Meinung zu geschlechterneutralen Toiletten/Duschen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen Unisextoiletten spricht nichts wenn es sich um Einzeltoiletten handelt, wie ein Behindertentoilette oder wie man es in Zügen kennt. Wenn es sich aber um um Sammeltoiletten handelt in denen sich mehrere Kabinen befinden in denen jeweils eine Toilette befindet dann bin ich dagegen.

Denn da sind die Baubestimmungen anders. Die Kabinen müssen da von oben bis unten komplett dicht sein. Bei Geschlechter getrennten Toiletten sind die Toilettenkabinen ja in ca 2 Meter Höhe offen und unten unter der Tür auch ein Stück.

Bei Unisex Sammeltoiletten darf das laut Bestimmungen nicht sein, damit keiner n Handy oder so unten rein schieben kann und fotografieren.

Aber für Leute mit vielen Erkrankungen oder Einschränkungen sind so kleine Kabinen einfach nichts oder gefährlich.

Wenn sich die Leute Darauf einigen können dass zb nur ein Raum mit einer Toilette gibt und das längere warten in Kauf nehmen können als wenn zb im Kaufhaus es 8 Kabinen mit 8 Toiletten in einem Raum sind. Dann habe ich nichts dagegen.

xYunaagirlyy  10.03.2024, 18:56
Bei Unisex Sammeltoiletten darf das laut Bestimmungen nicht sein, damit keiner n Handy oder so unten rein schieben kann und fotografieren.

Und bei Frauen- & Männertoiletten darf aber gefilmt werden oder wie darf man das verstehen?

0
TJDettweiler  10.03.2024, 19:07
@xYunaagirlyy

Ist dir das filmen wichtiger als wenn Leute in den Kabinen umfallen. Epileptische Anfälle oä bekommen, liegen bleiben und keiner bekommt es vor den geschlossenen Türen mit und kann helfen?

0
TJDettweiler  10.03.2024, 19:13
@xYunaagirlyy

Du bekommst mit ob in einer sammel Herrentoilette einer liegt oder umfällt, kannst helfen oder nen Krankenwagen rufen.

Auf einer Unisextoilette bekommst du nicht mit wenn auf der Nachbartoilette in dem 2 Meter auf 2 Meter großen Raum ringsum Wände vom Boden bis zur Decke und Tür bis zur Decke geschlossen einer umkippt und liegt und Hilfe benötigt

0
xYunaagirlyy  10.03.2024, 19:16
@TJDettweiler

Hä? Du hast doch gerade selber erklärt, dass man auf das Risiko gefilmt zu werden verzichten muss, wenn man möchte dass man, wenn man umfällt hilfe bekommt, durch einen Notruf o. Ä.

Wieso sollten dann die Kabinen in der unisex Toilette nicht genauso gebaut sein?

0
TJDettweiler  10.03.2024, 19:25
@xYunaagirlyy

hast du nicht verstanden? Die Bauvorschriften für Unisextoiletten haben die Vorschrift dass ein Raum in der sich eine Toilette befindet ringsrum Blickdicht verschließbar sein muss. Bei Geschlechter getrennten Toiletten nicht.

Sprich bei einer ringsrum blickdichtem Raum kannst du nicht in die Kabine reinfilmen.

0
TJDettweiler  10.03.2024, 19:41
@xYunaagirlyy

Das kann schon sein. Ich hab sie ja nicht gemacht und keiner spricht über sie in der ganzen Unisex Toiletten Thematik. Was eben die ganze Unisex Toiletten Diskussion sinnlos macht.

1

An vielen Orten hat man einfach Einzelkabinen. Da ist es dann egal, welches Geschlecht dort drin ist.

Mir ist es eigentlich wurscht, solange meine Privatsphäre gewahrt wird - entweder durch baulische Massnahmen oder durch die gelebte Rücksicht.

Gegen Unisex-Toiletten spricht nichts; gegen Duschkabinen, die von allen Geschlechtern benutzt werden, ebenfalls nicht. Gerade bei der Diskussion um Toiletten spricht die ablehnende Seite immer von "Safe Spaces" - dabei waren und sind öffentliche WCs keine Safe Spaces.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mitglied des Cologne Center for Gender Studies
TJDettweiler  10.03.2024, 17:51

Eigentlich ist es das schon. Eigentlich sind Geschlechter getrennte Toiletten ein Recht in unserem Land was die unterdrückten Frauen sich hart für sich erkämpft haben.

