Ruhepausen beim Autofahren?
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich Ruhepausen beim Autofahren.
Gibt es da auch gesetzliche Vorschriften wie z. B. beim Bus alle 4 1/2 Stunden eine Pause einzulegen?
Natürlich sollte man regelmäßig und spätestens bei Ermüdungserscheinungen etc. eine Pause einlegen, aber mir geht es hier in erster Linie um gesetzliche Vorschriften diesbezüglich.
9 Antworten
Nein, sowas gibt es nur für Berufskraftfahrer wie LKW-Fahrer.
Du solltest einfach regelmäßig Pausen machen. Man muss nicht erst müde sein, es geht schon um die Konzentration. Wer 4 Stunden lang ein Kraftfahrzeug bewegt, der fährt halt nicht so konzentriert wie am Anfang. Deswegen sind Pausen, Essen und Trinken, vielleicht ein bisschen Energy-Drink/Kaffee usw. auch immer wieder gut. Aber wie gesagt: Auch einfach die 15-30 Minuten Pause, wo man mal kurz abschalten kann, helfen schon.
Hallo,
ja die berühmte Grundregel des § 1 der StVO.
Daran würde ein Gericht sich im Ernstfalle halten und anhand dessen bewerten, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.
Gesetzliche Lenkzeiten-Regelungen gibt es für PKW nicht (nicht einmal für Taxen!).
Theoretisch könntest Du also tagelang durch fahren - aber wie du selber erkennst, sollte man das nicht machen ...
Für Berufskraftfahrer gelten gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen.
Wer ohne Fahrtenschreiber unterwegs ist -und das ist bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen der Fall; ab 2,8 Tonnen müssen Ruhe/Lenkzeiten notiert werden-, kann fahren, bis ihn der Sekundenschlaf auf den nächsten Baum - in den Graben - in die Leitplanke führt. Und damit oftmals auf den Friedhof.
Für Privatfahrten gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Ich mache eine Pause wenn mir danach ist.
Das ist falsch!
Die Lenkzeitenregelungen gelten für alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGm - also z. B. auch für einen privaten Umzug mit einem gemieteten 7,5t-Möbelwagen, den man ja mit einem alten Klasse-3-Führerschein noch fahren darf, oder auch für Handwerker, die zwar einen LKW-Schein haben, aber bei denen Fahren eben nicht der Beruf ist.
Für Taxifahrer, die ja auch Berufskraftfahrer sind, gelten sie hingegen nicht ...