Mein hund hat einen anderen Hund gebissen wie ist die Rechtslage?

6 Antworten

Das fällt unter Sachbeschädigung und es könnten Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden (Tierarztkosten). Das kannst du mit deiner Halterhaftpflicht regeln.

Im schlimmsten Fall wird der Mensch eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt erstatten.

Dein Hund darf niemanden angreifen, bedrohen und auch nicht wildern, sonst wird dieser als "gefährlich" eingestuft, was mit Auflagen (Geldbuße, sowie Leinenpflicht, Maulkorb) einhergeht.

Mit einem teuren Wesenstest, kann man diese Auflagen wieder "loswerden". Dort wird dein Hund im Umgang mit genau solchen Situationen getestet.

Sollte es soweit kommen, solltest du dich anwaltliche Hilfe bemühen.

In solchen Fällen immer Ordnungsdienste kontaktieren, damit direkt die Personalien und das Geschehen festgehalten werden können. Und nicht nur Bilder gemacht werden...

Proaktiv erstmal nichts unternehmen und abwarten, ob da was kommt. Atme durch.

Aber: hat er deine Daten? Sonst wird das ja schon mal schwieriger mit der Anzeige... ,) Vielleicht etwas genauer in Facebook-Gruppen nachsehen, er könnte rumfragen, ob dich jemand kennt -> das kannst du direkt anzeigen -> Verletzung Persönlichkeitsrechte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist unerheblich, wer was gemacht hat oder ob der andere betrunken war oder nicht und das sind einfach nur Behauptungen, die sich im Nachhinein nicht beweisen lassen. Und es spielt auch keine Rolle.. als Hundehalter hast du eine so genannte Gefährdungshaftung. D.h. du haftest für jeden Schaden, den deinen Hund anrichtet egal aus welchem Grund.

Da nur der andere verletzt ist und deiner nicht ist die Sachlage eigentlich klar.

sowas ist ein Fall für die Haftpflicht. Dafür hat man die ja.

Und sei vorsichtig mit Fotos. Man darf keine Privatpersonen filmen oder fotografieren, ohne deren Einverständnis.

Schuldig und haftbar ist IMMER dejenige, der gebissen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund so zu halten, dass er niemanen beissen kann; nötigenfalls mit Maulkorb.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Wesensrichter für die Zuchtzulassung von Hunden.
Silanor  26.04.2024, 11:20

Ich kenne das tatsächlich anders. Wenn ein unangeleinter Hund z.B zu einem angeleinten Hund rennt und das vor allem auf einem Weg auf dem Leinenpflicht gilt, so trägt der Halter des angeleinten Hundes keine Schuld sollte dem anderen was passieren. Im dümmsten Fall bekommt dann sogar der Halter des unangeleinter + verletzten Hundes ärger.

War bei uns schon zweimal der fall. Da haben zwei Leute, auch nach mehrfacher Aufforderung den Mist zu lassen, ihre Hunde zu unserem rennen lassen. Beide der fremden Hunde sind beim TA gelandet, beide Besitzer haben am Ende selbst ärger bekommen. Wir haben da keinen ärger gehabt, mussten auch nix zahlen.

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Dann hab ich ihm gesagt das man auch einfach fragen kann ob der Hund ran darf 

Nach meiner Erfahrung fragt einer von 100 Hundehaltern, ob ein Kontakt okay ist. Die anderen laufen hinter ihrem Hund her. Und weil ich das nicht möchte gehe ich weg.

Bei dir hat sich die Situation durch euch Beide hochgeschaukelt. Jeder hat den anderen gefilmt, es wurden ein paar nicht so nette Worte gesagt. Der Mann wird dich nicht anzeigen.

Ich frage mich aber warum du einen Kontakt zulässt wenn deine Hündin das nicht möchte und den anderen Hund beißt? Du kannst dich nicht auf andere Hundehalter verlassen. Es gibt keine Rücksicht unter Hundehaltern.

Du hast in dem Sinne die Haftung für den Schaden am anderen Hund, da dein Hund dies dem andern zugefügt hat. Also müsstest du die Tierarztkosten deiner Haftpflicht melden.

Und damit ist es erledigt. Ein Foto von jemand zu haben ist Quatsch, da kann die Polizei gar nichts machen. Die haben ja keine Bilddateien von allen Menschen.

Der ganze Text ist extrem unnötig. Die korrekte Frage wäre gewesen:

Mein Hund hat einen anderen Hund ins Ohr gebissen, was sind die Folgen, wofür hafte ich? Gleiche Antwort, hab ich dir oben gegeben.

Wer wie wo was angeleint war und wer wie wo was fotografiert hat und ob Alkohol oder sonstwas ist komplett UNINTERESSANT, das ist ein Fall für die Tierhalterhaftpflicht und nicht für den Staatsanwalt.