Legal schwänzen?
Hallo zusammen,
ich bin 16 Jahre alt, habe einen Hauptschulabschluss und bin momentan in der 10. Klasse in Hessen. Ich habe eine Frage zur Schulpflicht und Fehlzeiten. Ist es rechtlich erlaubt, in der Schule zu fehlen, wenn man sich in meiner Situation befindet? Da in Hessen nach 9 Jahren die Schulpflicht „beendet“ ist, ich aber weiterhin gehen werde.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
(Plus 1 Jahr wiederholt)
3 Antworten
In Deutschland, einschließlich Hessen, endet die allgemeine Schulpflicht nach neun Jahren. Wenn du bereits einen Hauptschulabschluss hast und weiterhin die Schule besuchst, befindest du dich in der sogenannten Berufsschulpflicht. Diese dauert bis zum Ende des Schuljahres, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, oder bis du einen weiterführenden Schulabschluss (z.B. Mittlere Reife) erreichst.
Das bedeutet, dass du rechtlich gesehen nicht einfach der Schule fernbleiben darfst, auch wenn du die allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt hast. Unentschuldigtes Fehlen kann zu verschiedenen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und anderen rechtlichen Maßnahmen gegen dich oder deine Erziehungsberechtigten.
Es ist wichtig, deine Bildung ernst zu nehmen. Auch wenn es manchmal schwierig erscheinen mag, kann die Fortsetzung deiner Ausbildung dir langfristig mehr Möglichkeiten eröffnen, sei es in Form einer weiterführenden Schule, einer Berufsausbildung oder anderer Bildungswege.
Verbaue dir nicht deine Zukunft!!! Ich spreche aus eigener Erfahrung. Begeistert dich etwas? Fange damit an Langfristig in deine Zukunft zu denken.
Selbst wenn du deine Schulpflicht erfüllt hast, hast du noch eine Berufsschulpflicht bis zum 18 Lebensjahr bzw. sogar darüber hinaus.
habe einen Hauptschulabschluss und bin momentan in der 10 Klasse in Hessen.
Heißt du machst aktuell deinen Realschulabschluss und alle Fehlzeiten werden weiterhin gezählt. Da du noch minderjährig bist, zählen weiterhin die gleichen Bedingungen wie vorher.
Nein.