Konzequenz für Kind nach Abmahnung?


03.03.2022, 16:32

Ist leider legitim. (Bestätigt von einem Rechtsanwalt) Es geht um Urheberrechtsverletzung bei 2 Kinofilmen.

12 Antworten

Von Experte franzhartwig bestätigt

Bei diesem Umfang würde ich einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

Erst mal geht es darum, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Dazu sollte eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die der Abmahnung beigefügte UE ist regelmäßig viel zu weit gefasst.

Ist dies erledigt (und der Rechteinhaber hat die mod. UE angenommen) ist eine Unterlassungsklage bzw. einstweilige Verfügung nicht mehr zu befürchten. Dann kann im schlimmsten Fall nur noch eine Leistungsklage erfolgen, deren Prozessrisiko deutlich überschaubarer ist.

Der oben empfohlene Anwalt kann mit der Gegenseite über die Höhe des Schadenersatzes verhandeln und diesen regelmäßig deutlich drücken.

Ich würde mein Kind in den Vorgang miteinbeziehen, damit es die Konsequenzen seines Handelns stets mitverfolgen kann. Permanente Vorwürfe sind unnötig; der Lernprozess wird auch so einsetzen.

franzhartwig  02.03.2022, 22:26

Je nachdem wie alt das Kind ist, wäre eine Kostenbeteiligung denkbar. Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo ein 16-Jähriger die Kosten getragen hat. Ein Anwalt hat diese allerdings auf knapp unter 1.000 Euro gedrückt. Tut weh, aber so ist das Leben.

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RobertLiebling  02.03.2022, 22:57
@franzhartwig

Da werden natürlich auch immer die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern eine Rolle spielen. Da kann es schon sein, dass der 16-Jährige sich einen (Neben-)Job suchen soll, um den Schaden abzustottern.

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franzhartwig  02.03.2022, 23:11
@RobertLiebling

Im mir bekannten Fall verringerte es die Ersparnisse. Der Nebenjob war schon da. Aber in jedem Fall muss das sorgfältig und individuell abgewogen werden.

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Der erste Teil ist was für den Anwalt.

Und dei persönliche Konsequenz für euer Kind? Zusammensetzen, versuchen so verständlich wie möglich zu erklären was da grade passiert - warum das passiert. Und dann auch erklären das ihr als Eltern nicht nochmal so etwas riskieren wollt (denn der dadurch verursachte Schaden war sehr hoch, das Geld wär besser im Familienurlaub oder in Geschenke zum Geburtstag/ zu Weihnachten investiert worden). Weiter dann die Erklärung das deshalb der persönliche Zugang zum Internet via Handy/ PC in bestimmten Bereichen eingeschränkt wird und ihr "etwas" genauer verfolgen werdet was das Kind dort treibt.

Will das Kind "irgendwann" wieder den freieren Ursprungszustand zurück, muss sich das Kind an die Vorgaben halten und beweisen das da kein Mist mehr gebaut wird.

Ihr zahlt die Forderung? Oder ihr geht gegen an?

Das wäre mal die erste Überlegung.

wir hatten vor Jahren auch so einen Fall und uns erfolgreich gewehrt.

Hier ein paar Urteile und Infos:

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_13-U-6413_Bei-bestrittener-Forderung-darf-keine-Datenuebermittlung-an-die-Schufa-erfolgen-und-auch-nicht-mit-einer-solchen-Datenuebermittlung-gedroht-werden.news20490.htm

https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_1-StR-16213_Anwaltliches-Mahnschreiben-fuer-betruegerischeres-Geschaeftsmodell-kann-strafbare-Noetigung-darstellen.news17723.htm?sk=72bb72c5308a61fd00e8e59b728da9f8

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_125-C-49513_Filesharing-Schadenersatz-des-Rechteinhabers-in-Hoehe-von-10-EUR-pro-Musiktitel.news18012.htm?sk=4e256ffba101ede62980fabc4af12d9f

https://www.it-recht-deutschland.de/filesharing-klage-erfolgreich-abgewehrt/

https://www.urheberrecht.de/urheberrechtsverletzung-was-tun/#Verjaehrung-einer-Urheberrechtsverletzung

Kostete allerdings auch echt Nerven und Forderungen die sich am Ende über, ich glaube mich zu erinnern, mehrere Jahre hinzogen, da die Forderungen zwischenzeitlich weiterverkauft wurden an ein Inkasso.

Bezahlt: nichts. Ohne Anwalt den Weg gegangen...

Und was das Kind betrifft: so ein Schuss vor den Bug reicht eigentlich einmal!

CortinaU2  03.03.2022, 16:34

Anwalt Unterlassungserklärung 400€ pro Kinofilm, 1000€ Normalpreis.

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Ich persönlich würde das Internet einschränken und mehr überwachen. Aber bitte auf keinen Fall private Chats durchlesen oder verbieten mit Freunden zu treffen/chatten, das kann psychische Schäden haben.

Und unbedingt mit ihm reden.

Ein klärendes Gespräch mit dem Sohnemann wäre nicht verkehrt, erklärt ihm sein Fehlverhalten und welche Konsequenzen dieser Vorfall mit sich gezogen hat, eventuell seine Internetnutzung einschränken es gibt unzählige Programme bzw. Filter um verbotene, jugendgefährdende oder gefährliche Seiten/Inhalte zu blocken. 2000€ liegen außerdem auch nicht einfach so auf der Straße. Aus der letzten Frage habe ich gelesen das euer Sohn 16 Jahre alt ist, heißt er ist alt genug um den Wert des Geldes zu verstehen, er könnte sich beispielsweise einen Minijob suchen beispielsweise Zeitungen austragen, im Supermarkt Regale einräumen oder in der Nachbarschaft bei älteren Menschen den Rasen mähen um diese Summe irgendwie zu begleichen. So würde er wahrscheinlich verstehen wie schwer es ist Geld zu verdienen, vorallem um sowas zu begleichen was eigentlich vermeidbar gewesen ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobby PC Bastler und Gamer Seit 2016
CortinaU2  03.03.2022, 16:36

Kinofilme und neue Musik und neue teure Spiele sind zu schön, um wahr zu sein. Alles andere Warez kann bedenkenlos über 2-Click-Hoster bezogen werden. Abmahnungen gibt es nur bei peer to peer.

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