Ihnen dieses Recht mit den Worten: „öffentliche WCs waren und sind kein öffentlicher Safe Spaces.“ Na, heikel. Gerade weil es ja um ein schon erkämpftes Recht einer Minderheit geht.

0
Adomox  10.03.2024, 18:00
@TJDettweiler

Bitte nenn mir das Gesetz, das Frauen das Recht auf Damentoiletten einräumt.

Ansonsten hast du einfach nicht verstanden, was einen Space zu einem Safe Space macht: Wäre tatsächlich strikt kontrolliert, wer welche Toilette benutzt, dann wären Toiletten Safe Spaces. Wird es aber nicht, damit sind sie es auch nicht.

1
TJDettweiler  10.03.2024, 18:17
@Adomox
Bitte nenn mir das Gesetz, das Frauen das Recht auf Damentoiletten einräumt.

Die Gesetze sind zb in der ArbStättV also Arbeitsstättenverordnung

Darin ist geregelt wie eine Arbeitsplatz also Arbeitsstätte Toiletten für seine Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen hat.

Da wird unterteilt in Arbeitsstättenverordnung Toiletten Mitarbeiter

Arbeitsstätten Verordnung Anzahl an Toiletten

Toiletten Vorraum Vorschriften

ASR4.1 Sanitärräume

Dann gibt es selbige Vorschriften für Schulen, Sportvereine, Bars, Clubs, Kaufhäuser, Bahnhöfe, usw

Alles überwacht von Ordnungsamt.

Willkommen in Deutschland, für alles gibt es strickte Regeln die eingehalten werden müssen.

0
Adomox  10.03.2024, 18:23
@TJDettweiler

No shit, Sherlock. In der ArbStättV findest du bspw. im Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1, dass es getrennte oder getrennt nutzbare Toiletten geben muss. Das widerspricht der Idee von Unisex-Toiletten keinesfalls.

Safe Spaces sind öffentliche Toiletten weiterhin nicht. Entsprechend ist das, was gesetzlich gegelt ist, im Endeffekt egal, wenn es um dieses Pseudoargument geht.

1
Mayahuel  10.03.2024, 18:32
@TJDettweiler
ein schon erkämpftes Recht einer Minderheit geht.

getrennte WC wurden eingeführt, als der Feminismus nicht mal in den Windeln lag.

2
TJDettweiler  10.03.2024, 19:17
@Adomox

Es wiederspricht Unisex Toiletten keinesfalls richtig. Weil es bedeuten würde dass 4 Toiletten angeschafft werden müssten. Männer, Frauen, Behindertengerechte Toiletten und Unisextoiletten. Wenn der Platz da ist für 4. Option ist das ja kein Problem. Wenn nicht wäre ein Anbau von Nöten.

0
TJDettweiler  10.03.2024, 19:31
@Mayahuel

Die 1. öffentliche Frauentoilette gab es ab 1860 in Deutschland. Davor gab es öffentliche Latrinen in Europa. Frauen war es nicht gestattet diese zu benutzen. Nicht im alten Rom, nicht im Antiken Griechenland. Nirgends

0
Mayahuel  10.03.2024, 19:34
@TJDettweiler

Geschlechtertrennung bei öffentlichen Toiletten war bis ins 19. Jahrhundert eher unüblich.

Für gewöhnlich gab es nur einen Raum für alle Geschlechter. Erst mit der viktorianischen Epoche, von Großbritannien ausgehend, setzte eine Geschlechtertrennung im Toilettenbereich ein.

 ... die moderne Toilettensegregation aus diesem viktorianischen Gender-Modell hervorging.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unisex-Toilette#Hintergrund

Und mit Feminismus hat das ganz sicher nichts zu tun.

Auch im Alten Rom gab es keine Geschlechtertrennung beim großen und kleinen Geschäft:

Es gab keine Trennwände, und auch eine Geschlechtertrennung ist nur selten nachweisbar; meist rafften die Nutzer, Frauen, Männer und Kinder jeden Standes, schlicht ihre Tunica (und Palla bzw. Toga) und deckten damit auch die Intimsphäre ab.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hygiene_im_R%C3%B6mischen_Reich#Latrinen

0
TJDettweiler  10.03.2024, 20:30
@Mayahuel
Geschlechtertrennung bei öffentlichen Toiletten war bis ins 19. Jahrhundert eher unüblich.
Für gewöhnlich gab es nur einen Raum für alle Geschlechter. Erst mit der viktorianischen Epoche, von Großbritannien ausgehend, setzte eine Geschlechtertrennung im Toilettenbereich ein.

