Problem mit meiner Klassenlehrerin?

3 Antworten

Wenn Sie keine Beweise oder etwas gesehen hat, dann darf Sie das eigentlich nicht. Die Lehrer müssen eigentlich wenn sie jemanden erwischt haben, gucken was auf dem Spicker stand und das darf in der Klausur nicht mehr bewertet werden, aber wenn Sie gar nichts vorliegen hat, kann Sie es nicht machen.


Ungefähr zwei Wochen nach der Klausur hat meine Klassenlehrerin mich plötzlich angesprochen und gesagt, dass ich angeblich gespickt hätte. Sie meinte, sie werde die Klausur deshalb nicht bewerten. Aber sie hat nichts gesehen, sie hat keinen Beweis dafür.

Sofern es keine Beweise gibt, darf sie die Arbeit nicht einfach "nicht bewerten". Wenn ein Spicker gefunden wurde oder du direkt erwischt wurdest, dann darf die Arbeit bzw. der bisherige Teil als 6 gewertet werden.

Sollte es aber keine Beweise geben - sprich sie hat dich erwischt oder es gibt einen anderen Nachweis - , kann sie nur eine Vermutung aufstellen. In dem Fall darf sie z.B. eine mündliche Überprüfung verlangen. Dies dann aber normalerweise alles in Rücksprache mit der Schulleitung!

Wenn du nicht gespickt hast und deine Lehrerin dir nicht glaubt, sollten deine Eltern um ein Elterngespräch bitten. Wenn sie dich dennoch nicht benoten möchte, ist der nächste Schritt die Schulleitung.

Die Erklärung "Da sind Wörter, die so im Fachbuch stehen!" alleine reicht nicht aus. Selbst wenn du einen Satz 1-zu-1 übernommen hast, kannst du ihn ja auswendig gelernt haben. All das ist kein sicherer Beweis für eine Täuschung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

Bei der Schulleitung beschweren