Fahrgastrechte bei separaten Tickets (DB)?

2 Antworten

Die Sichtweise der Deutschen Bahn ist eindeutig:
Bei gestückelten Tickets bestehen die Fahrgastrechte nur für das jeweils gebuchte Teilstück - wenn Du in Passau also den Zug verpasst und es sich bei der gebuchten Fahrkarte um einen (Super)Sprapreis handelt, "darfst" Du ein neues Ticket buchen, bei einem Flexpreis bekommst Du für die Verspätung keine Erstattung.

Ob dieses Modell rechtskonform ist, daran gibt es zwar durchaus Zweifel, das bedürfte wohl aber eines Musterprozesses.

Woher ich das weiß:Recherche
Paejexa  16.12.2022, 09:16
Ob dieses Modell rechtskonform ist, daran gibt es zwar durchaus Zweifel,

Wieso sollte die DB für eine Leistung bezahlen, die nicht gebucht wurde?

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HugoHustensaft  16.12.2022, 09:39
@Paejexa

Es stellt sich eben schon die Frage, was sich der Gesetzgeber - in diesem Fall handelt es sich ja um EU-Recht - bei der Regelung der Fahrgastrechte gedacht hat. Wie tönern die Füße sind, auf die sich die DB stellt, wird daran deutlich, dass es vielfach ja nicht einmal möglich ist, durchgehende internationale Fahrkarten zu buchen - schwer vorstellbar, dass da die Fahrgastrechte nicht gelten sollen.

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Paejexa  16.12.2022, 09:44
@HugoHustensaft

Na dann probier mal dir einen Flug erstatten zu lassen, den du verpasst hast weil du nicht rechtzeitig am Flughafen warst. Viel Glück 👍

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HugoHustensaft  16.12.2022, 09:45
@Paejexa

Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar - vergleichbar wäre der, wenn ein separat gebuchter Anschlussflug der Grund dafür wäre.

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Paejexa  16.12.2022, 10:47
@HugoHustensaft

Doch, ist vergleichbar. Auch wenn du zwei separate Flüge buchst ist es deine Verantwortung, rechtzeitig da zu sein.

Auch hier erneut die Frage: wieso sollte eine Airline dir Kosten ersetzen, für die du gar nicht bezahlt hast?

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HugoHustensaft  16.12.2022, 10:49
@Paejexa

Du solltest Dich mit den EU-Richtlinien beschäftigen, auf denen die nationalen Regelungen basieren - und auch die deutsche Regelung lässt die Frage der Ticketstückelung offen, die DB interpretiert das so.

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HugoHustensaft  16.12.2022, 12:49
@Paejexa

Weil da keine Frage ist, die zu beantworten wäre! Im Flugverkehr gibt es klare Fluggastrechte und wer dort kein durchgehendes Ticket buchen kann - obgleich das im Gegensatz zu den eigenbrödlerischen europäischen Eisenbahnen regelmäßig geht - kann selbige in Anspruch nehmen, da beschränkt sich das persönliche Risiko auf "zu spät am ersten Flughafen erscheinen", wobei die Gerichte selbst das eingeschränkt haben, da sich die Fluggesellschaft beispielsweise zu wenig geöffnete Schalter zurechnen lassen muss.

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Paejexa  16.12.2022, 14:08
@HugoHustensaft
Weil da keine Frage ist, die zu beantworten wäre!

Dann solltest du an deinem Textverständnis arbeiten.

da beschränkt sich das persönliche Risiko auf "zu spät am ersten Flughafen erscheinen"

Und genau darum geht es hier.

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HugoHustensaft  16.12.2022, 14:32
@Paejexa

Eben nicht - den ersten Zug hat er ja erreicht, nur kommt dieser womöglich zu spät in Passau an, denn genau darum geht es in der Frage; soviel zum Textverständnis.

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HugoHustensaft  16.12.2022, 15:06
@Paejexa

Aber die Fahrgastrechte womöglich nicht, genau das ist doch am Ende der Punkt, um den es sich dreht - und bei dem schwer vorstellbar ist, dass der Gesetzgeber das so gemeint hat, wie die DB das interpretiert; nicht vergessen: Die DB lässt sich seit einiger Zeit nicht mehr auf Prozesse ein, nachdem sie durch die Bank alle Verfahren grundsätzlicher Natur in solchen und ähnlichen Feldern verloren hat.

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hab ich dann ein Recht darauf einen späteren Zug nach Berlin zu nehmen?

Kurz und knapp: NEIN

 Wenn du dein Ticket erst ab Passau buchst, dann liegt es zu 100% in deiner eigenen Verantwortung auch rechtzeitig am Bahnhof zu sein. Wenn du den Zug verpasst bleibst du auf den Kosten sitzen und hast KEINEN Anspruch auf Erstattung.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann fahr entweder 1-2 Züge früher, oder kauf dir dein Ticket ab dem tatsächlichen Startbahnhof.

Die Antwort von Violetta1 ist FALSCH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HugoHustensaft  16.12.2022, 09:41

Und Deine Antwort ist auch nicht vollumfänglich korrekt, bei einem Flexpreis könnte er selbst nach der Sichtweise der DB einen späteren Zug nehmen - und ob die Sichtweise der DB rechtlich haltbar ist, wäre ein spannender Fall für einen Musterprozess, ich gehe davon aus, dass die keinen Bestand hätte.

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Paejexa  16.12.2022, 09:45
@HugoHustensaft

Bei einem Flexticket würde sich diese Frage überhaupt erst nicht stellen.

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HugoHustensaft  16.12.2022, 09:46
@Paejexa

Der FS kommt aus Österreich, da kann man nicht unbedingt umfassende Kenntnisse der deutschen Tarife unterstellen - kann man übrigens nicht einmal bei deustchen Bahnkunden ...

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Paejexa  16.12.2022, 10:48
@HugoHustensaft

Es steht bei der Ticketbuchung eindeutig dabei. Ich bin sicher, dass der Fragesteller in der Lage ist zu lesen.

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