Ist das Selbstbestimmungsgesetz transfeindlich?

Das Ergebnis basiert auf 34 Abstimmungen

Nein 88%
Ja 12%

13 Antworten

Ich denke nicht, dass man das als transfeindlich bezeichnen kann und zumindest der erste Teil wohl eher darauf abzielt, dass jemand nicht in so einem Fall überlegt noch schnell sein Geschlecht zu ändern um einer Einberufung zu entgehen.

Insgesamt sollte man sich eher Gedanken darüber machen, dass die Einberufung von Männern bereits sexistisch ist und dieses Gesetz daran nichts ändern kann. Die weiteren Punkte sind auch keine direkten Regelungen innerhalb des Gesetzes, sondern verweisen viel mehr auf das jeweilige Hausrecht der Betreiber.

Das Gesetz ist bei weitem nicht das Optimum, aber zumindest ein großer Schritt in die richtige Richtung, ganz besonders, wenn man sich vor Augen führt, wie die Rechtslage bisher aussieht.

Da passt das hier zu aus dem Bereich Schutzräume

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz nichts ändern. Das heißt: Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig.

Nein
Es wird der Transfrau daher das "Frau sein" nicht zu 100% zugesprochen.

Doch, nur wird verhindert sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

Und meiner Wahrnehmung nach ging es bei den Forderungen immer um die öffentliche Wahrnehmung der Personen. Diese ist damit gegeben.

Aber klar ist auch, dass es massiv unfair wäre MtF Transgender in Frauenbewerben antreten zu lassen. Entweder man tritt in einer eigenen Kategorie an oder bei den Männern. Jede andere Forderung in diesem Bereich kann ich nicht ernst nehmen.

dermarkus321 
Fragesteller
 15.05.2023, 10:58
Doch, nur wird verhindert sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

Es gibt bei der Frage, ob jemand als Frau zählt jedoch nur zwei Antwortmöglichkeiten. Ja oder nein. Mit allen Konsequenzen.

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TheFamousSpy  15.05.2023, 11:05
@dermarkus321

Dann sollte man wohl nein sagen, da die Konsequenzen nicht hinnehmbar sind.

Ist das dann besser?

Abgesehen davon ist diese Einstellung bei den Thema extrem lächerlich:

Die Antwort muss eine binäre sein, weil es angeblich so sein muss (sagt wer?). Wenn man die Geschlechter binär lässt, dann ist es hingegen skandalös

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Das würde bedeuten, dass Transfrauen eben NICHT zu 100% als Frau vor dem Gesetz gesehen werden, sondern dennoch z.B. einberufen werden können.

Nein. Das würde bedeuten, dass die Regelung keinen Schlumpfwinkel bieten soll, um der Einberufung zu entgehen. Das heißt nicht, dass jemand, der sich Jahre zuvor hat umwandeln lassen, noch als Mann einberufen würde.

Es wird der Transfrau daher das "Frau sein" nicht zu 100% zugesprochen.

Das ist auch niemals ganz möglich. Aber wir haben in rechtlicher Hinsicht zumindest eine Annäherung.

Nein

Es geht nur darum Missbrauch zu verhindern. Ansonsten könnte jeder Mann seine Einberufung/ Ersatzdienst durch eine entsprechende Eintragung ändern und später einfach wieder zurückwechseln. Zudem ist die Logik hinter der Nicht-Einberufung von Frauen einzig, dass diese für den Erhalt der Gesellschaft benötigt werden. Eine Transfrau kann keine Kinder kriegen, sie ist also für diese Aufgabe nicht relevant.

Die zweite Ergänzung ist eigentlich unnötig und wurde vermutlich nur wegen idiotischer Kritik von rechts hinzugefügt, denn bis auf den Strafvollzug ist es völlig unerheblich wie hier die Gesetzeslage ist.

Wer auf welche Toilette oder Umkleide gehen darf bestimmt nicht das Gesetz, sonder derjenige mit Hausrecht. Wer in welchen Ligen spielt oder an welchen Turnieren teilnimmt bestimmt nicht der Staat, sondern die Veranstalter (also i.d.R. die Vereine die diese Ligen und oder Wettkämpfe veranstalten).