Probezeit geblitzt. Angst um Führrerschein..?
Hey Community.. Ich habe schon ein Aufbauseminar hinter mir da ich zu schnell gefahren bin.
Bin nun nachhause gefahren und wurde geblitzt mit 40kmh zu viel imnerorts. Ich bin ehrlich ich habe nicht drauf geachtet bis der Blitz kam.... was kommt jetzt auf mich zu habe so angst. antwortet wie zB . Besser aufpassen oder wie dämlich so schnell zu fahren brauche ich net..
Hoffe jemand kann mir eine gute antwort liefern.. Ich bedanke mich schonmal im vorraus . :)
11 Antworten
Deine Angst ist mehr als gerechtfertigt.
Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)
Bei 40km/h innerorts ist der ja auch bei Leuten außerhalb der Probezeit neben den 160 Euro Strafe für einen Monat weg.
Dann wird sich deine Probezeit auch noch verlängern, bis auf 4 Jahre, wobei die Zeit ohne Lappen nicht zur Probezeit zählt, die geht erst weiter, darfst du wieder fahren.
Aber du solltest dir wirklich darüber klar sein, 90km/h innerorts ist schon... Aber das hast du ja selbst geschrieben, drum sag ich es nicht... Aber eine in deinem Sinne gute Antwort kann man dir leider nicht geben, außer, in Zukunft so erheblich besser auf die Regeln zu achten, denn die Typen von der Rennleitung liegen überall auf Lauer!
Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)
Nein, erst beim 3. Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Dann wird sich deine Probezeit auch noch verlängern, bis auf 4 Jahre
Die Probezeit ist bereits nach dem 1. Verstoß auf 4 Jahre verlängert worden.
Denn wenn du trotz Seminar wieder einen A-Verstoß (gelbe Karte) hast, ist der Lappen erst mal weg. (das ist dann Gelb-Rot!)
Sein "Lappen" ist zwar für einen Monat weg, wie du aber schon selbst geschrieben hast, ist das die ganz "normale Strafe" für jeden, der innerorts 40 km/h zu schnell fährt. Das hat aber nichts mit der Probezeit zu tun und deshalb ist der "Lappen" nicht weg.
In Bezug auf die Probezeit wird erst beim dritten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) die Fahrerlaubnis entzogen und der "Lappen" ist weg.
Hier bei seinem zweiten A-Verstoß bekommt er eine schriftliche Ermahnung und es wird ihm nahegelegt an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Die Probezeit verlängert sich auch nicht mehr, die wurde schon wegen des ersten A-Verstoßes auf 4 Jahre verlängert.
Gruß Michael
Selbst schon erfahrung? O.d.ä?
Also ist mein lappen nicht für immer weg?
Über die Folgen haben andere hier schon geschrieben, das ist so.
Aber jetzt mal ehrlich: 40 km/h drüber im Ort weil "nicht drauf geachtet"..?
Wenn jemand auf der Autobahn statt 130 nun 140 fährt, würde ich diese Aussage gelten lassen, aber in Deinem Fall lässt sich doch eine gewisse Absicht zu dem erreichten Tempo wohl nicht abstreiten, oder?
tja, wer weiß, nach neuer Rechtsprechung wo Raser als "Verbrecher" behandelt werden (Berlin, Straßenrennen mit Todesfolge)..?
Aber meiner Einschätzung nach ist der FS dieses Kandidaten sowieso ein Dokument, was ihn wohl nur einen kleinen Teil seines Lebens begleitet....
Haettest du in der Fahrschule aufgepasst, wuesstest du auf alles was du fragst, selber eine Antwort! ...und waerst auch nicht in der Situation immer zu schnell zu fahren...wenn das ueberhaupt stimmt...!
160 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Dazu bekommst du eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme daran ist allerdings freiwillig.
Und JA, du bist ziemlich DÄMLICH und solltest nun aufpassen. Beim dritten Mal ist der Führerschein dann weg, und du bekommst eine 6 monatige Sperrfrist.
Beim dritten schwerwiegenden Vergehen während der Probezeit kommt es dann zum Fahrerlaubnisentzug. Zudem wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monatenverhängt.
Dann informiere dich lieber im Gesetz als in irgendwelchen fragwürdigen sekundären Quellen (gerade bussgeldkatalog.org ist eine wirklich miserable Quelle; oft schlecht formuliert und verwirrend und wie in diesem Fall auch manchmal schlicht falsch):
§ 2a Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 StVG
Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden
Damit war die Seite https://www.bussgeldkatalog.org gemeint. Der Link von AntonAntonsen ist die korrekte Referenz
Moin!
Meine ehrliche Meinung: Wenn du schon mal einen Verstoß hattest, der deine Probezeit verlängert und dir ein Aufbauseminar beschehrt hat und dann mit neunzig Sachen durch eine Ortschaft knallst....
sorry, dann gehörst du nicht ans Steuer und solltest vielleicht auch mal drüber nachdenken, dass solche Tempolimits durchaus ihren Sinn haben.
Mit solch einem Verhalten gefährdest du nicht nur dich selber, sondern auch andere Unbeteiligte - das nur mal so für den Hinterkopf.
Zu den rechtlichen Folgen haben die Anderen schon alles Wissenswerte geschrieben.
Grüße von Schnuffel
kann da nicht Vorsatz kommen und die Geldstrafe wird verdoppelt? über 30 km/h