Muss ich ausweichen?
Auf meinem Arbeitsweg (zu fuß) gilt VZ 240.
Wie immer lief ich da mit meinem Kopfhörer (JBL Live 400bt) auf voller Lautstärke mittig lang, was laut StVO nicht verboten ist. Plötzlich war neben mir eine Radfahrerin und meinte, ich hätte beiseite zu gehen, wenn sie klingelt. Ich habe ihr dann mitgeteilt, dass ich nicht verpflichtet sei, beiseite zu gehen. In der StVO stände nämlich mit keinem Wort erwähnt, dass ich das müsste. Sie meinte aber felsenfest, ich sei verpflichtet, beiseite zu gehen. Wer hat da jetzt Recht? Ich wüsste nicht, dass in der StVO steht, dass fußgänger Fahrrädern Platz machen müssen.
5 Antworten
§ 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Radfahrerin hat also Recht.
Und auch wenn das laute Musikhören per Kopfhörer für Fußgänger nicht explizit verboten ist, so musst du dich doch so verhalten, dass du der Verpflichtung nach § 1 StVO auch nachkommen kannst. Indirekt ergibt sich in meinen Augen daraus also auch für Fußgänger , die Lautstärke auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.
Was an den Worten "gegenseitige Rücksicht" verstehst du nicht?
Es geht nicht um "Vorrang" (den hast du im Übrigen auch nicht), sondern um gegenseitiges Miteinander anstatt Egoismus.
Indem du "mittig" bleibst, behinderst du die Radfahrerin "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar" und handelst damit ordnungswidrig. Ordnungswidriges Handeln ist verboten. Aus dem Verbot ordnungswidrigen Handelns ergibt sich für dich die Verpfllichtung, beiseite zu gehen.
Müssen Radfahrer unbedingt schneller als fußgänger fahren?
Ob sie es "müssen" kann jeder für sich beurteilen. Ich sage: Warum nicht? Das schnellere Vorankommen ist ja schließlich der Hauptgrund, Rad zu fahren statt zu Fuß zugehen.
Rechtlich ist die Sache eindeutig. Sie dürfen es im Rahmen der StVO.
Ne, der Hauptgrund ist eher, dass man mangels Kontrollen Narrenfreiheit hat.
Zeichen 240 bedeutet gemeinsamer Fuß und Radweg.
Zwar gibt es kein Rechtsgehgebot aber dennoch der Grundsatz nach:
§ 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und wenn du mitten auf dem Weg läufst der nunmal auch für andere Verkehrsteilnehmer ist behindert du die mehr als nötig.
Auch die Polizei Duisburg schreibt zu dem Zeichen dass man Radfahrer passieren lassen muss.
Und Insbesondere wenn du so laut Musik hörst das du nichts anders mehr war nimmst bringst du dich und andere in Gefahr.
Aus welchem Grund MÜSSEN die denn vorbei? Auf der Straße müssen die ja auch nicht immer für Autos Platz machen.
Auf der Straße muss man aber rechts fahren. Wenn die dann nicht breit genug zum überholen ist, ist das was anderes als mitten auf dem Weg zu gehen
Ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg erlaubt?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, dass Sie mit einem Fahrrad den Gehweg nutzen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-dem-gehweg/
Wenn unklar, ist folgende Regel hilfreich:
Fußgänger Vorsicht, Radfahrer Rücksicht!
Generell sollte man das fahren auf dem Gehweg komplett abschaffen. Fahrräder sind Fahrzeuge und die gehören auf die Straße, nicht auf'n Bürgersteig.
Naja eigentlich bist Du im Recht: Auf dem Schild ist eindeutig erkennbar dass die Fahrräder UNTER den Fußgängern durchfahren müssen...:D
Ganz deiner Meinung. Aber bei dem Zeichen 240 ist nummal ein benutzungspflichtiger radweg. Da darf man mit dem Rad nicht auf die Straße.
P.s. Wenn weg zu schmal ist stelle einen Antrag das der zu einem reinen Gehweg (hilfsweise mit Freigabe für Radfahrer) geändert wird. Dann muss/darf der Radfahrer auf die Straße und falls er den Gehweg benutzen dürfte wäre dann zu besonderer Rücksicht verpflichtet
Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr oberstes Gebot. Auch für Fußgänger.
Demzufolge hast du die Pflicht, deine Kopfhörer nur so laut einzustellen, dass du das Klingeln von Radfahrern hörst und ggf. zur Seite ausweichen kannst.
Das ist nur dann nicht der Fall, wenn Radweg und Gehweg durch eine Markierung getrennt ist. Aber selbst da läuft man nicht unbedingt mittig, sondern immer auf der rechten Seite, damit einen schnellere Fußgänger/Jogger überholen können.
Auf dem Radweg hätte sie recht.
Man muss aber nicht beiseite gehen. Denn auch ein Radfahrer hat keinen Vorrang vor dem Fußgänger.