kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? vinted?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Verträge sind zu erfüllen. Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten gibt es kein Recht auf einen einseitigen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Deine gesetzlichen Pflichten aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB) sind, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Bezahlt hast du, befindest dich aktuell im Annahmeverzug. Anfallende Mehrkosten gehen zu deinen Lasten.

Also entweder den erneuten Versand bezahlen oder dem Verkäufer mitteilen, dass du auf die Zusendung der Kaufsache verzichtest und den Kaufpreis auch nicht zurückerstattet haben willst. Vielleicht ist der Verkäufer damit einverstanden und verkauft lieber erneut an einen hoffentlich zuverlässigeren Abnehmer.

Unabhängig von der rechtlichen Frage wie dir jetzt das Nicht Abholen bei der Packstation ggf. zuzurechnen ist. Ich würde es einfach sein lassen.

Dann sind für 5 Euro halt weg und du hast keinen Pulli aber 5 Euro akzeptiert man als Lehrgeld und gut ist. Hol die Ware das nächste Mal von der Packstation ab. Es bringt nichts verschwendetem Geld noch weiteres hinterherzuwerfen, zumal sie dir die Versandkosten sicher auch in Rechnung stellen kann. Und wenn wir hier schon bei 5 Euro für den ersten Versuch sind, dann rechnet sich das ja irgendwo.


Kamel333 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 15:50

naja mit Versandkosten sind es dann insgesamt 15€

BeviBaby  04.05.2025, 15:51
@Kamel333

So wie du das dargestellt hast, hast du zwei Optionen:

  1. das ist mir zu viel aber sie sagt entweder ich nehme es und zahle die Versandkosten die drauf kommen

oder

2.ich bekomme den Pulli eben nicht aber auch überhaupt kein Geld also nicht einmal den Kaufpreis vom Pulli (5€)

Das heißt entweder 15 Euro plus Pulli (also 5 Euro Kaufpreis und zweimal Versandkosten) oder 5 Euro Kaufpreis des Pullis, die du nicht zurückerstattet bekommst aber keine weiteren Kosten.-

Selbst wenn du bereits 5 Euro für den Versand beim ersten Mal bezahlt hättest... das ist ja dein Fehler, dass das nicht geklappt hat... ich habe da durchaus Verständnis, dass sie die nicht tragen möchte.

Kamel333 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 15:54
@BeviBaby

ok ja dafür hab ich auch Verständnis aber dass sie mir nochmal die 5€ zurückerstatten will find ich schon frech aber egal ich hab keine Lust mich wegen 5€ zu streiten

superseegers  04.05.2025, 16:00
@Kamel333

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Das Ding ist Deins. Du hast es nicht angenommen (was dein Teil des Vertrages ist), also ging es zurück.

Sie ist nicht verpflichtet, Dir den Kaufpreis zu erstatten.

Du warst bzw. bist dazu verpflichtet, den Artikel anzunehmen.

EInfach so vom Vertrag zurücktreten, geht nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Die Versankosten könnten Sie dir glaube ich tatsächlich in rechnung stellen. Den Kaufwert von der Ware selbst, also dem Pullover solltest du zurück bekommen.

Aber das Problem ist, das der Streitwert so klein ist da es sich für dich gar nicht lohnt deswegen irgendwas zu machen.


RobertLiebling  04.05.2025, 16:00
Den Kaufwert von der Ware selbst, also dem Pullover solltest du zurück bekommen.

Weshalb? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Käufer ist im Annahmeverzug. Theoretisch könnte der Verkäufer auch Kosten für die Einlagerung der Kaufsache geltend machen oder auf Erfüllung/Abnahme klagen.

Osterkarnigel  04.05.2025, 16:03
@RobertLiebling

Weil der Käufer nach dem Fernabnahmegesetz das recht darauf hat die Ware innerhalb von 2 Wochen zurück zu geben.

Eine Nichtannahme der Ware kommt im Endeffekte einer Rückgabe gleich.

Ist der Warenwert unter 40 Euro kann der Käufer in dem fall für die Transportkosten heran gezogen werden aber eigentlich nur für die Rücksendung.

Also sagen wir das mit den transportkosten kann ich nicht 100% beantworten aber den Warenwert muss er zurück erhaltne.

RobertLiebling  04.05.2025, 16:06
@Osterkarnigel

Es geht hier um einen Verkauf unter Privatpersonen, nicht um einen Verbrauchsgüterkauf.

In diesem Fall gibt es kein Widerrufsrecht oder irgendwas auch nur ansatzweise ähnliches

Exkurs: und auch für die Nutzung des Widerrufsrechts beim Verbrauchsgüterkauf ist eine ausdrückliche Erklärung des Widerrufs in Textform erforderlich. Nicht-Annahme der Lieferung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Osterkarnigel  04.05.2025, 16:07
@RobertLiebling

Oh dann mein Fehler ja dann pech gehabt. Kosten für die 2. Lieferung nachzahlen und ware erhalten.

Kamel333 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 15:49

ja also soll ich einfach sagen scheiß drauf behalte einfach meine 10€? was wenn sie mir die Versandkosten in Rechnung stellt von der Packstation zu ihr dann hab ich ihr einfach 15€ geschenkt

BeviBaby  04.05.2025, 15:53
@Kamel333
ja also soll ich einfach sagen scheiß drauf behalte einfach meine 10€?

Realistisch gesehen, ja. Weder für 5, noch für 10, noch für 15 Euro lohnt es sich vor Gericht zu ziehen.

Kamel333 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 15:56
@BeviBaby

ja vor Gericht sowieso nicht hätte es wenn dann aus diskutiert aber keine Lust hab ihr einfach geschrieben dass sie beides behalten soll

Osterkarnigel  04.05.2025, 16:18
@Kamel333

Ich hätte Ihr halt nochmal 5 Euro für den Pullover gegeben aber das kannst du ja handhaben wie du willst.

Osterkarnigel  04.05.2025, 16:43
@Kamel333

Naja jetzt hast du weder Pullover noch Geld.
Heißt dein Ausgangspunkt ist nun die aktuelle Situation.

In dem Fall würdest du für 5 Euro einen Pullover bekommen der 10 Wert ist, klingt nach einem guten Deal für mich.