kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? vinted?
ich hab auf Vinted einen Pullover gekauft aber leider vergessen bei der Packstation vorbeizukommen und den Pulli zu holen.
die Verkäuferin hat mir angeboten es mir erneut zu senden was aber für einen alten Pullover wofür ich ursprünglich 10€ gezahlt hätte bei 20€ wäre für die Versandkosten.
das ist mir zu viel aber sie sagt entweder ich nehme es und zahle die Versandkosten die drauf kommen oder ich bekomme den Pulli eben nicht aber auch überhaupt kein Geld also nicht einmal den Kaufpreis vom Pulli (5€)
sie hat das hier dazu geschrieben:
"Versteh mich nicht falsch aber wie gesagt, ich kann dir nur anbieten, dass sie wieder zurückzuschicken. Weil du hast es ja gekauft. Ansonsten kann ich dir leider nicht das Geld zurücküberweisen. Ich hoffe du hast Verständnis dafür."
ich finde das klingt nicht so wirklich rechtens weil hä ich habe den Pulli dann letztendlich zurückgegeben. kennt sich da jemand aus und kann mich beraten?
4 Antworten
Verträge sind zu erfüllen. Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten gibt es kein Recht auf einen einseitigen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Deine gesetzlichen Pflichten aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB) sind, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Bezahlt hast du, befindest dich aktuell im Annahmeverzug. Anfallende Mehrkosten gehen zu deinen Lasten.
Also entweder den erneuten Versand bezahlen oder dem Verkäufer mitteilen, dass du auf die Zusendung der Kaufsache verzichtest und den Kaufpreis auch nicht zurückerstattet haben willst. Vielleicht ist der Verkäufer damit einverstanden und verkauft lieber erneut an einen hoffentlich zuverlässigeren Abnehmer.
Unabhängig von der rechtlichen Frage wie dir jetzt das Nicht Abholen bei der Packstation ggf. zuzurechnen ist. Ich würde es einfach sein lassen.
Dann sind für 5 Euro halt weg und du hast keinen Pulli aber 5 Euro akzeptiert man als Lehrgeld und gut ist. Hol die Ware das nächste Mal von der Packstation ab. Es bringt nichts verschwendetem Geld noch weiteres hinterherzuwerfen, zumal sie dir die Versandkosten sicher auch in Rechnung stellen kann. Und wenn wir hier schon bei 5 Euro für den ersten Versuch sind, dann rechnet sich das ja irgendwo.
So wie du das dargestellt hast, hast du zwei Optionen:
- das ist mir zu viel aber sie sagt entweder ich nehme es und zahle die Versandkosten die drauf kommen
oder
2.ich bekomme den Pulli eben nicht aber auch überhaupt kein Geld also nicht einmal den Kaufpreis vom Pulli (5€)
Das heißt entweder 15 Euro plus Pulli (also 5 Euro Kaufpreis und zweimal Versandkosten) oder 5 Euro Kaufpreis des Pullis, die du nicht zurückerstattet bekommst aber keine weiteren Kosten.-
Selbst wenn du bereits 5 Euro für den Versand beim ersten Mal bezahlt hättest... das ist ja dein Fehler, dass das nicht geklappt hat... ich habe da durchaus Verständnis, dass sie die nicht tragen möchte.
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Das Ding ist Deins. Du hast es nicht angenommen (was dein Teil des Vertrages ist), also ging es zurück.
Sie ist nicht verpflichtet, Dir den Kaufpreis zu erstatten.
Du warst bzw. bist dazu verpflichtet, den Artikel anzunehmen.
EInfach so vom Vertrag zurücktreten, geht nicht.
Die Versankosten könnten Sie dir glaube ich tatsächlich in rechnung stellen. Den Kaufwert von der Ware selbst, also dem Pullover solltest du zurück bekommen.
Aber das Problem ist, das der Streitwert so klein ist da es sich für dich gar nicht lohnt deswegen irgendwas zu machen.
Den Kaufwert von der Ware selbst, also dem Pullover solltest du zurück bekommen.
Weshalb? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Käufer ist im Annahmeverzug. Theoretisch könnte der Verkäufer auch Kosten für die Einlagerung der Kaufsache geltend machen oder auf Erfüllung/Abnahme klagen.
Weil der Käufer nach dem Fernabnahmegesetz das recht darauf hat die Ware innerhalb von 2 Wochen zurück zu geben.
Eine Nichtannahme der Ware kommt im Endeffekte einer Rückgabe gleich.
Ist der Warenwert unter 40 Euro kann der Käufer in dem fall für die Transportkosten heran gezogen werden aber eigentlich nur für die Rücksendung.
Also sagen wir das mit den transportkosten kann ich nicht 100% beantworten aber den Warenwert muss er zurück erhaltne.
Es geht hier um einen Verkauf unter Privatpersonen, nicht um einen Verbrauchsgüterkauf.
In diesem Fall gibt es kein Widerrufsrecht oder irgendwas auch nur ansatzweise ähnliches
Exkurs: und auch für die Nutzung des Widerrufsrechts beim Verbrauchsgüterkauf ist eine ausdrückliche Erklärung des Widerrufs in Textform erforderlich. Nicht-Annahme der Lieferung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Oh dann mein Fehler ja dann pech gehabt. Kosten für die 2. Lieferung nachzahlen und ware erhalten.
ja also soll ich einfach sagen scheiß drauf behalte einfach meine 10€? was wenn sie mir die Versandkosten in Rechnung stellt von der Packstation zu ihr dann hab ich ihr einfach 15€ geschenkt
Ich hätte Ihr halt nochmal 5 Euro für den Pullover gegeben aber das kannst du ja handhaben wie du willst.
Naja jetzt hast du weder Pullover noch Geld.
Heißt dein Ausgangspunkt ist nun die aktuelle Situation.
In dem Fall würdest du für 5 Euro einen Pullover bekommen der 10 Wert ist, klingt nach einem guten Deal für mich.
naja mit Versandkosten sind es dann insgesamt 15€