schulpflichtig mit 16 aber einen realschulen abschluss?

3 Antworten

Vollzeitschulpflicht

Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre. Im Normalfall sind das vier (in Berlin und Brandenburg sechs) Jahre auf der Grundschule und vier bis sechs Jahre auf der weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).

Mit anderen Worten: Du bist in den meisten Ländern neun Jahre ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen sind es sogar zehn Jahre. In den übrigen Ländern kann in der Regel die 10. Klasse der Haupt- und Förderschule freiwillig besucht werden. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht kann in einigen Ländern vekürzt werden, wenn der Schüler ein oder mehrere Schuljahre übersprungen hat.

Berufsschulpflicht

Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig. Das heißt, dass Jugendliche, die nach neun (oder in einigen Bundesländern zehn) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen, die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Jahre, zumindest bis zum Ende der Ausbildung."

Kann die Berufsschulpflicht auch auf andere Weise erfüllt werden?

Natürlich muss nicht jeder zwingend eine Berufsschule besuchen. Je nachdem welchen Ausbildungsweg du für dich wählst, kannst du die grundsätzlich bestehende Berufsschulpflicht auch auf verschiedene andere Arten erfüllen:

Du kannst eine allgemeinbildende (z.B. Gymnasium) oder berufsbildende Vollzeitschule oder Hochschule besuchen. Wenn du danach jedoch eine Berufsausbildung beginnst, lebt in der Regel die Berufsschulpflicht wieder auf.

Wenn du eine Ausbildung für einen Beruf im öffentlichen Dienst machst, erfüllt dies ebenfalls deine Berufsschulpflicht.

Kann die Berufsschulpflicht ruhen?

Die Berufsschulpflicht ruht,

während des Wehr- oder Zivildienstes, (hierzu zählt heute der BUFDI, weil die Wehrpflicht ausgesetzt ist)

während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen,

während bestimmter Zeiten vor oder nach einer Geburt.

(Quelle)

bin ich noch schulpflichtig 

ja. üblicherweise bist du ab dem Jahr der Einschulung bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 wirst schulpflichtig.

Je nach Bundesland können die Aufteilungen in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht (bzw. deren Ersatzmöglichkeiten) variieren,

Deine Vollzeitschulpflicht hast du mit dem Ende der neunten Klasse erfüllt. Jetzt hast du noch bis du 18 bist eben Berufsschule/Berufsfachschule/Abi/.... vor dir.

Du bist erst dann nichtmehr Schulpflicht wenn du nach dem Realschulabschluss (wohl die 10 Klasse) auf das Berufskolleg gehst, dort musst du mindestens 1 Jahr absolvieren. Erst dann bist du von der Schulpflicht befreit, solltest du noch ein zweites Jahr am Berufskolleg absolvieren, (das zweite Jahr ist auch das letzte Jahr) erhälst du die Fachhochschulreife.