Kann ich meinen Urlaub an einen Kollegen übertragen?
Moin,
ich habe mir die Frage gestellt, ob ich als Arbeitnehmer einer Kommune meinen Urlaub an einen anderen Kollegen übertragen darf. Bei uns findet der TVöD Anwendung. Leider werde ich nach Recherchen nicht schlauer. Aus dem TVöD konnte ich vorerst auch keine Regelung dazu finden.
Logisch ist, dass mir der Erholungsurlaub zusteht und von mir genommen werden muss. Nur würde ich gerne wissen, ob das möglich ist und wenn ja, ob die Übertragung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist oder ob es sich hierbei um eine reine Nettigkeit des Arbeitgebers handelt, auf die er zustimmen kann, aber nicht muss.
MfG
4 Antworten
Ich glaube Urlaubstage sind nicht übertragbar, sie dienen eben für deine Erholung und können nicht unter das gesetzliche Minnimum fallen.
Die Tage darüber hinaus sind vielleicht machbar,
einfacher ist es wohl auf Überstunden (Bezahlung) zu verzichten und diese dem anderen Mia zu überragen damit dieser bei Bezahlung zuhause bleiben kann.
Aber das solltest du echt rechtlich prüfen und mit dem AG abgestimmt sein.
(Ich glaube in "unserer" Firma konnten wir so Überstunden übertragen um den Kollegen die ihm Ahrtal wohnen etwas zu unterstützen.)
Ich habe wirklich keine Ahnung wie das rechtlich sicher gelaufen ist.
Nein, geht nicht
Nein. Der Urlaub dient zu Erholung, und eine andere Person kann sich logischerweise nicht für dich erholen. Ich habe noch nie gehört, dass Urlaub - egal wo und wie - übertragbar ist.
Der Urlaub dient dazu, dich wieder fit für das Arbeitsleben zu machen. Wie soll das funktionieren, wenn du weiter arbeitest, und ein anderer regeneriert sich dopplel?
Richtig, wäre eine Alternative, ich denke aber, dass eine Übertragung eine wesentlich bessere Alternative wäre, kann es aber selbstverständlich verstehen, dass es sich hierbei um meine Erholung handelt und der Gesetzgeber ein gewisses Interesse daran pflegt, dass der Einzelne seinen vollen Urlaub in Anspruch nimmt. :-)
Urlaub mich jedes mal aus meiner festen und geplanten Tagesstruktur wirft
Auweia.
Dann musst Du ja einen Horror vor dem Renteneintritt haben!
Es hindert dich niemand daran, solche "Resturlaub" einfach verfallen zu lassen.
Das ist - leider wieder einmal 🙄 - Unsinn!
Es gehört zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub auch tatsächlich nimmt!
Bei dem Gedankengang hätte es sich maximal um 1-2 Tage gehandelt und nicht der ganze Jahresurlaub. Ich denke, dass es bei mir keine regenerative Einbußen hätte, da (leider) Urlaub mich jedes mal aus meiner festen und geplanten Tagesstruktur wirft.