Führerschein zu späterem Zeitpunkt abholen - dennoch Fahren?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Führerschein nach einer bestandenen MPU wiedererlangt. Bzw. noch liegt er abholbereit beim Verkehrsamt. Darf ich den Führerschein schon mit dem Auto abholen, oder tritt die Erlaubnis zum führen eines Kraftfahrzeuges erst ab dem Zeitpunkt ab dem ich den abgeholt bzw. in Empfang genommen habe?
Vielen Dank!
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
§22 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Fährst du vor Aushändigung, machst du dich strafbar.
Fahren ohne Führerschein (die Plastikkarte) ist eine Ordnungswidrigkeit. Kostet 10 Euro.
Ja. Und Fahren ohne Fahrerlaubnis, so wie es der Fragesteller vorhat, ist eine Straftat.
Das wäre ein fahren ohne Fahrerlaubnis bzw immer noch ein fahren trotz/ohne Fahrverbots/Führerschein.