze verfügt.

Nein, er soll bis zum Tod eingesperrt bleiben.

Die oft zitierte Geschichte mit der 2. Chance hat er verspielt, indem er gleich 2 mal gemordet hat. Dazu kommt noch das psychologische Gutachten, er sei empathielos. Ich sage: zur Sicherheit nochmal ein Zweitgutachten, und dann ab mit ihm in die Sicherheitsverwahrung für den Rest seiner Zeit.

Das kommt drauf an. Ich weiß jetzt nur dass, was du geschrieben hast. Ist das so, muss er natürlich lebenslange haft bekommen. Was ich aber nicht weiß ist, was für ein Mensch dahinter steckt. Ist er resozialisierbar, wird keine besondere schwere der Schuld festgestellt und kommen gutachter nach dem verbüsen seiner Haftstrafe zu dem Schluss, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt, dann hat er eine zweite Chance verdient.