Darf man im Islam Kinder verheiraten, auch wenn sie es nicht wollen?

Ja, das wird im Islam erlaubt 76%
Nein, das wird nicht erlaubt 24%

17 Stimmen

MaxIpsum  09.06.2025, 16:29
al‑Mughni von Ibn Qudāmah (7/40, Variante 9/398)

Es geht um Aneignung von Land. Wem willst du damit verarschen, oder was willst du damit bezwecken?

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 16:29

Ich denke du musst es erneut lesen.

MaxIpsum  09.06.2025, 16:33

Ich denke, das Problem bist nicht du, der Lügen ohne Nachweise verbreitet, und Hetze brtreibt, sondern diejenigen, die dir die Plattform dazu bieten und dich daran nicht hindern.

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 16:34

Wen meinst du damit?

Hier ncochmal:

sie stammt aus „al‑Mughnī“ von Ibn Qudāmah, Band 7, Seite 40 (in manchen Ausgaben auch als 9/398 nummeriert).

Suche das erneut.

MaxIpsum  09.06.2025, 16:35

Gib mir den Link dazu. Den Link zu dem Buch und der Seite, das du gelesen hast. Sollte nicht schwierig sein.

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 16:36

Du musst da durchblättern. Das ist ein Online-Buch.

MaxIpsum  09.06.2025, 16:43

Source Chatgpt? Hast du jetzt wirklich Chatgpt gefragt, wo man das Buch, was du nicht gelesen hast findet? Du verstehst Indonesisch? In (7/40, Variante 9/398) stehen andere Themen.

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 16:44

Ja, ich kann indonesisch. Du kannst es dort gerne übersetzen.

MaxIpsum  09.06.2025, 16:46

Und du kommst dir überhaupt nicht lächerlich vor? Das was du verbreitest ist nicht nur Lüge, sondern deine Quelle beinhaltet andere Themen. Weit entfernt von dem was du verbreitest

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 16:46

Wieso? Ich habe dir Quellen gegeben

1 Antwort

Zunächst einmal gilt im Islam die Volljährigkeit mit der Pubertät. Vorher ist eine Ehe formal gültig, aber darf erst mit der Pubertät ausgelebt werden.

Wenn die Person islamisch volljährig gilt, so ist eine Ehe ohne die Zustimmung dieser Person nicht gültig! Zwangsheirat gibt es im Islam nicht.

Falls die Person nicht Islamisch als volljährig gilt, ist die Ehe formal gültig, darf aber noch nicht ausgelebt werden. Sobald die Frau die Pubertät erreicht, hat sie das Recht der Ehe zu widersprechen. Tut sie das nicht und lebt die Ehe mit dem Ehemann aus, ist die Ehe bestätigt und kann nur noch mit einer Scheidung beendet werden.