Jugendstrafe mit 25?
Kommt da noch JGG in Betracht ?
9 Antworten
Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.
Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.
Es geht nicht drum, wie alt man bei der Gerichtsverhandlung ist, sondern wir alt man zum Zeitpunkt der Tat war.
Wenn du mit 17 Jahren einen umbringst, das aber erst nach 9 Jahren ermittelt wird, bist du 26 und wirst nach dem Jugendstrafrecht verurteilt => Alter zur Tatzeit.
Damit lautet die einzig richtig Antwort: Wenn jemand mit 25 Mist baut, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Keine Ausnahme. Punkt.
Nur wenn man in ein dt. Parlament gewählt wurde.
Dann ist man sogar Immun.
Entspricht aber der Wahrheit und bildet das Sprungdenken der Juristen ab.
Sprungfunktionen gibt es auch in der Mathematik.
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Aber ich gebe zu - meine Antwort - springt praktisch nicht ganz bundrein zwischen verschiedenen Rechtsgebieten... wobei aber das Endergebnis das gleich ist.
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So wie strafrechts-immune Abgeordnete auch nicht unter die Düsseldorfer Tabelle fallen, aber trotzdem einen Rechtsanspruch auf Unterhalt durch den Steuerzahler haben. Strafrechtlich unmündig, unterhaltsfordernd und diese Leute entscheiden über die Gesetze dieses Landes.
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Sprungfunktion
Nein, entspricht nicht der Wahrheit weil du Äpfel und Birnen vermischst. Du hast einfach keine Ahnung.
In Ausnahmefällen ggf..
Aber grundsätzlich Nein.
Wenn die Straftat in der Jugend begangen wurde, ja. Ansonsten nicht.
Nein.
Was für eine schwachsinnige Antwort.