Der Eintritt war nur den „Gentlemen“ möglich. Mit diesem Hinweis öffnete in der Londoner Fleet Street am 2. Februar 1852 die erste moderne öffentliche. Eine Woche später stand eine weitere öffentlichen Bedürfnisanstalt in der nahegelegenen Bedford Street zur Verfügung – dieses Mal für Frauen.

Bedürfnisanstalten mit öffentlichem Zugang gab es bekanntermaßen zwar schon seit der Antike, doch der hygienische Standard ließ meist zu wünschen übrig. Nicht so bei dieser Einrichtung. Im Innenbereich wurde mit Mahagoniverkleidung und Armaturen aus Kupfer nicht gespart. Die Toilette verfügte über eine Wasserspülung und somit über den neuesten Stand der Entwicklung im Bad- und Sanitärbereich. Das stille Örtchen in der Fleet Street setzte sich damit deutlich von den gängigen Sickergruben ab, die sonst in der Stadt zu finden waren.

Der Komfort und die Ausstattung hatten allerdings ihren Preis. Für die Benutzung der Toilette mussten zwei Pence „Eintrittsgeld“ bezahlt werden, und für den Gebrauch von Wasch- oder Kleiderbürsten fielen weitere Kosten an. Trotz einer massiven Werbekampagne in der Londoner Tageszeitung „The Times“ und 50 000 Flugblättern, die über die Stadt verteilt wurden, zählte man lediglich 58 zahlende Gäste im ersten Monat. Der öffentlichen Toilette war daher zunächst kein Erfolg beschieden; wenige Monate später musste sie mangels Kundschaft wieder schließen.

https://www.wissenschaft.de/zeitpunkte/2-februar-moderne-oeffentliche-toilette/#:~:text=Mit%20diesem%20Hinweis%20öffnete%20in,Verfügung%20–%20dieses%20Mal%20für%20Frauen.

Ein wichtiges Stück Geschichte für Frauen ist in Dresden vor 140 Jahren geschrieben worden. Am 1. März 1878 konnte der damalige Oberbürgermeister Paul
Alfred Stübel (1827 – 1895) den Stadtverordneten berichten, dass der erste öffentliche Abort für Damen der Stadt in den äußeren Bürgerwiesen unweit des Zoos fertiggestellt wurde.
In Form eines Briefes an die Stadtverordneten hatte am 23. Oktober 1877 eine Unbekannte ihrem Unmut Luft gemacht. „Im Interesse der Frauen unserer Stadt erlaube ich mir anzufragen, warum haben die Herren öffentliche Retiraden (Toiletten)? Und die Frauen nicht?“, klagte sie. Früher hätten sie in Restaurants austreten gehen können. Doch die seien jetzt verschlossen. „Und wir Frauen sehen uns ratlos um.“
Was die Verfasserin wohl nicht wusste – die Stadt hatte vier Jahre zuvor schon einmal über einen öffentlichen Abort für Frauen beraten und dafür sogar 1 200 Mark in den Haushalt eingestellt. Doch die Planungen waren im Sande verlaufen. Eine Anfrage des Bezirksvereins Wilsdruffer Vorstadt und Friedrichtstadt brachte 1876 wieder Bewegung in die Sache und die Stadt erkundigte sich in Leipzig und Wien, wo es solche Bedürfnissanstalten schon gab, nach deren Erfahrungen. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen erarbeitete das Stadtbauamt schließlich eine Vorlage, die 1876 von Oberbürgermeister Wilhelm Pfotenhauer (1812 – 1877) den Stadtverordneten zur Genehmigung vorgelegt wurde.

https://www.saechsische.de/erstes-oeffentliches-oertchen-fuer-frauen-3868650.html

Auch im Alten Rom gab es keine Geschlechtertrennung beim großen und kleinen Geschäft:

Wo habe ich das behauptet? Ich sagte: dass im Alten Rom den Frauen nicht gestattet war, also nicht erlaubt öffentliche Latrinen überhaupt zu nutzen.

