Schulpflicht vorbei Schwänzen?

8 Antworten

Nein.

Die Vollzeit-Schulpflicht ist zwar vorbei, aber darauf folgt entweder die Berufsschulpflicht oder, in deinem Falle, noch 3 Jahre bis zum Abi.

Ich kenne kein Bundesland, in dem das nicht so ist.

Deine Eltern müssen einen Antrag stellen, der genehmigt werden muss, wenn es ohne Folgen abgehen soll.

Dann machst Du halt kein Abi.

Wenn Du nicht mehr schulpflichtig bist, bist Du schulberechtigt. Verstößt Du dann gegen die Regeln (z.B. Anwesenheitspflicht), fliegst Du ganz unbürokratisch raus.

Die Angaben sind unklar. Wieso ist deine Schulpflicht beendet? Wann willst du Abitur machen? Eine Woche vorher - vor was?

Danach richtet es sich, welche Folgen es gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
nsllslslsKsk 
Fragesteller
 21.07.2019, 01:35

Ich gehe jetzt in die 12. klasse..habe aber nur 11 Jahre Schulpflicht in Hamburg. Normalerweise bekommt man Bußgelder wenn man seinen Urlaub über die Ferien hinaus verlängert...darf ich das machen weil meine Schulpflicht beendet ist?

0
Nadelwald75  21.07.2019, 11:00
@nsllslslsKsk

Die 11 Jahre Schulpflicht beziehen sich auf die Schulpflicht an einer Vollzeitschule. Für Hamburg kenne ich mich nicht aus, aber für NRW gilt z.B., dass die Schulpflicht allgemein erst endet, wenn das Schuljahr, in dem man 18 Jahre alt wird, beendet ist.

Wenn du nun im 11. Schuljahr bist und im nächsten Jahr Abitur machen willst, dann könnte man dir schon Schwierigkeiten machen, indem man die Fehlzeiten als Leistungsverweigerung bewertet. Das senkt dann deine Abituraussichten oder zumindest deinen Zensurenschnitt.

Je nachdem, wie deine schulische Entwicklung ist und wie radikal der Schulleiter ist, könnte es auch sein, dass gesagt wird: Er besteht darauf, dass er nicht mehr schulpflichtig ist, also entlassen wir ihn ganz von der Schule.

0

Bist du auf einem Gymnasium oder hast du jetzt deinen Realschulabschluss und willst anschließend noch Abi machen? Dann hast du nach der Abschlussfeier frei. Diese ist das offizielle Ende der Schule und du kannst in Urlaub gehen.

Ja. Aber dafür brauchst du eine Bestätigung von deinem Schulleiter.