Kommt ein Kaufvertrag durch eine Chat-Einigung auf Kleinanzeigen zustande?

3 Antworten

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande!

(1) Angebot (ich will verkaufen)

und

(2) Annahme des Angebots (ich will kaufen)

Nun habe ich beschlossen, das höhere Angebot anzunehmen und den ersten Interessenten abzusagen.

Welchen Sinn hätten Verträge, wenn sie einseitig aufgelöst werden könnten?

Du kommst nach Hause und dein Vermieter sagt dir: Du wohnst hier nicht mehr, weil ein anderer mehr Miete zahlt. Wäre das für dich in Ordnung?

Oder sollte ich ihm sagen, dass jemand mehr geboten hat?

Das ändert an der Rechtslage gar nichts.

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Das heißt:

Angenommen, du verkaufst verkaufst ein Handy: "Apple 16-Pro" in neuwertigem Zustand für 350,- EUR.

Dann bist du verpflichtet, dem Käufer ein "Apple 16-Pro" in neuwertigem Zustand zu übergeben zu übergeben.

Der Käufer ist verpflichtet dir 300,- EUR zu zahlen.

Das du ihm das Handy nicht geben kannst, weil du nun anderweitig anderweitig vertickt hast, ist nicht relevant. Dann musst du hat Ersatz beschaffen.

Würde der Käufer behaupten, er kann nicht bezahlen, weil er das Geld für etwas anderes ausgegeben hat, wäre das ebenso kein Grund, den Vertrag ich zu erfüllen.

Dadurch das ihr euch über den Preis geeinigt habt und auch schon das Treffen geplant ist wurde der Kaufvertrag wirksam. Und jeder muss sich daran halten. Du in dem du den Artikel zu dem Preis verkaufen musst und der Käufer es für den Preis kaufen muss.

Vielleicht hast du Glück und derjenige kommt morgen nicht, dann hat derjenige kein Interesse und du kannst es dann anders verkaufen.

Bei kleineren Summen wird der Käufer ggf. etwas sauer, wenn der VK abspringt aber bei teueren kann es sein das man dann vor Gericht gehen würde und da haben die Käufer schon oft gewonnen und der VK musste die Ware herrausgeben bzw. Schadensersatz zahlen.

Ich schreibe immer in meinen Anzeigen das, wenn sich der andere nicht an die Vereinbarung hält das die Ware dann anderweitig verkauft wird. Man muss das immer vorher mitteilen damit es wirksam ist.

Ein Kaufvertrag entsteht durch Abgabe von 2 übereinstimmenden Willenserklärungen. (Auch "Worte" genannt.)