Soll ich meinen Ex-Partner anzeigen?

4 Antworten

Hier ist rein gar nichts strafrechtlich relevantes erfüllt aus Basis von dem du ihn anzeigen könntest. Bedrängung oder dir ne andere Meinung aufzwängen wollen oder Selbstmord anzukündigen ist keine Straftat. Zu einer Nötigung braucht es schon weitaus mehr - und selbst wenn würde da rein gar nichts rauskommen. Da besteht kein öffentliches Interesse dran, es würde zu keiner Verurteilung kommen.

Natürlich muss er auch nicht wegziehen. Er hat sich dir scheiße gegenüber verhalten Ja. Aber du hast da auch eine vollkommen irrsinnige Erwartungshaltung.

Welcher (bezifferbare) Schaden ist dir denn konkret entstanden? Eine Entschuldigung kann man auch nicht einklagen.


Emmi895 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 15:49

Ich hab schon mit einem Anwalt geredet und doch ich kann ihn anzeigen. Er hat mich massivst psychisch unter Druck gestellt, ihm war bewusst das ich ihn noch liebe und wollte mich in der Hinsicht manipulieren dass ich doch noch abtreibe unter Androhung das er sich sonst was antut. Konkret hat er mir gesagt, dass er mit einem Messer da stand und sich die Adern aufschlitzen wollte. Zum Glück waren das alles leere Drohungen.Du hast Recht dabei rumkommen würde nichts, aber darum geht es eigentlich auch nicht.

Erstens ist das wohl schon verjährt und zweitens beginnst Du damit einen Rosenkrieg, bei dem alle nur verlieren können.

Sehr theoretisch könnte man das vielleicht als Versuch, eine Abtreibung zu erzwingen, strafrechtlich als relevant einordnen. Aber sehr theoretisch und wenn es "nur" verbal war, wird es sehr schwierig. (Was anderes wäre gewesen, wenn er dich etwa die Treppe runtergestoßen hätte mit dem Ziel einer Fehlgeburt.). Ich halte das für verschwendete Zeit und Energie, obwohl ich sehr gut verstehen kann, daß man so ein Verhalten nicht einfach so durchgehen lassen will.

Ich würde an Deiner Stelle eher den Fokus auf die psychologische Verarbeitung der Sache setzen und auf die juristische Durchsetzung der Rechte Deines Sohns, z. B. Unterhalt.

Alles Gute für euch zwei!


Emmi895 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 12:27

Dankeschön, ich habe zahlreiche Textnachrichten. Ich bin mir vollkommen bewusst, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht angeklagt wird. Aus meiner Sicht ist das ein potentieller Verarbeitungsschritt, der so viel sagt wie „mit mir kannst du sowas nicht machen, es folgen Konsequenzen“. Zudem falls er irgendwann Umgang möchte mit seinen Sohn, dass ich Gründe habe ihn nicht ohne weiteres zuzulassen. Sondern spezielle Auflagen möchte, wie bsp. Ein psychologisches Gutachten

Stellwerk  19.04.2025, 12:30
@Emmi895

Ich verstehe - und wie gesagt, ich kann es total nachvollziehen.

Aber um dich nicht unnötig in weiteren Ärger zu stürzen (ich überlege grad, was bei einer Anzeige passiert, also wie er reagiert, zumal er bei dir in der Nähe wohnt..), würde ich dir raten, die Sache in Ruhe mit einem Anwalt zu erörtern, auch hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen.

Emmi895 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 12:40
@Stellwerk

Das habe ich sogar schonmal gemacht. Das einzige was ich bezwecken würde, ist dass er sich mit der Situation durch die Anzeige nochmal befassen müsste. Ich werde keine Entschuldigung bekommen. Ich würde ihm mit der Anzeige nur ein bisschen ans Bein pinkeln. Ich bin halt hin und her gerissen.

Ich sehe da jetzt keine Nötigung (Androhung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel). Insofern weiss ich nicht wirklich, was genau du anzeigen willst.

Du solltest damit abschließen.