Ist das Vorgeben eine Straftat gemacht zu haben strafbar?
Wenn ich es vortäusche ist es strafbar, aber wenn ich einfach Menschen aus Spaß sagen werde, dass ich z.B. einen Menschen umgebracht oder ihm starken Schaden zugefügt habe, dann ist es doch nicht strafbar, oder?
2 Antworten
Vortäuschen einer Straftat gilt nur Behörden direkt gegenüber, nicht beim Nachbar.... die kosten für den Einsatz der folgt kann allerdings in Rechnung gestellt werden und das dürfte oft 5stellig sein.
sozusagen.
Theoretisch können die Einsatzkosten der Ermittlungsbehörden sowie Polizeieinsatzkosten auf dich zu kommen, oder denkbar wären auch z.B. Therapiekosten wenn der Nachbar so panisch reagiert dass er deswegen in behandlung muss. Das kann dann alles ein mittlerer bis hoher 5stelliger Betrag werden der auch z.B. über eine Privatinsolvenz nicht weg geht.
Kurzum: eine wirklich blöde idee
Kurz gesagt Ja
Das Vortäuschen einer Straftat ist nicht erlaubt
vorsicht, 145d richtig lesen
https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html
das gilt gegenüber Behörden. Konsequenzlos ist es dennoch nicht.
Also wenn ich gesagt habe, dass ich es gemacht habe, ist es auch vortäuschen?
Aber das würde ja heißen, dass sehr viele schwarze Witze eigentlich illegal zu sagen sind, wenn man sie in der "Ich"-Perspektive formuliert
Verstehe, also wenn jemand es ernst nimmt, kann es schwierig werden, sonst egal.