Auch sagte ich dass es keine öffentlichen Toiletten gab sondern Latrinen. Eine Toilette ist ein Wasser Closett mit Kanalisation. Eine Latrine war einfach ein Loch im Boden. Nichts wurde weggespült die Fekalien lagen offen in den Löchern rum. Dadurch machten sich Krankheiten breit und die Pest und Cholera Epidemie entstand und breitete sich aus und hat viel Tod und Elend gebracht. Das änderte sich mit der Erfindung der Kanalisation und Wasser Closetts WCs

0
Mayahuel  10.03.2024, 20:38
@TJDettweiler
dass im Alten Rom den Frauen nicht gestattet war, also nicht erlaubt öffentliche Latrinen überhaupt zu nutzen.

und das ist falsch.

Es gab keine Trennwände, und auch eine Geschlechtertrennung ist nur selten nachweisbar; meist rafften die Nutzer, Frauen, Männer und Kinder jeden Standes, schlicht ihre Tunica (und Palla bzw. Toga) und deckten damit auch die Intimsphäre ab.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hygiene_im_R%C3%B6mischen_Reich#Latrinen

Eine Toilette ist ein Wasser Closett mit Kanalisation.

Die Römer hat eine Wasserspülung.

Die sogenannte „Latrine“ war bereits mit Abwasserkanälen ausgestattet, welche die Ausscheidungen direkt abtransportierten. Simple Sitzbrettverbauten wurden direkt über die Kanalrinnen gebaut und es wurde tatsächlich dicht an dicht nebeneinander das Geschäft verrichtet.

https://oeklo.at/latrine-toiletten-im-alten-rom

0
TJDettweiler  10.03.2024, 21:33
@Mayahuel
und das ist falsch.

Aber doch nur die reichen Ehefrauen.
Also die Eliten. Die Stellung einer Frau in der römischen Gesellschaft war stark abhängig vom sozialen Rang ihrer Familie; Sklavinnen die den größten Teil der Gesellschaft ausmachten waren rechtlos.

