Freiwilliger Wehrdienst trotz Strafverfahren?

5 Antworten

Das, was du in deiner Frage angegeben hast, wird nicht zu Einträgen im Führungszeugnis geführt haben, weil es dafür Schwellenwerte gibt, die überschritten werden müssen, damit es zu einer Eintragung kommt.

Natürlich schaut sich die Bundewehr ihre Bewerber an aber wie intensiv man die Bewerber auf den Prüfstand stellt, ist auch von ihrer Verwendung abhängig.

Dir ist ohnehin ein Beratungsgespräch in einem Karrierecenter zu empfehlen, wo du alle Fragen erörtern kannst und auch eine verbindliche Auskunft bekommst.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
wiki01  23.05.2023, 09:54
weil es dafür Schwellenwerte gibt,

Das gilt nur für eine erste Verurteilung. Aber hier nicht relevant, weil keine Verurteilung.

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JochenOWL  23.05.2023, 14:44
@wiki01

@wiki01

So ist es.

Ich hatte es in meiner Antwort auch nur deshalb erwähnt, weil diese Frage hier mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftaucht und auch noch andere, als der FS mitlesen.

Vielen Dank für deinen Hinweis.

LG

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Sollte kein Problem sein, da war ja nichts.

Wenn explizit nach eingestellten Verfahren gefragt wird, musst du es natürlich angeben, klar.

Bei so was gilt immer:

besser angeben und ehrlich sein

statt

nicht angeben und seltsamen Eindruck erwecken.

Bei der Überprüfung sehen die nämlich alles, auch eingestelltes.

Gehe besser in die Politik, da wird nicht so genau hingeguckt und dir stehen alle Türen auf, egal ob du schon mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist oder nicht! *Ironie Ende*

Von Experte Nomex64 bestätigt
Muss man es angeben ?

Ja.

Sieht dass die Bundeswehr?

Spätestens bei einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD.