Land verlassen trotz Haftstrafe?

1 Antwort

Als Angeklagter und Verurteilter solltest du eigentlich an der Urteilsverkündung teilgenommen haben. Hattest auch einen Anwalt, den Du anrufen könntest, wenn man Dir den Reispass nicht eingezogen hat, dürftest Du auch reisen,

Solltest Du Deinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen, wirst Du international gesucht werden. Ohne genug Kohle wird man Dich früher oder später erwischen; weglaufen ist keine empfehlenswerte Option.

Drück einfach ab, ansonsten alles Gute, bleib sauber!

Dario1312 
Fragesteller
 21.09.2023, 18:59

Nö da hab ich nicht teilgenommen. Hatte ich gar nicht die Gelegenheit zu. Ich will ja nicht weg und nicht mehr zahlen ich will das schon zahlen aber ich will auch ins Ausland haha

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