Darf man im Islam Kinder verheiraten, auch wenn sie es nicht wollen?
👉„Alle Gelehrten, von denen wir gehört haben, sind sich einig, dass der Vater (Wali) seine minderjährige Jungfrau verheiraten darf, wenn sie noch nicht reif ist. Ibn al‑Mundhir sagte: ‘Die Wissenden sind sich einig, dass der Wali seine junge Jungfrau einem geeigneten Mann geben darf, selbst wenn sie dem nicht zustimmt.’“
Ibn Qudāmah schreibt:
„أجمع العلماء من سَمِعْنَا مِنْهُمْ أن الولد كالرجل… وأجمعوا على جواز وليّ البكر الغير بالغة، ووليّ الثيّب أيضاً، بلا خلاف؛ وقال ابن المنذر: ‘أجتمع أهل العلم على أن للوليّ أن يزوج البكر الصغيرة إلى من تَأهِّلُه، وأنه يُزَوِّجُهَا ولو كَرِهَتْهُ.’”
17 Stimmen
al‑Mughni von Ibn Qudāmah (7/40, Variante 9/398)
Es geht um Aneignung von Land. Wem willst du damit verarschen, oder was willst du damit bezwecken?
Ich denke du musst es erneut lesen.
Ich denke, das Problem bist nicht du, der Lügen ohne Nachweise verbreitet, und Hetze brtreibt, sondern diejenigen, die dir die Plattform dazu bieten und dich daran nicht hindern.
Wen meinst du damit?
Hier ncochmal:
sie stammt aus „al‑Mughnī“ von Ibn Qudāmah, Band 7, Seite 40 (in manchen Ausgaben auch als 9/398 nummeriert).
Suche das erneut.
Gib mir den Link dazu. Den Link zu dem Buch und der Seite, das du gelesen hast. Sollte nicht schwierig sein.
Du musst da durchblättern. Das ist ein Online-Buch.
Das nennt sich PDF. Nicht nur dass Zwangsehe im Islam verboten ist, sondern auch dass, das was du als Quelle darstellst, ein ganz anderes Thema beinhaltet. Link bitte :)
Source Chatgpt? Hast du jetzt wirklich Chatgpt gefragt, wo man das Buch, was du nicht gelesen hast findet? Du verstehst Indonesisch? In (7/40, Variante 9/398) stehen andere Themen.
Ja, ich kann indonesisch. Du kannst es dort gerne übersetzen.
Und du kommst dir überhaupt nicht lächerlich vor? Das was du verbreitest ist nicht nur Lüge, sondern deine Quelle beinhaltet andere Themen. Weit entfernt von dem was du verbreitest
Wieso? Ich habe dir Quellen gegeben
1 Antwort
Zunächst einmal gilt im Islam die Volljährigkeit mit der Pubertät. Vorher ist eine Ehe formal gültig, aber darf erst mit der Pubertät ausgelebt werden.
Wenn die Person islamisch volljährig gilt, so ist eine Ehe ohne die Zustimmung dieser Person nicht gültig! Zwangsheirat gibt es im Islam nicht.
Falls die Person nicht Islamisch als volljährig gilt, ist die Ehe formal gültig, darf aber noch nicht ausgelebt werden. Sobald die Frau die Pubertät erreicht, hat sie das Recht der Ehe zu widersprechen. Tut sie das nicht und lebt die Ehe mit dem Ehemann aus, ist die Ehe bestätigt und kann nur noch mit einer Scheidung beendet werden.