Ist es legal, wenn ein achtzehnjähriger eine vierzehnjährige Freundin hat?
In meinem Freundeskreis, hat ein sehr jung aussehender, unreif wirkendender achtzehnjähriger eine etwas reifer für ihr Alter aussehende vierzehnjährige Freundin. Ist so etwas eigentlich erlaubt? Oder moralisch in Ordnung?
19 Stimmen
6 Antworten
An sich ist das unproblematisch und legal.
Wo es jedoch unter Umständen zu Reibereien kommen könnte ist das Alltagsleben. Mit 14 hat man wahrscheinlich noch ganz andere Interessen als mit 18. Mit 14 ist die Person mitten in der Pubertät und hat entsprechend Stimmungsschwankungen, ect.
Und vor allem kann ein vollkommen anderer Lebensabschnitt vorhanden sein. Während die 14-jährige Person Tag für Tag in der Schule sitzt, Hausaufgaben machen und für Klausuren lernen muss, kann sich die 18-jährige Person schon im Studium und in der Ausbildung befinden.
Macht die ältere Person z.B. eine Ausbildung im Schichtdienst, dann sehen die beiden sich kaum, weil auch am Wochenende und an Feiertagen gearbeitet werden muss, wenn die Freundin frei hat. Und andersherum hat dann die 18-jährige Person unter der Woche frei, wenn die andere Person in der Schule sitzt.
Legal ist es. Moralisch muss das jeder für sich entscheiden
Rechtlich steht einer Freundschaft ohnehin nichts im Wege, auch Geschlechtsverkehr ist (sofern einvernehmlich, kein Abhängigkeitsverhältnis und nicht gegen Entgelt) legal.
Ab 14 darf sie grundsätzlich Sex haben. Damit ist die Beziehung legal und ich sehe auch keinen Grund warum sie moralisch verwerflich sein sollte.
Ja, moralisch vertretbar ist seine Entscheidung (ich urteile nicht darüber).