Haftantritt?

2 Antworten

Zuerst einmal hat sie nach der Urteilsverkündung eine Woche Zeit, um Rechtsmittel (Berufung, Revision) einzulegen bzw durch ihren Anwalt einlegen zu lassen.

In diesem Fall geht das Verfahren den Rechtsweg durch die Instanzen, was durchaus Jahre dauern kann.

Legt sie hingegen keine Rechtsmittel ein, wird das Urteil nach 1 Woche rechtskräftig.

Dann dauert es noch ca 2 bis 4 Monate, bis die "Ladung zum Haftantritt" bei ihr eintrifft.

Diese Zeit sollte sie nutzen, um ihre Angelegenheiten zu ordnen (zB Wohnung kündigen oder untervermieten, Möbel einlagern, Handy- und Telefonverträge kündigen, Daueraufträge stornieren, Unterbringung von Haustieren klären etc).

Der Brief mit der Ladung enthält dann das Datum des Haftantritts. Zusätzlich wird meist auch eine Merkliste mit offenen Punkten vor Haftantritt beigelegt, außerdem eine Liste der Dinge, die beim Haftantritt mitgebracht werden sollen bzw dürfen.

Sie kann nun ihre Angelegenheiten regeln, Wohnung etc.

Es wird erstmal bis zu Rechtskraft des Urteils nichts weiter geschehen. Danach wird sie von der Staatsanwaltschaft eine "Ladung zum Strafantritt" erhalten, in der auch steht wo sie sich melden muss. In den meisten Bundesländern wird sie, sofern deutsche Staatsbürgerin, in eine JVA geladen in der ein Einweisungsverfahren durchgeführt wird. Dort wird dann der Weg geebnet für ihren weiteren Vollzugsverlauf. Wenn sie dort gut mitarbeitet wird sie wahrscheinlich in eine Anstalt des offenen Vollzugs eingewiesen. Wenn sie sich dann gut führt hat sie gute Chancen nach 2/3 der Haftzeit auf Bewährung entlassen zu werden. Die Chancen auf eine Entlassung zum Halbstrafentermin sind, realistisch betrachtet, gering.