Ist das legal was die Schaffnerin abgezogen hat?

16 Antworten

Du musst vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket haben.

Wenn Du zu spät kommst, musst Du einen späteren Zug nehmen.

Wenn die App nicht funktioniert musst Du Dir am Automaten ein Ticket kaufen. Einen rechtlichen Anspruch auf jederzeit funktionierende Apps gibt es nicht.

Du kannst ja für Dein eigenes Fehlverhalten oder technische Probleme niemand anderen verantwortlich machen.

Und so, wie Du Deine Sichtweise präsentierst, kann ich mir denken, dass die Zugbegleiterin genervt war.

bastius2000 
Fragesteller
 11.11.2019, 14:47

Wenn man das Ticket vor Antritt der Fahrt haben muss warum gibt es dann IM ZUG einem Ticketautomaten? Und warum wird es mir verwehrt dort ein Ticket zu kaufen?

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AlexausBue  11.11.2019, 14:50
@bastius2000

Ich kenne nicht die exakten Regeln des angesprochenen Verkehrsbetriebes.

Alles was ich schreibe, warum das so ist, wäre geraten.

Ich tippe aber, dass die Zugbegleiterin Bescheid weiß und korrekt gehandelt hat.

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bastius2000 
Fragesteller
 11.11.2019, 14:59
@AlexausBue

Kommt mir halt alles sehr suspekt vor. Ich hab mich ja nicht hingesetzt und hab nichts getan. Ich haben zweimal versucht ein Ticket zu kaufen einmal und er App und dann beim Ticketautomaten in der Bahn würde ich von der Schaffnerin aufgehalten. Wollte dann aus dem Zugaussteigen und gehen weil ich eben kein Ticket hätte. Anschließend ist der Zug halt los gefahren und sie hat sofort Strafe verlangt obwohl sie gesehen hat das ich gerade aussteigen wollte

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Ja.

Das Ticket muss vor Antritt der Fahrt erworben werden, das hast Du nicht getan.

Entwertet wird das dann vom Schaffner.

Sei demnächst eher da.

soweit ich weiß darf man den Zug erst betreten, wenn man ein gültiges Ticket hat. Nicht in jedem Zug gibt es auch Fahrkartenautomaten.

Nachtrag: wenn man ohne Ticket einsteigt und keinen Automat findet oder der nicht geht, dann sollte man SOFORT zum Schaffner gehen und es dem sagen.

Du musst VOR Fahrtbeginn das Ticket lösen. Steht auch eindeutig in den Beförderungsbedingungen.

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Bahn, legal)

Das betreten von Regionalzügen und S-Bahnen ist in Österreich nur mit gültigem Ticket zugelassen. Sprich: Auch wenn du dein Ticket per App im Zug kaufen wolltest, müsstest du dies schon vor dem Betreten des Zuges getan haben.

Ansonsten erschleicht man sich eine Leistung, was eine Straftat ist. Die ÖBB hat diesbezüglich sehr viele Plakate und Piktogramme, sowohl in Bahnhöfen als auch in Zügen, angebracht.

Wer die 105 Euro (früher waren es 90 Euro) nicht zahlen kann, muss im Nachhinein auch eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro tragen.

https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/nach-ihrer-reise/fahrgeldnachforderung.html

Ist ärgerlich, klar, jedoch hat die Zugbegleiterin/Zugchefin nur nach Vorschriften gehandelt.

Alles Gute! :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung