Rauschmiss durch Eigentümerwechsel?

9 Antworten

§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete ! ABER

Investoren planen nach Kauf zu investieren. Daher sind Luxusmodernisierungen oder Abriss, nachfolgender Neubau zu erwarten.

Ich würde mich nicht jetzt schon verrückt machen lassen. Vielleicht schon mal nach einem Anwalt für Mietrecht recherchieren. Und erst wenn konkrekt was anliegt würde ich mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Alles Gute

Ein neuer Vermieter muss die alten Mieter mit übernehmen, den Vertrag zu kündigen ist möglich, aber nicht einfach. Es geht zum Beispiel durch Eigenbedarf, aber das muss der Vermieter nachweisen.

Ich würde zum Mieterschutzbund gehen

Nein, du musst vorerst garnix.

Einen neuen Mietvertrag brauchst du nicht zu unterschreiben. Der alte bleibt weiterhin gueltig. Nur wenn der neue Mietvertrag dich insgesamt besser stellt als der alte (was in der Praxis aber wohl so gut wie nie geschieht), kannst du ihn unterschreiben. Sonst nicht!

Der Eigentuemerwechsel gibt dem neuen Eigentuemer auch keine besonderen Kuendigungsrechte. Natuerlich besteht der gesetzliche Kuendigungsschutz auch nach dem Eigentuemerwechsel weiter.

Das mit der "Krebserkrankung" ist voelliger Unsinn. Im Gegenteil. Wenn du tatsaechlich schwer erkrankt sein solltest, koennte dich das u.U. sogar vor einer sonst gerechtfertigten Kuendigung schuetzen.

Da es sich bei dem neuen Eigentuemer anscheinend um einen Investor handelt, erscheint eine Eigenbedarfskuendigung auch aeusserst unwahrscheinlich. Eine solche Kuendigung wird ein Investor in aller Regel nicht ausreichend begruenden koennen.