Freiwilliger Wehrdienst trotz Strafverfahren?
Hallo Leute in denn Vergangenheit hatte ich folgende Verfahren und mit folgende Entscheidungen;
1-Einstellung gemäß 170 StPO
2- Einstellung gemäß 45 JGG. Abs 2
3- Ablehnung des Eröffnung des Hauptverfahren 3 JGG
Seit dem bin ich anständig und habe kein laufendes Verfahren und noch nie verurteilt. Muss man es angeben ? Sieht dass die Bundeswehr?
5 Antworten
Das, was du in deiner Frage angegeben hast, wird nicht zu Einträgen im Führungszeugnis geführt haben, weil es dafür Schwellenwerte gibt, die überschritten werden müssen, damit es zu einer Eintragung kommt.
Natürlich schaut sich die Bundewehr ihre Bewerber an aber wie intensiv man die Bewerber auf den Prüfstand stellt, ist auch von ihrer Verwendung abhängig.
Dir ist ohnehin ein Beratungsgespräch in einem Karrierecenter zu empfehlen, wo du alle Fragen erörtern kannst und auch eine verbindliche Auskunft bekommst.
LG
Sollte kein Problem sein, da war ja nichts.
Wenn explizit nach eingestellten Verfahren gefragt wird, musst du es natürlich angeben, klar.
Bei so was gilt immer:
besser angeben und ehrlich sein
statt
nicht angeben und seltsamen Eindruck erwecken.
Bei der Überprüfung sehen die nämlich alles, auch eingestelltes.
Gehe besser in die Politik, da wird nicht so genau hingeguckt und dir stehen alle Türen auf, egal ob du schon mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist oder nicht! *Ironie Ende*
Muss man es angeben ?
Ja.
Sieht dass die Bundeswehr?
Spätestens bei einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD.
Das gilt nur für eine erste Verurteilung. Aber hier nicht relevant, weil keine Verurteilung.