Ist ungewünschter Fremdhundekontakt legal?

5 Antworten

Zumindest nicht "illegal" im Sinne von Strafrecht.

Nicht alles ist gesetzlich geregelt. Mit manchen Dingen muss man als erwachsener Mensch auch selber klarkommen.

Ich stimme den anderen hier zu, solange keine Leinenpflicht herrscht, gibt es wohl nichts Verbotenes.

Meine Hündin hat bei Fremdhundekontakt auch unglaublich Stress, also verhindere ich es. Es geht nicht immer ganz, aber meistens schon. Bei einigen, die rufen, ihr Hund tut nichts, rufe ich inzwischen zurück, dass meine aber was tut. Hilft manchmal schon ziemlich gut. Und ich schicke andere Hunde auch sehr bestimmt weg, wurde auch schon blöd angemacht deswegen, weil ja der andere Hund ganz freundlich wäre. Tja, darum geht es mir aber nicht.

Also: Körpersprache einsetzen, deinen Hund schützen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hund mit Verhaltensauffälligkeiten

Es ist sogar von Gesetzwegen zwingend von Nöten, seinen Hund so zu sozialisieren, das er den Kontakt zu anderen Hunden hat, ohne das er gleich explodiert oder an Herzinfarkt verstirbt. Artgemäßes Verhalten.

Ansonsten, gibt es ggf. den Verstoß gegen die Leinenpflicht.

Das Regel die Bundesländer und zusätzlich die Gemeinden.

Nordrhein-Westfalen

Hunde müssen in Nordrhein-Westfalen an einer “zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine” geführt werden. Dies regelt in NRW das Landeshundegesetz, kurz LHundG. Zu berücksichtigen ist diese Regelung:

  • In Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, sowie in anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
  • In der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich der Kinderspielplätze.
  • Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
  • In öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Ausgewachsene Hunde sind in NRW generell außerhalb eines befriedeten Besitztums, innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einer Leine zu führen.

Auch in Wäldern gilt außerhalb der Wege eine Leinenpflicht. Bei einem Verstoß können hier “nur” bis zu 25.000 Euro Strafe anfallen. Natürlich fallen Strafen in der Regel geringer aus, rechtlich wäre eine hohe Strafe jedoch durchaus möglich.

Laut Jagdrecht, darf ein Jäger einen Hund in NRW dann erschießen, wenn dieser erkennbar dem Wild im Wald nachstellt. Bedingung ist allerdings, dass der Hund in der Lage sein muss, das Wild zu verletzen oder zu töten. Der Jagdtreibende muss vorher einen Fangversuch unternehmen, solang dieser ihm zumutbar bzw. dieser erfolgversprechend ist. Die Beweislast liegt beim Jagdtreibenden.

Es gibt kein Gesetz, das Kontakt zwischen Hunden verbietet. Egal ob mit Leine oder ohne.

Das einzige, was möglicherweise nicht legal ist, ist, dass der Hund nicht an der Leine ist. Das hängt aber von den entsprechenden Regelungen in Kommune, Kreis und Land ab.

Ein Ableinen wider der Leinenpflicht wäre die einzige Ordnungswidrigkeit, die mir hier einfallen würde.

Generell ist es aber nicht verboten und auch die Leinenpflicht gilt nicht überall.

Mein Rat: Lerne, Deinen Hund zu schützen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verkauf von Hundetransportsystemen