Rettungsdienst ehrenamtlich ( Ausbildung )?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mindestalter: Sanitätsdienst in der Regel 16 Jahre, der Sanitätsdienst ist ein rein ehrenamtlicher Dienst auf Veranstaltungen und hat mit dem öffentlichen Rettumgsdienst nicht's zu tun. Für eine Ausbildung im Rettungsdienst ist in aller Regel aus Gründen des Jugendarbeitsschutzgesetzes die Volljährigkeit Voraussetzung.

Zum Sanitätshelfer oder zu vergleichbaren Qualifikationen für den Sanitätsdienst, wirst du auch keine offiziellen Vorschriften finden, weil es in diesem Bereich schlichtweg keine gesetzlichen Vorschriften gibt sondern jede ausbildende Hilfsorganisation hierzu ihre eigenen Vorgaben festlegt, was Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Inhalte der Qualifizierung angeht. Es ist ein Lehrgang, dessen Dauer abhängig von den Vorgaben der ausbildenden Hilfsorganisation 48 bis 80 Unterrichtsstunden beträgt, Voraussetzung ist meist 16 Jahre und ein vorheriger erster Hilfe Kurs. Aufgrund dessen, dass der Sanitätsdienst rein durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet wird, findet der Lehrgang häufig auf mehrere Wochenenden verteilt statt, sodass die Helferinnen und Helfer unter der Woche ihrem Hauptberuf nachgehen können.

Welchen Rang bräuchte man um als First Responder fahren zu dürfen?. Das ist unterschiedlich, manchmal genügt die Sanitätsausbildung+ ggf. einer Zusatzausbildung für die First Responder Dienste, manchmal wird eine rettungsdienstliche Ausbildung vorausgesetzt, kommt auf das Bundesland und auf die Hilfsorganisation an.

Und was darf man mit der jeweiligen Ausbildung, zum Beispiel Sanitätshelfer machen?. Grundsätzlich keine invasiven medizinischen Maßnahmen, Infusionen und Zugänge gehören hier definitiv dazu!. Es ist sogar so, dass diese Art von medizinischen Maßnahmen per Gesetz Ärzten vorbehalten sind!, selbst ein Notfallsanitäter darf sie also nicht einfach ohne weiteres zur Anwendung bringen, obwohl sie ein fester Bestandteil von dessen Ausbildung und staatlicher Prüfung sind. Es gibt hier drei juristische Varianten, wann man es darf: 1.) vorherige Anordnung eines anwesenden Arztes, 2.) vorherige Standardvorgabe des ärztlichen Leiters Rettungsdienst oder eines anderen entsprechend verantwortlichen Arztes (ist an bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder- und Situationen gebunden und betrifft ausschließlich Notfallsanitäter) und 3.) Rechtfertigung eines eigentlich rechtswidrigen Verstoßes gegen den Heilkundevorbehalt durch "rechtfertigenden Notstand" nach §34 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Abwendung einer gegenwärtigen und nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben (rechtfertigen kann sich jeder, der die beabsichtigte Maßnahme BEHERRSCHT, zur Beherrschung ist das Erlernen unter ärztlicher Aufsicht eine unabdingbare Grundvoraussetzung und zwar in einer Anzahl, welche zur Beherrschung der jeweiligen Maßnahme ausreichend ist. Ein einziger oder auch fünf venöse Zugänge unter ärztlicher Aufsicht sind also nicht ausreichend, um von einer "Beherrschung" sprechen zu können, sollte man schon an die 50 Stück kommen. Das ist bei einem Sanitätshelfer schlichtweg nicht möglich, da hier die praktische Ausbildung, besonders im Krankenhaus vollkommen fehlt, an diese Anzahl kommt man frühestens als Rettungssanitäter heran, aber eher erst als Rettungsassistent (der wird ja seit 2015 nicht mehr neu ausgebildet) oder als Notfallsanitäter.

Nach Ausbildungsstand aufsteigend: Sanitätsdienstliche Ausbildung, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten (noch vorrübergehend, Neubeginn der Ausbildung seit 2015 nicht mehr möglich) und Notfallsanitäter.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Die Sanitätsausbildungen berechtigen dich quasi zu rein gar nichts. Du lernst nicht, wie man Zugänge legt oder andere "richtige" medizinische Maßnahmen. Du lerbst durchaus wichtige Dinge, wie Tragetechniken, Lagerungstechniken, Handhabung von medizinischem Material und so etwas, aber die invasiven Dinge eben nicht. Das heißt, dass kein Sanitätshelfer Infusionen geben darf.

Unterhalb des Rettungssanitäters gäbe es noch den Rettungshelfer, aber der gehört zu den rettungsdienstlichen Ausbildungen, nicht zu den Sanitätsausbildungen.

First Responder sind in der Regel ausgebildete Rettungsdienstkräfte, die umfangreiche Kenntnisse der Notfallmedizin haben. Mit einer Sanitätsausbildung wirst du da leider nicht weit kommen ... Die geforderte Asubildung ist sicher verschieden, aber ich denke, dass in der Regel mindestens der Rettungssanitäter gefordert sein dürfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TIMzz151 
Fragesteller
 07.12.2019, 12:58

Dankeschön für deine Antwort,

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Rollerfreake  08.12.2019, 17:37

Nein, nach meiner Information genügt als First Responder in der Regel die sanitätsdienstliche Ausbildung und ggf. eine Zusatzausbildung von ein bis zwei Wochen für den Einsatz als First Responder, Rettungshelfer und Rettungssanitäter sind schon eher eine Ausnahme und RettAss/NotSan sind ganz selten anzutreffen. Das liegt halt am ausschließlich ehrenamtlichen Betrieb, neben einem Hauptberuf ist halt selbst eine mehrmonatige RettSan oder RettHelf Ausbildung nur schwer zu realisieren.

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Rollerfreake  10.12.2019, 00:11
@DorktorNoth

Ja, das ist anscheinend verschieden aber First Responder sind soweit mir bekannt ist auch in den meisten Rettungsdienstgesetzen nicht gesetzlich verankert bzw. es existieren meist keine Qualifikationsvorgaben für ihren Einsatz und dann kocht eben jeder seine eigene Suppe. Mfg.

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DorktorNoth  10.12.2019, 11:38
@Rollerfreake

Ja, stimmt, gesetzlich geregelt ist da nichts. Ich kenne nur wenige Bereiche, in denen es echte First Responder gibt und die sind in der Regel Rettungsdienstmitarbeiter, die das ehrenamtlich in schlecht abgedeckten Regionen extra machen. Was ja häufiger vorkommt, ist dass die Feuerwehr als First Responder fährt, da sind die Ausbildungen ja wirklich sehr ungleich. Aber die hatte ich tatsächlich jetzt nicht gezählt. Na, wie dem auch sei, da wird sich der Fragesteller vor Ort informieren müssen ... ;-)

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Du vermischst hier 2 Dinge. Ehrenamtliche Sanitätsdienste und Katastrophenschutz auf der einen Seite, hauptamtlicher Rettungsdienst auf der anderen Seite.

Du willst ehrenamtlich tätig sein. Das geht in jedem Alter. Selbst wenn du noch zu jung bist, gibt es ja noch das Jugend Rotkreuz. Also, Alter ist kein Problem.

Im ehrenamtlichen Bereich gibt es 2 Kernaufgaben. Katastrophenschutz und Sanitätsdienste. Für beides brauchst du entsprechende Qualifikationen, die du erwerben kannst. Das sind primär Sanitätshelfer etc. Es gibt auch Rettungssanitäter. Je nach dem, was für Fahrzeuge vorgehalten werden.

Grundsätzlich muss man halt noch unterscheiden. Katastrophenschutz bedeutet, die Versorgung von vielen Menschen sicherzustellen.

Sanitätsdienste bedeutet, an Veranstaltungen die medizinische Hilfe zu stellen.

Daneben gibt es noch zB Blutspenden und viele andere Möglichkeiten sich einzubringen.

Da gehst du am besten mal direkt beim DRK vorbei.

TIMzz151 
Fragesteller
 07.12.2019, 12:52

okay danke dir

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Das Rang System ist eigentlich ganz einfach... (https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsfachpersonal)

Du fängst erstmal mit dem Rettungshelfer an, dann kannst du deinen Einsatzsanitäter machen und so weiter.

Am besten ist allerdings doch, dass du dich mit deinem örtlichen DRK Ortsverband in Kontakt setzt.

Ich hoffe, dass ich dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen konnte...

MfG Max

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LittleCoon  07.12.2019, 09:47
Du fängst erstmal mit dem Rettungshelfer an, dann kannst du deinen Einsatzsanitäter machen 

Willst du damit sagen, dass man erst den Rettungshelfer machen muss bevor man Einsatzsanitäter werden darf?

Oder wie soll man das jetzt verstehen?

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TIMzz151 
Fragesteller
 07.12.2019, 12:51

danke für deine Hilfe

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