Kann man 0 Punkte mündlich ausgleichen?
Hey! Ich bin im Moment in der Jahrgangsstufe S3 auf einem Gymnasium, mache also nächstes Jahr mein Abi. Leider ist das dritte Semester ja sehr kurz, und da ich durch eine EBV Erkrankung ziemlich lange flachlag, besteht nun die Möglichkeit, dass ich in Mathe mündlich 0 Punkte bekomme. Meine Frage ist nun folgendes: Kann ich die 0 Punkte mündlich durch zwei einigermaßen gute Klausuren ausgleichen? Schließlich werden mündliche und schriftliche Note ja zusammengezählt. Da sollte es doch für wenigstens 1 Punkt (im schlimmsten Fall) auf dem Zeugnis langen, oder?
Vielen Dank im Voraus(:
4 Antworten
Ja, das geht. Es ist sogar gar nicht mal so schwer, wenn du in den Klausuren nicht auch 0 und 1 Punkt hast.
Solange du dich aber nur ein ganz klein wenig im Unterricht beteiligst und Engagement zeigst, wirst du wohl keine 0 Punkte bekommen - es sei denn, du hast unentschuldigt gefehlt.
Ich hab in Thüringen Abi gemacht letztes Jahr und bei uns wurde gesagt wir dürfen alles haben, außer 0 Punkte, egal wo. Du kannst alles irgendwie ausgleichen, aber hast du 0 Punkte bist du automatisch durchgefallen (oder musst in die Zweitprüfung, das weiß ich nicht mehr so genau)
Aber 0 Punkte als einzubringende Note, nicht als Mündliche Note, die man in der Regel noch mit Klausuren, Tests etc. etc. beeinflussen kann.
Wie gesagt für die null Punkte würdest du gar nicht die Möglichkeit bekommen, diese auszugleichen zumindest in einer mündlichen Prüfung. Wenn du dich nur auf die Klausuren oder mündliche Noten im Unterricht beziehst dann ist das kein Ding, Hauptsache am Ende stehen keine 0 auf dem Zeugnis.
Wie BeviBaby treffend gesagt hat. Du kannst doch nichts dafur, dass Du krank warst, dafür kann man dir doch keine 0 Punkte geben. Null Punkte sind nur vergebbar bei destruktiver Leistungsverweigerung, was bei dir wohl nicht der Fall ist. Rede mal mit dem Lehrer darüber...
Ja, das sollte eigentlich problemlos möglich sein.
Wenn du aber entschuldigt gefehlt hast, dann kann man dir keine 6 geben, denn du warst ja nicht da. Dann ist die Leistung schlicht 'nicht bewertbar'. Das ist aber keine 6, sondern eine 'Leerstelle'.
Meine Frage bezog sich ehr darauf, ob ich mit dem schriftlichen das mündlich ausgleichen kann, so das ich am Ende auf dem Zeugnis eben KEINE 0 Punkte bekomme(: