Muss ich noch eine MPU machen?
Moin,
also mein Fall ist wie folgt, mit 16 Jahren habe ich ein Vorladung von der Polizei erhalten, weil die Mutter eines Kollegen von mir unseren ganzen Freundeskreis angeschwärzt hatte. Ich bin nichtsahnend dort hin und mir wurde selbstverständlich vorgegaukelt das es besser wäre so viel wie möglich zu sagen um meine potenzielle Strafe zu mindern. Ich habe dem Polizisten erzählt, das ich regelmäßig Graß konsumiere, aber ansonsten nichts weiter mit Drogen am Hut hab.
2 Jahre später- meine Oma hat mir gesagt sie bezahlt mir meinen Führerschein und ich habe natürlich sofort angefangen. Nachdem ich die Therorie abgeschlossen hatte und bereits mit den ersten praktischen Fahrstunden begonnen hatte, erhielt die Fahrschule einen Brief von Verkehrsamt indem es hieß ich müsse eine MPU machen für die Zulassung meines Führerscheins.
11 Jahre später- Ich bin jetzt 27 und habe immer noch keinen Führerschein. Meine Frage ist nun ob ich immer noch die MPU machen muss und ob es überhaupt rechtens war mir diese angeordnet zu haben. Ich wil meinen Führerschein machen aber ich habe nicht das Geld um MPU und Fühereschein zu machen, plus ein Jahr Drogentests machen zu müssen. Ich konsumiere schon seit 4 Jahren kein Graß mehr und halte es für nicht gerechtfertigt jetzt immer noch eine MPU machen zu müssen.
Wo muss ich nachfragen ob ich noch dazu verpflichtet bin und wie wird es entschieden? Kommt es auf die willkürliche Entscheidung einer Einzelperson an oder habe ich rechtlich die Möglichkein dagegen anzugehen, falls ich wieder dazu angewiesen werde die MPU machen zu müssen.
Erstmal danke für die Zeit und Gedult das zu lesen, ich freue mich auf die Antworten.
LG
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Wo muss ich nachfragen ob ich noch dazu verpflichtet bin
Du solltest dir einen Auszug aus dem FAER besorgen, dort stehen die Tilgungsfristen drin.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html
Es ist nicht mein Spezialgebiet, trotzdem halte ich es für möglich dass der Eintrag bereits getilgt wurde. Hier ging es nicht um einen Verkehrsverstoß und auch die Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen (da ja noch gar keine besessen wurde), von daher greift hier mE keine Tilgungsfrist von 15 Jahren...
Sollte eigentlich längst verjährt sein, ein kurzer Anruf bei deiner Führescheinbehörde sollte das abklähren können !
Nach heutigem Stand der Gesetze, wie waren sie vor 11 Jahren ?
er schreibt selbst, dass er nach 11 Jahren immer noch eine MPU bestehen muss.
ergo muss es zu der Zeit schon so gewesen sein
11 Jahre später- Ich bin jetzt 27 und habe immer noch keinen Führerschein. Meine Frage ist nun ob ich immer noch die MPU machen muss ?
Er weis es nicht daher die Anfrage, die er allerdings an die Fs. stellen muss, ich gehe mal davon aus das der Eintrag längst gelöscht sein müsste !
das bekommt er mitgeteilt, wenn er den Antrag auf den Führerschein stellt.
habe es so interpretiert, dass er das getan hat.
findet nach 15 Jahren statt, wenn in der Zeit in der Richtung keine Auffälligkeiten mehr stattgefunden haben.
noch kann das Führerscheinamt eine MPU fordern.
habe ich rechtlich die Möglichkein dagegen anzugehen
kannst du, bringt dir nix
im ersten Absatz hast du es zugegeben, dieses ist an die Führerscheinstelle gelangt.
von daher alles gesetzlich okay.
Ich konsumiere schon seit 4 Jahren kein Graß mehr
auch das fällt unter das BTM
Hast du mal eine Quelle für die 15 Jahre?
Die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird aus dem FAER schon nach 10 Jahren getilgt...
MPU Verjährung | Führerscheine.de (fuehrerscheine.de)
Insgesamt beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre. Dieser Zeitraum muss also vergehen, bis alle im Verkehrszentralregister gespeicherten Verkehrsverstöße getilgt werden und sie damit einem Verwertungsverbot unterliegen.
Doch das große Aber folgt sogleich, denn: Die zehnjährige Tilgungsfrist beginnt erst fünf Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis oder, wie es in § 29 Absatz 5 StVG formuliert, “spätestens […] fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung.”
Für Fragen zum Führerschein ist immer deine Führerscheinstelle zuständig, je nach Stadtkreis bzw. Landkreis.
Warum das nicht einfach zu beantworten ist, hier ein Link mit den Begründungen rund um harte Drogen, Cannabis und vor allem regelmäßig-unregelmäßigem Consum desselben. (Es geht um den Begriff "Geeignet")
https://www.bnv.de/Weitere/drogen.htm
Interessant fand ich die Aussage "1 Jahr", allerdings ist das genau das Problem, das du in deiner Frage angeschnitten hast. Den Nachweis wirst du führen müssen und wahrscheinlich auch bezahlen. Mein Vorschlag wäre frag bei der Führerscheinstelle nach, mach danach den Test und warte halt 2 oder 3 Monate bis du das Geld dann komplett zusammen hast. Ist besser als weiter zu hadern.
viel Glück
Nach 15 Jahren entfällt die Pflicht zur MPU .. wenn nichts mehr dazu kam.
Aber ja, ist rechtens!
Woher soll die Führerscheinstelle (die dein Ansprechpartner ist) wissen das du nicht mehr kiffst!?
Ich halte schon die erste MPU-Aufforderung für zweifelhaft. Es lag ja nach den Schilderungen des Fragestellers kein Bezug zum Straßenverkehr vor. Da hätte maximal ein ärztliches Gutachten gefodert werden können.
Also gehtst du davon aus das ich innerhalb diese 15 Jahre zu 100% die MPU machen muss?
nach 15 Jahren