Schülerstudium: Wahl zwischen deutscher und römischer Rechtsgeschichte?

1 Antwort

Beides sind Phasen der Rechtsgeschichte, wobei das Römische Recht noch bis ins 19. Jahrhundert galt und Einflüsse auch auf das deutsche Recht hatte.

Das Römische Recht hat also stärker historischen Charakter, während das Deutsche Recht die Entwicklung bis heute zeichnet.

Was du davon wählst, kannst du also nach deinem Interesse wählen, beides sind aber Bestandteile "unserer" Rechtsgeschichte und damit interessant, falls du später in Richtung Jura, Politik oder Geschichtswissenschaft gehen möchtest.