Nicht auf Schienen halten?
Normalerweise darf man ja nicht auf Schienen halten.
Aber wieso ist das in dieser Situation egal? Weil man keine andere Wahl hat, als auf den Schienen zu warten?
Weil Bahnen haben ja generell forfahrt. Und wenn hinter mir eine Bahn auftauchen würde, müsste die ja wegen mir auch warten.
Gibt es allgemein eine Regel, wann man auf Schienen halten / warten darf und wann nicht?
Was ist den die Frage dazu im Fragebogen?
Da ging es um die verkehrssituation und ob man auf den schienenbhalten darf oder nicht. Und die Antwort war: Man darf halten.
Ja weil du sehen kannst, das keine Bahn kommt, sonst müsstest du schnell weg
Wohin denn, wenn eine Bahn von hinten angefahren käme 😅
ja ka irgendwie da auf den Asphalt jedenfalls runter von den Schienen.Du darfst dort nur zum Abbiegen stehen (Schienen)
Ok. Also immer beim Abbiegen darf ich auf schienen halten?
7 Antworten
Hi, die Bahn ist in diesem Fall ein gleich berechtigter Verkehrsteilnehmer. Und wenn der Linksabbieger verkehrsbedingt warten muss, dann muss einer dahinter kommende Bahn eben auch warten.
Halten und verkehrsbedingt warten ist nicht dasselbe.
Bahnen haben nur dann generell Vorfahrt, wenn es ein Andreaskreuz gibt.
Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird.
Den Rückspiegeln ist zu entnehemen, dass von hinten keine Bahn kommt. Es wird also keine Bahn behindert und deshalb darf man sich in dieser Situation auf den Schienen einordnen.
Gibt es allgemein eine Regel, wann man auf Schienen halten / warten darf und wann nicht?
Nein, keine allgemeine Regel. Aber mehrere einzelne. Neben der o.g. sind das u.a. folgende:
- § 2 Abs. 3 StVO: Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
- § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
- § 12 Abs. Satz 4 StVO: Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Daneben gibt es noch andere Regeln bzgl Schienenfahrzeugen, die aber nicht das Warten/Halten betreffen. Wenn du sie alle lesen möchtest, dann gehe auf diese Seite, drücke STRG-F und gib das Suchwort "Schiene" ein.
"Warten" bedeutet verkehrsbedingtes (ungewolltes) Warten, also z.B. beim Abbiegen wegen Gegenverkehr oder an einer roten Ampel.
"Halten" bedeutet eine gewollte Fahrtunterbrechung, also aus eigenem Antrieb heraus, ohne das es verkehrsbedingt notwendig ist.
...weil die Straßenbahn (oder eher Du) in diesem Falle gleichberechtigt ist. Du ordnest Dich ein, um abzubiegen, die Straßenbahn wartet, bis Du das getan hast und kann dann weiter. Würdest Du Dich weiter rechts zum Abbiegen einordnen, würdest Du den geradeausfahrenden Verkehr behindern...und hätte die Straßenbahn Vorrang, wäre die Gefahr viel zu groß, dass ein Linksabbieger sie übersieht oder deren Geschwindigkeit falsch einschätzt.
Stimmt, auf Schienen darf man nicht halten. Ausnahme: es ist verkehrsbedingt
Schade, dass du die Fragestellung nicht mitgesendet hast. Denn es gibt einen Unterschied zwischen den Begriffen Halten und Warten.
Halten ist immer freiwillig (du möchtest kurz in den Atlas gucken oder dein Smartphone checken bzw. das Auto zum Parken abstellen).
Warten hingegen musst du immer dann, wenn es aufgrund des Verkehrs nicht anders geht (rote Ampel, Vorfahrt achten, Fußgängerüberweg etc.)
Das auf dem Bild ist kein Halten, da du die Absicht hast, nach der Straßenbahn anzubiegen. Das Warten ist dort erlaubt.