Mahnung vom Amt an falsche Adresse gültig?

6 Antworten

Ignorieren ist falsch. Die Frage ist, ob du dich seinerzeit ordnungsgemäß umgemeldet hattest, so dass die Behörde deine neue Anschrift ermitteln hätte können.

Du solltest dort noch einmal anrufen, um Zusendung des damaligen Schreibens und um Zahlungsaufschub bitten. Das sind dort auch Menschen, mit denen kann man reden!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:40

Ja habe mich ordnungsgemäß umgemeldet. Habe dort angerufen aber die meint sie kann den Brief nicht an mich versenden. Es ist wie ein Teufelskreis. Bin ratlos.

Topotec  30.09.2019, 08:12
@Zitrone24

Das kann nicht sein! Die Behörde hat eine Auskunftspflicht Dir gegenüber! Bestehe auf der nochmaligen Zusendung des zugrunde liegenden Schreibens, zur Not beim Vorgesetzen der Sachbearbeiter dort oder der Amtsleitung!

Kontakt aufnehmen und die Sache klären, was willst du sonst anderes machen. Vereinbare einen Termin mit dem Amt um den Sachverhalt zu klären.


Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:37

Habe dort angerufen aber mir konnte keiner helfen. Termin nicht möglich da ich 200km weiter weg wohne.

Die kommen schon an deine neue Adresse. Ich würde denen Druck machen und wenn möglich persönlich vorbei gehen, denn wenn du nicht zahlst bist auch du schuld.

Ist es ein eingeschriebener Brief?


Topotec  30.09.2019, 07:35

Was hat ein Einschreiben damit zu tun?

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:37
@Topotec

Mit einem einschreiben hätten die eine bestätigung das ich den brief erhalten habe.

Topotec  30.09.2019, 10:08
@Zitrone24

Das ist irrelevant, für Schreiben von Behörden gilt eine Zugangsfiktion nach drei Werktagen!

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:35

Warum bin ich schuld wenn selbst das amt nicht mal meine adresse richtig weiss und ich den brief nie erhalten habe? Selbst vorbei gehen geht nicht das amt ist 200km entfernt. Und der Brief wurde einfach eingeworfen beim elterlichen Haus

sleepingbeautyy  30.09.2019, 07:37
@Zitrone24

Hast du dich denn umgemolden? Oder nimmst du einfach an, dass das Amt bescheid wissen musst? Du hast angerufen, also hast du den Erhalt des Briefes bestätigt, so wie es die anderen Antworten auch nochmals erläutern.

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:38
@sleepingbeautyy

Habe mich 2 mal bei jeder neuen Wohnung umgemeldet. Habe dort angerufen und gesagt das ich weiß das ein Brief angekommen ist aber ich dort nicht wohne somit nicht an den brief rankomme. Somit habe ich bestätigt das ich den brief offiziel nicht erhalten habe!

wilees  30.09.2019, 07:42
@Zitrone24
Und der Brief wurde einfach eingeworfen beim elterlichen Haus

und diese hielten es für nicht notwendig dir dieses Schreiben nachzusenden bzw. Dich über den Eingang des Schreibens zu informieren?

sleepingbeautyy  30.09.2019, 07:42
@Zitrone24

Ja aber du hast doch geschrieben, von welcher Summe es handelt etc. also hast du den Brief dennoch irgendwie erhalten. Können die dir nicht den Brief an deine neue Adresse senden? Würde halt dennoch einen Termin abmachen und dort vorbei gehen. Schliesslich hast du dann das Gericht am Hals, auch wenn du im Recht wärst.

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:45
@wilees

doch ich wurde über den brief informiert. Aber wie gesagt offiziell hab ich ihn ja nie erhalten. Könnte ja sein das ich mit dennen streit habe und sie ihn zb. einfach wegwerfen.

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:46
@sleepingbeautyy

ich weiss um welche summe es geht aber mir geht es eben um das offifzielle den offiziel habe ich den brief nie erhalten. Termin vereinbaren geht nicht da ich 200km weit weg wohne. Den brief an mich versenden machen sie auch nicht. Und nächster punkt wäre wer überweist den einfach geld ohne zu wissen warum?

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:48
@sleepingbeautyy

um was bin ich verantwortlich? Das die keinen Brief an meine adresse senden können obwohl es das amt selber ist und kein versandhaus etc?!

sleepingbeautyy  30.09.2019, 07:51
@Zitrone24

Da musst du nicht mit mir diskutieren, so funktioniert es. Wenn die Kommunikation per Telefon nicht geht, dann schreibe einen Brief. Wohnen deine Eltern noch an deiner alten Adresse?

sleepingbeautyy  30.09.2019, 07:54
@Zitrone24

Einfach dem Amt Druck machen. Das ist dann halt schlecht, weil du dann wirklich selbst verantwortlich bist. Ausreden wie "sie wollen mir den Brief nicht geben", helfen da nicht weiter.

wilees  30.09.2019, 18:43
@Zitrone24

Schlicht und ergreifend - welche Animositäten Du u.U. mit Deinen Eltern hast - kan dem Gläubiger sonstwo vorbeigehen.

Da du dort angerufen hast, hast du den Erhalt des Schreibens bestätigt.

In dem Schreiben null Info?

Am Telefon null Info?

Hier im Forum null Info?

Sorry ich kann dir nicht helfen.

Der Gerichtsvollzieher findet dich. Irgendwann musst du dich ummelden, wenn du es bis jetzt noch nicht getan hast, dann hast du gegen die Meldepflicht verstossen


Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:36

Im Schreiben steht nicht konkret um was es geht nur eine Mahnung um Summe X.
Am Telefon kann mir niemand helfen.

Ja der darf mich gerne finden. Habe mich bereits 2 mal umgemeldet.

Cux1970  30.09.2019, 07:38
@Zitrone24

Wissen die denn, daß du es weißt?

Wieso hast du überhaupt Zugriff auf den Briefkasten deiner alten Wohnung?

Einmal ummelden reicht aus

PatrickLassan  30.09.2019, 07:45
@Zitrone24
Im Schreiben steht nicht konkret um was es geht

Ich habe noch nie eine Mahnung gesehen, in der nicht angegeben war, um welche Forderung es sich handelt.

Am Telefon kann mir niemand helfen.

Dann schreibe einen Brief.

Cux1970  30.09.2019, 07:47
@PatrickLassan

Das wäre mein nächster Tipp gewesen. Widerspruch einlegen.

Die werden sich aber auch fragen, wieso die alte Adresse von vor 2 Jahren immer noch funktioniert

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:47
@PatrickLassan

Dort ist deklariert wie folgt: Verstoß gegen das Owg Bußgeld KVR allg. Bescheid vom 03.05.2017

Cux1970  30.09.2019, 07:52
@Zitrone24

Im Eingangspost hast du gesagt, daß im Brief nur steht, daß es aus 2017 ist.

Also steht ja doch alles drin. Und du weißt auch, worum es geht.

Bezahlen und fertig. Sonst kommt noch mehr Ärger

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:53
@Cux1970

naja da steht vergehen gegen das owg. was genau steht da nicht? Ich wüsste nicht was an diesem besagten tag war. Wenn du jetzt einen Brief bekommst mit 30€ Busgeld weil sie dich geblitzt haben möchtest du auch wissen wann und wo und ein beweis foto. oder zahlst du einfach weil das amt so glaubwürdig ist?

Cux1970  30.09.2019, 07:57
@Zitrone24

Das wird im ersten Brief gestanden haben. Mit Bild und allem, was dazu gehört.

Ich denke nicht, daß die in den Mahnungen wieder alles aufführen.

Sonst gehe damit mal hin, und kläre das vor Ort. Wenns am Telefon nicht geht

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 07:59
@Cux1970

vor ort leider nicht möglich. Wohne 200km entfernt. Aber ich rufe nochmal dort an :)

Cux1970  30.09.2019, 08:01
@Zitrone24

200km? Die nächste Bußgeldstelle ist 200 km entfernt?

Zitrone24 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 08:03
@Cux1970

das ist ein amt. ich kann schlecht zu einem amt aus einer anderen stadt fahren mit dem schreiben von einem anderen amt.

Schriftlichen Kontakt aufnehmen, deine Fragen stellen und abwarten. Unbedingt mit Einschreiben. (Nachweis)

Frist setzen. Da es eine Behörde ist, 20 Tage.

Eine Frist setzen bringt sogar Behörden auf Trab - sie sind im Zugzwang.