Kann man gefährliche Fahrweise melden?
Hallo ich grüße euch! Heute habe ich auf einer Bundesstraße mit Tempolimit 100km/h einen Audi überholt. Die Geschwindigkeit des Audis: ca. 80-90km/h. Daraufhin hat das überholte Fahrzeug beschleunigt. Ich beschleunigte daraufhin auf 120km/h. Der Audi ebenfalls. Dann bremste ich ab. Der Audi ebenfalls... das ging ca. 2km so. Ich hatte also keine Möglichkeit auf die linke Fahrbahn zu wechseln. Ich kenne das Kennzeichen...Aber kann man da was machen? Ich habe ja kein Videobeweis oder Zeugen....
6 Antworten
Nun ja, ohne Beweis stehts im Endeffekt halt Wort gegen Wort & sowas wird meistens nicht nachgegangen, sofern daraus kein Schaden resultierte.
Sonst müsse die Polizei mehr oder weniger non-Stop solchen Raudis nachgehen, ohne dabei irgendwas in der Hand zu haben...
ein aufwendiges Meldeverfahren, mit Personenabfrage usw. am besten auch nicht digital
Abgesehen davon, was soll so ein Meldung an die Versicherung überhaupt für ein Sinn haben?
Es ist eine Versicherung und keine Behörde die Bußgelder ausstellt.
man müsste eine Grenze der Schwere des Vergehens ziehen. Das können wir doch so gut.
bei einer unklaren Schuldsituation wird dann abgewägt...wer mehr Meldungen hat hat Pech gehabt
Das wäre unvereinbar mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, dies wäre verfassungswidrig!
ich hätte auch nichts gegen Kameras im Auto. Wers nicht mag darf dann halt nicht fahren.
Diese Regelung gibt es in einigen Staaten der USA. Nach polizeilicher Ahndung von Verkehrsverstößen setzt die Versicherung dann die Beiträge hoch. Finde ich sinnvoll.
scheis auf Datenschutz, wer nichts zu befürchten hat...Sozialpunktesystem finde ich nice
scheis auf Datenschutz,
Wie du mit deinen Daten umgehst ist mir egal. Aber lass doch anderen bitte den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Passiert gar nichts. Kannst du dir sparen.
lg
Hi ja kann man.
Aber wie ich Dich verstanden hab, steht dann Aussage gegen Aussage.
Ohne Beweise wird da nicht viel rumkommen fürchte ich.
Dann steht Aussage gegen Aussage, die Erfolgsaussichten sind minimal. Wenn im Audi mehrere Personen waren ist der Erfolg null.
Kann man. Aber da Du auch die Vmax überschritten hast, kannst Du es bleiben lassen.
es wäre doch gut, wenn man sowas melden könnte und sich das dann ansammelt...bei z.B 10 Meldungen bekommt die Versicherung bescheid