Kriege als Azubi keinen Urlaub in Ferien?
Mein Betrieb weigert sich mir Urlaub in den Ferien zu geben. Es ist in jedem Betrieb üblich, dass der Azubi in den Schulferien Vorrang hat mein Betrieb weigert sich jedoch mir in dieser Zeit Urlaub zu geben. Stattdessen soll ich Urlaub in meiner Schulzeit nehmen. Kann man da gesetzlich vorgehen?
9 Antworten
Der Betrieb muss dir keinen Urlaub in den Ferien geben. Und Vorrang hast du auch nicht.
Das einzige worauf du Anspruch hast ist,. wenn du während deines Urlaubs in die Berufsschule musst, muss dir dieser Tag wieder als Urlaubstag gutgeschrieben werden.
Sprich noch mal mit deinem Betrieb. es gibt auch eine Ausbildungsbetreuung bei der IHK. eventuell könnten die dir helfen,.
Der Betrieb muss dir keinen Urlaub in den Ferien geben.
Aber er "soll" es - auch wenn das kein zwingendes "muss" ist
Und Vorrang hast du auch nicht.
Den besonderen Umstand, dass Auszubildende "vernünftigerweise" nur in den Berufsschulferien Urlaub nehmen sollten, muss der Arbeitgeber aber berücksichtigen, insofern sind Auszubildende - sofern das möglich ist - besonders zu berücksichtigen.
Hinzu kommt, dass es für Auszubildende keinen wirklich triftigen Grund gibt, den Urlaub in der Sch7ulferienzeit zu verweigern; betriebliche Gründe können hier regelmäßig nicht angeführt werden!
Betrieb ? Was ist denn das für ein Betrieb ? Was darfst du da lernen ?
Dann gibt es passende Antworten , diese pauschalierungen sind oft nicht richtig .
Natürlich sollten die Urlaubstage in den Ferien sein = das sind 5 Wochen im Sommer !
das sie das nicht verstehen ist klar .
https://www.zeit.de › karriere › beruf › urlaubsanspruch-chef-mitarbeiter-we...
Erstens hat das, was in der Seite erklärt wird, nichts mit der Frage zu tun!
Zweitens: Hast Du überhaupt richtig gelesen (von "verstehen" will ich gar nicht erst reden), was dort erklärt wird? Ganz offensichtlich nicht!
Im Übrigen sind die Aussagen auf dieser Seite teilweise nicht korrekt!
Lies zu diesem Thema meine eigene Antwort - dann lernst Du vielleicht noch etwas (wenn es dafür nicht sowieso schon zu spät ist)!
Kann man da gesetzlich vorgehen?
Das wäre zwar unter Umständen möglich - aber wie willst Du das realistischerweise anstellen, wenn Du eventuell bis Ende 2019 noch in der Probezeit bist, sofern diese 4 Monate beträgt (bei Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege sogar 6 Monate) und der Arbeitgeber Dir in dieser Probezeit anlasslos und ohne Begründung kündigen kann??
Aber grundsätzlich hast Du das Recht, Deinen Dir für 2019 zustehenden anteiligen Urlaub bis zum 31.12. vollständig zu nehmen.
Diesen Urlaub muss Dir der Arbeitgeber gewähren, wenn es nicht Gründe gibt, die dagegen sprechen; das können wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe sein oder entgegenstehende Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen bevorrechtigt sind (z.B. wegen schulpflichtiger Kinder).
Allerdings hat der Arbeitgeber auch bei Dir die Tatsache zu berücksichtigen, dass Du "eigentlich" und vernünftigerweise Urlaub nur während der Berufsschulferien nehmen kannst (ansonsten wären Deine Möglichkeiten im Urlaub - z.B. das Verreisen - massiv eingeschränkt).
Und außerdem: "Betriebliche" Gründe können bei Auszubildenden generell nicht als Gründe für eine Urlaubsverweigerung angeführt werden; Du arbeitest im Betrieb ausschließlich, um ausgebildet zu werden, nicht, um den Betriebsablauf aufrecht zu erhalten, wie es von Arbeitnehmern verlangt werden kann, wenn zu viele andere im Urlaub sind!
Grundsätzlich gilt also: Der Arbeitgeber muss Dir den Urlaub über die Weihnachtstage gewähren!
Die Frage ist nur, wie Du Dein Recht als Auszubildender in der Probezeit ohne "Gefahr" durchsetzen willst und kannst, und die einzige (realistische) Antwort lautet, dass Dir als alleinige Möglichkeit nur bleibt, Deinen Arbeitgeber "irgendwie" umzustimmen (vielleicht auch mit Hinweis auf die oben genannten Umstände).
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Nein. Du muss es akzeptieren
Aber nur, weil er als Auszubildender wahrscheinlich bis Ende 2019 noch in der Probezeit ist!
Als Azubi sollte Dir der Urlaub während der Schulferien gewährt werden. Das heisst aber nicht dass Du Vorrang vor allen anderen hast egal um welche Schulferienperiode es sich handelt.
Die Weihnachtswoche eine Periode in der sehr viele Kollegen Urlaub nehmen wollen. Da kann es sein dass es für Dich nicht mehr reicht. Die Weihnachtsferien sind aber meist deutlich länger als die Weihnachtswoche. Wenn Dein Betrieb in dieser Zeit auch noch besonders viel Arbeit hat sehe ich da für Dich wenig Möglickeiten.
Die Weihnachtswoche eine Periode in der sehr viele Kollegen Urlaub nehmen wollen. Da kann es sein dass es für Dich nicht mehr reicht.
Betriebliche Gründe dürfen zur Urlaubsverweigerung bei Auszubildenden aber generell keine Rolle spielen.
Sie sind eben Auszubildende und keine Arbeitnehmer, bei denen man (unter Umständen)den Urlaub eben verweigern kann, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs anwesend sein müssen!
Was soll denn die Art des Betriebs und der Ausbildung mit der gestellten Frage zu tun haben??
Nichts!!
Und der Sommer ist in diesem Jahr schon vorbei!