0
TJDettweiler  10.03.2024, 21:51
@Mayahuel
Die Ansichten über die Stellung der römischen Frauen haben sich im letzten Jahrhundert stark gewandelt. In älteren Büchern wird ihre Stellung oft als völlig gleichberechtigt beschrieben, heute verweist man auf die Einschränkungen. Der Grund dafür liegt in der Entwicklung der letzten 100 Jahre in Bezug auf die Vorstellungen hinsichtlich der Frauenrechte. Verglichen nicht nur mit ihren griechischen Zeitgenossinnen, sondern auch mit den Frauen in Mittelalter und Neuzeit bis weit ins 20. Jahrhundert hinein, waren die Frauen der römischen Antike tatsächlich sehr frei und emanzipiert. Wirklich gleichberechtigt im heutigen Sinne waren sie aber keineswegs.
Entsprechend ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ergänzung des Mannes reichte die rechtliche Aktionssphäre der Frauen kaum über ihre Person hinaus. Solange sie allein ihre eigenen Interessen vertraten, waren sie nur wenig eingeschränkt, für andere eintreten konnten sie jedoch kaum. Daran änderte auch die Gesetzgebung der Kaiserzeit nichts, die die Geschäftsfähigkeit von Frauen verbesserte: Frauen hatten keinen Anteil an den officia, den öffentlichen Pflichten und Aufgaben.[1] Sie durften daher kein politisches Amt innehaben und hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie durften nicht adoptieren, bürgen, Vormund sein (außer eingeschränkt für ihre Kinder), nicht allein Anklage erheben, nicht als Geschworene vor Gericht auftreten und wurden durch unterschiedliche Gesetze beim Erben und Vererben benachteiligt. So war es nach der lex Voconia aus dem Jahre 169 v. Chr. verboten, dass Frauen aus der obersten Zensusklasse als Haupterben eingesetzt wurden.
Patria potestas
Bearbeiten
Solange ihr Vater lebte, galt eine römische Person unabhängig von Alter, Geschlecht und eventueller eigener Nachkommenschaft grundsätzlich erst einmal als nicht geschäftsfähig. Unter dieser väterlichen Verfügungsgewalt (patria potestas) standen Männer wie Frauen; auch Freigelassenewaren der Patria potestas ihres ehemaligen Herren unterworfen. Wie Sklaven konnten alle unter väterlicher Gewalt Stehenden nur über das peculium, ein ihnen von ihrem Familienoberhaupt oder Vormund zugestandene Guthaben, frei verfügen. Ein rechtlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern trat erst dann auf, wenn die Person aus der väterlichen Gewalt entlassen worden war. Dieses geschah durch dessen Tod oder die sogenannte Emanzipation, die Entlassung aus der väterlichen Gewalt (wörtlich: e: aus, manus: Hand, capere: nehmen). Ein Mann von mindestens 14 Jahren wurde durch diesen Akt völlig frei (sui iuris) und konnte selbst wieder patria potestas ausüben. Eine Frau dagegen wurde nur eingeschränkt geschäftsfähig. Sie benötigte einen tutor (Vormund) für alle Geschäfte. Weil die Frau in der manus-freien Ehe Mitglied ihrer väterlichen Familie blieb, durfte ihr Vormund nicht der eigene Ehemann oder Schwiegervater sein, wohl aber ein eigener Verwandter oder auch ein Freigelassener ihrer Familie. Sie durften auch nicht ohne Zustimmung ihres Vormundes ein Testament aufsetzen.
Eine Frau konnte auch niemals die Patria potestas über jemanden haben („mit einer Frau beginnt und endet ihre Familie“[2]), daher auch niemanden adoptieren. Sie galt in der manus-freien Ehe rechtlich nicht einmal als verwandt mit ihren eigenen Kindern. Von ihrem Ehemann war die römische Frau dagegen selten abhängig, es sei denn, sie hatte eine Manusehe geschlossen, die jedoch seit der Zeit der römischen Republik kaum noch üblich war. In der Zeit der späten Republik erhielten Frauen mehr Freiheiten. So berief sich die in der Laudatio Turiaebeschriebene, zur Zeit des Erbschaftsstreites noch unverheiratete Frau im 1. Jahrhundert v. Chr. darauf, dass sie nach dem Tod ihres Vaters unter keiner Potestas mehr stehe. Nach den Ehegesetzen des Augustus (Lex Iulia de maritandis ordinibus oder auch Lex Iulia et Papia), durfte eine Frau aber erst frei über ihr Vermögen verfügen, wenn sie mindestens dreimal geboren hatte. Dieses sogenannte Dreikindrecht sollte den Bevölkerungsrückgang stoppen und außerdem die alten Tugenden fördern und beschnitt deshalb das Erbrecht von Unverheirateten und Kinderlosen. Freigelassene oder italische Frauen benötigten mindestens vier Kinder, Frauen, die einem anderen Bürgerrecht angehörten, fünf. Kaiser Claudius erließ ein Gesetz, wonach die Vormundschaft nach dem Tod des Vaters nicht auf dessen Nachkommen überging, so dass eine Frau, deren Vater verstorben war oder sie aus der väterlichen Gewalt entlassen hatte, wie ein Mann frei von Patria potestas und geschäftsfähig war, soweit es sie selbst betraf.[3] Sie war damit frei, sich zu verheiraten und scheiden zu lassen und über ihr Vermögen zu verfügen und es testamentarisch zu vererben. Nur für die Veräußerung von Vermögenswerten wie Immobilien und Sklaven brauchten sie einen Vormund, den sie selbst wählen durfte, um ihren Geschäften auctoritas zu verleihen.
0
Mayahuel  10.03.2024, 21:53
@TJDettweiler
 öffentliche Latrinen Geld kosteten.

heute auch.

Und darum kommen nur reiche Leute hin?

0
TJDettweiler  10.03.2024, 21:58
@Mayahuel

Heute haben wir Bürgergeld und Sozialhilfe so wie Rente und allgemein geltende Grundrechte die für alle Menschen gelten. Im alten Rom gab es das nicht. Auch kostenlose öffentliche Toiletten in jedem Eikaufszentrum, usw gab es da nicht

0

solange es in den duschen und toiletten einzelkabinen hat bei denen die wände auch zum boden gehen, sehe ich kein problem.

bei duschen kann es halt schwierig werden, da es viel mehr platz braucht. aber toiletten gibt es sowieso einzelkabinen

Nein es gibt Grenzen. Sowas wie Toiletten, Unkleidekabinen etc. sollten geschlechtsspezifisch sein.

Besonders für FrUen ist es wichtig, da sie tendenziell Opfer für Übergriffe sind.