Darf man wegen Ramadan nicht in die Schule gehen?

19 Antworten

Für das Fastenbrechen gibt es (oder gab, weiß nicht ob der noch gilt) bei uns einen Erlass, dass die Schüler freizustellen sind. Immerhin ist das soweit ich weiß der höchste Feiertag der Moslems.

Für einen normalen Moscheebesuch gilt: für Beurlaubung für einzelne Stunden/Tage aus privaten Gründen entscheidet der Klassenlehrer, ob beurlaubt wird oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Die einzige zusätzliche Pflicht im Monat Ramadan ist das Fasten und das sollte nicht in Konflikt mit anderen Tätigkeiten stehen.

nope darf man nicht. ist halt unentschuldigtes fehlen.

Würde ich persönlich als schüler im kauf nehmen und sowas einfach offen kommunizieren. Ich hatte aber auch fairerweise Noten gehabt wo ich mir sowas erlauben konnte

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD

Bei uns musste man zur Schule gehen, auch wenn Ramadan oder ähnlich.

Nein. Es besteht - wie Du ja schon schreibst - Schulpflicht. Das gilt als unentschuldigtes Fehlen.

Wäre er in der Schule, könnte er auch nicht einfach nach Hause gehen.