Um ohne Rechtsschule auszukommen, musst du schon soviel Wissen aus Koran und Sunnah haben, wie Gelehrte, die ihr gesamtes Leben damit verbringen.
Selbst wenn es um nur einfache Sachverhalte wie den Wudu und das Gebet geht, kennst du alle Quellen dazu, um selber beurteilen zu können, wie du diese vollziehst? Vermutlich nicht.
Man könnte also jetzt beigeben und einzelne Infos von verschiedenen Gelehrten nehmen. Jedoch nutzen die Rechtsschulen unterschiedliche Methodiken, um ein Urteil zu Fällen, sodass du widersprüchliche Meinungen praktizieren würdest.
Beispielsweise darf ich als Hanafite kein Pflichtgebet hinter jemandem verrichten, der ein Nafila Gebet verrichtet. Der Vorbeter muss ein mindestens gleichwertiges Gebet verrichten, damit ich hinter ihm beten kann.
Nach der Schafiitischen Rechtsschule ist das jedoch kein Problem.
Wenn ich jetzt als Hanafite die Fatwa der Schafiitischen Rechtsschule praktiziere, kommt es zu einem Widerspruch.
Denn als Hanafite lese ich die Surah Fatiha nicht, wenn ich hinter dem Imam bete, Schafiiten lesen die Fatiha hinter dem Imam, selbst wenn der Imam laut liest.
Der Gesandte Allahs Muhammed (saw) sagte, dass es kein Gebet ohne die Sure Fatiha gibt. Da ich als Hanafite keine Fatiha lese, bin ich an die Rezitation des Imams gebunden, während der Schafiite die Sure selber liest und das auch die Begründung der Rechtsschule ist, wieso er ein Pflichtgebet hinter einem Imam verrichten könnte, der nur Sunnah betet.
Sprich: ich hätte weder nach der einen, noch nach der anderen Rechtsschule ein gültiges Gebet! Und selber habe ich eh nicht ausreichend Wissen, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Es ist keine Pflicht einer Rechtsschule zu folgen. Es ist Pflicht dem Koran und der Sunnah des Propheten zu folgen. Jedoch ist in der heutigen Zeit der einzige Weg, dies präzise und richtig zu machen, einer Rechtsschule zu folgen.
Daher sind die Rechtsschulen notwendig!