Ist es normal den Pflegegrad 4 zu haben wenn man nur eine leichte geistige Behinderung hat und sonst nichts weiter hat?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein 92%
Ja 8%

8 Antworten

Nein

Ein PG 4 steht für einen ziemlich hohen Hilfebedarf. Eine leichte geistige Behinderung ohne zusätzliche körperliche Behinderungen wird dafür nicht ausreichen.

Ich arbeite z.B. in einer Klinik zu dessen Träger auch eine Einrichtung mit Wohnangeboten vorallem für geistig behinderte und mehrfach behinderte Menschen gehört. Wer da einen PG 4 hat, den kann man I.d.R. nicht mehr alleine lassen, da Dinge wie Gefahrenbewusstsein etc völlig fehlen und die Personen meist eher auf dem Stand eines Kleinkindes sind. (Wobei hier meist aufgrund der Ursachen der geistigen Behinderung sowieso auch noch körperliche Behinderungen dazukommen)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ex. Physiotherapeutin und im Medizincontrolling eines KH
Nein

Je höher die Pflegestufe, um so mehr Unterstützung braucht der betroffene für die Erledigung alltäglicher Dinge. Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist das noch relativ einfach nachzuvollziehen, wenn Bewegungseinschränkungen z.B. verhindern sich selbständig anzuziehen, etwas aus dem obersten Schrankfach zu holen, eine Flasche aus dem am Boden stehenden Getränkekasten zu nehmen und ähnliches. Bei geistiger Einschränkung ist das deutlich komplizierter. Wenn keinekörperliche Beeinträchtigung vorliegt kann für Stufe 4 m.M.n. keine leichte geistige Behinderung vorliegen sondern es muss schon in erheblichem Maß Desorientierung, Verwirrtheit oder Wahrnehmungsstörung vorliegen. Salopp ausgedrückt, der betroffene verhält sich alles andere als normal.

Es kommt nicht auf die Krankheit an, sondern auf den Mehraufwand der Person, die einen pflegt. Wenn man also mit einer leichten geistigen Behinderung so gut wie alles allein schafft (waschen, kochen, am öffentlichen Verkehr teilnehmen und und und), dann bekommt man gar keinen Pflegegrad.

Ansonsten einfach mal nach einem Pflegegradrechner schauen und mal alles angeben. Wenn man alles wahrheitsgemäß angibt, dann kommt man ungefähr auf den Pflegegrad, den man bekommen könnte.

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Nein

Das reicht nicht aus

Pflegegrad 4 und damit verbundene Pflege- und Betreuungsleistungen aus derPflegekasse erhält, wer nachweislich unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet. pflege.de klärt über Voraussetzungen, die Geldleistung für Angehörige und weitere Leistungen bei Pflegegrad 4 auf.

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-4/

Nein

Mein Opa leidet an Parkinson in extrem weit fortgeschrittener Form. Ist kurz vorm Rollstuhl und leider ist deren Haus nicht barrierefrei. Auf dem linken Auge blind und starke Herzprobleme. Kann nicht mehr alleine Duschen, Essen auch kaum & benötigt für alles Unterstützung.

Er hat Pflegestufe 2.

Alles klar...

Habe COPD 4,auch nur 2.

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Dann solltet ihr euch mal an einen Pflegestützpunkt wenden, damit der Pflegegrad angepasst wird.

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@florestino

Haben wir schon. Mehrmals. Urpsrünglich war er Pflegestufe 1 (!) und es war ein Kampf, ihn überhaupt mal auf 2 zu bekommen.. Echt keine Ahnung, was da falsch läuft :/

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Dann solltet ihr definitiv eine Höherstufungsantrag stellen oder, wenn es gerade erst war, Widerspruch einlegen.

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