Lichthupe bei zu langsamen fahren innerorts?
Ich bin eben mit meinem Vater im Auto gefahren und jemand ist innerorts die ganze Zeit zwischen 15-20 km/h gefahren und meine Reaktion war die Lichthupe zu betätigen(weniger als eine Sekunde lang gehalten) um die Person darauf hinzuweisen das sie viel zu langsam fährt, daraufhin meinte mein Vater ob ich Spinn und das als Nötigung zählt und weil ich in der Probezeit bin damit in Schwierigkeiten geraten kann und ich wollte fragen ob das ganze stimmt und zwar
Kann sowas Auswirkungen haben bezüglich der Probezeit
Und
Ist es erlaubt jemandem einmal eine kurze Lichthupe zu geben wenn diese Person 10-15 km/h zu langsam fährt
3 Antworten
Dein Vater hat Recht.
Eine Lichthupe kann als Nötigung gewertet werden.
Die andere Person kann zwar auch wegen einer Behinderung des Verkehrs belangt werden, das rechtfertigt aber keine nötigung.
Leider ja, das ist formal gesehen Nötigung. Aber bei einer einmaligen Lichthupe wird das wohl niemand verfolgen und auch auf eine Anzeige des Vorausfahrenden wird aller Wahrscheinlichkeit nach kein Verfahren eröffnet.
Nur außerhalb geschlossener Ortschaften darf man, um einen Überholvorgang anzukündigen, Licht- oder Schallzeichen geben.
p.s.
Ich hoffe, dass das immer noch so ist. Meine Theoriestunden sind schon ein bisschen was her :)
Ist wirklich noch so ... wird aber oftmals von "Familie Mittelspur" falsch interpretiert 🤫
Wenn du nicht überholen kannst und außerorts kurz mit Lichthupe oder Hupe Überholansicht andeutest, ist das keine Nötigung. Dauerhafter Gebrauch oder sogar dichtes Auffahren ist allerdings Nötigung - und dann schnell ein Straftatbestand.
Es stimmt, dass die Lichthupe nur außerorts zur Ankündigung einer Überholabsicht genutzt werden darf.
Aber der Schlussfolgerung, dass es eine Nötigung sei, kann ich noch nicht folgen...
Ja, zählt innerorts als Nötigung.
Aber mich regt das als Autofahrer auch auf, wenn manche im Kriechtempo fahren und dann meinen wieder zu beschleunigen, wenn ich versuche sie einzuholen.
Bester Tipp, einfach von links überholen. Nur keine Lichthupe oder Hupen. Da versuch ich jetzt auch mich umzustellen. Ich bin da aktuell kein deut besser.
"Bester Tipp, einfach von links überholen."
Ja, bester Tip. Ich war fast vorbei - in dem Moment rammt sie mich von rechts gegens Hinterrad.
#Schulterblick ^^
Es wird sehr wahrscheinlich hierzu auch schon Urteile geben - entscheidend ist jedoch immer noch Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, oder?
Hier noch mal die Absätze 1 und 2:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Allein, wer dagegen verstößt, kann auch gerne mal im Straftatsbestand landen.
Wenn es dazu Urteile gibt, kann man die hier nennen.
Ich konnte bisher keine Urteile finden, die das kurze, einmalige Betätigen der Lichthupe als Nötigung feststellen. Erst, wenn die Lichthupe dauernd betätigt wird, oder mit dichtem Auffahren verbunden ist...
Allein, wer dagegen verstößt, kann auch gerne mal im Straftatsbestand landen.
Gegen welchen? Das ist noch viel zu abstrakt.
Nötigung ist ein Straftatbestand - hier mal ein Beispiel von einem Nichtjuristen - die Freunde der Jurisprudenz werden dir wahrscheinlich zahlreiche andere Antworten geben, sofern du mal selbst eine Frage stellst statt hier Antworten in Frage zu stellen:
942 Cs 412 Js 230288/15 -Nötigung ist ein Straftatbestand
Das ist bekannt.
942 Cs 412 Js 230288/15 -
Hierunter finde ich einen Fall mit einem Fahrradfahrer gegen Autofahrer. Und was hat das jetzt mit dem hier beschriebenen Fall mit der Lichthupe zu tun?
sofern du mal selbst eine Frage stellst statt hier Antworten in Frage zu stellen:
Dafür ist dieses Forum da, über die Antworten in Austausch zu kommen.. .
Wieso zählt es als Nötigung?