Ist das ein Täuschungsversuch?


21.04.2024, 11:18

Das war KEINE KLAUSUR SONDERN EINE AUFGABENSTELLUNG

4 Antworten

Der Rechtsgrundsatz heisst: "Nulla poena sine lege." - Keine Strafe ohne Gesetz. Der Lehrer muss dir spätestens mit der Erteilung des Auftrags klar erklären, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Es muss klar sein, was er bewertet. Es muss in der heutigen Zeit auch klar sein, welche Internetquellen du wie verwenden darfst und wie Chat GPT oder ähnliche Programme zitiert werden sollen. Wenn er das nicht gemacht hat, darf dies auf deine Note überhaupt keinen Einfluss haben.

Mit dem Gesetz drohen, verhärtet die Situation aber meist nur. Sinnvoll ist, wenn du mit all deinem Material bei ihm vorbei gehst. Du erklärst ihm, wie du vorgegangen bist. Er soll dir erklären, wie du es korrekterweise hättest machen müssen. Wenn er nicht selbst auf die Idee kommt, das zu sagen, fragst du ihn, woher du denn das hättest wissen sollen. Es sei doch eigentlich an ihm, euch beizubringen, wie zitiert werden muss. Wenn es an eurer Schule ein Reglement dazu gibt, sind deine Chancen natürlich gering.

Falls er dann an der Note nichts ändern will, kannst du dies bei der Schulleitung vortragen. Fordere dort, ein Reglement, wie Zitate zu erfolgen haben. Und bestehe darauf, dass du nicht ohne Reglement bestraft werden darfst.

Die meisten Schulen sind in diesen Sachen überrumpelt worden und wissen noch nicht, wie sie damit umgehen sollen. Der Schulleiter hat also durchaus ein Interesse, das zu klären.

Einen ganz konkreten Rat kann man nicht geben, weil hier keine Argumente des Lehrers genannt werden, auf die man eingehen müsste. Außer der, dass Du die Arbeit nicht selbst erledigt hättest. Wenn das der einzige Grund für die 5 als Quartalsnote ist, muss er das belegen. Ich vermute, Du hast für die Arbeit selbst eine 6 bekommen? Er muss Dir einen Täuschungsversuch nachweisen. Dazu müsste auch irgendwo stehen, worin denn ein solcher besteht.

Deine Schmierblätter dazuzulegen kann natürlich hilfreich sein. Es ist ja davon auszugehen, dass Du die - zumindest teilweise - in der Schule angefertigt hast. Das solltest Du zumindest behaupten (und man sollte Dir auch nicht belegen können, dass dem nicht so ist). Die Schmierzettel sollten beispielsweise nicht mit einem anderen Stift geschrieben worden sein wie der, mit dem Du die Arbeit in der Schule begonnen hast. Auf jeden Fall sollte erkennbar sein, dass der in der Schule angefertigte Teil der Arbeit und die Schmierzettel irgendwie zusammen verfasst worden sind.

aber ich denke nicht, da es sich nicht um eine Prüfung oder Klausur handelte

Wichtig ist folgendes: Versuche nicht Deine Unschuld mit irrelevanten Argumenten “zu beweisen“, sondern entkräfte die konkreten Vorwürfe. Beispiel: Wenn ein Täuschungsversuch vorläge, hätte der nichts mit einer Prüfung oder Klausur zu tun. Bei einer Hausaufgabe sind die angeblichen Täuschungen natürlich andere als bei einer Prüfung. Aber noch einmal: Es müsste klar sein, was in Deinem Fall Täuschungsversuche wären. Und diese müssten vor Erledigung der Arbeit genannt worden sein.

Ein Beweis aus Sicht des Lehrers wären zum Beispiel andere Arbeiten von Dir, die völlig anders formuliert sind als die, um die es hier geht. Wobei dann immer noch geklärt werden müsste, was es mit Täuschung zu tun hat, wenn man sich anderer Formulierungshilfen bediente. Inhalt und Ausdruck sind schließlich verschiedene Dinge. Wenn er Dir unterstellte, Du hättest einfach nur abgeschrieben, dann soll er Dir belegen, wo und von wem.

Gruß Matti

soweit ich weiß ist das kein täuschungsversuch, dafür sind formulierungshilfen da. was anderes wäre wenn du das ganze ding mit ki geschrieben hättest, aber in deinem fall seh ich da kein problem.
bring zu dem gespräch auf jeden fall deine schmierblätter mit. die bewertung vom lehrer ist nicht gerechtfertigt, aber es wird wahrscheinlich trotzdem anstrengend ihn zur einsicht zu bringen, wenn er so überzeugt von sich selbst ist. du darfst aber auf keinen fall aufgeben, die schlechte note steht dir nicht zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin schüler wahrscheinlich

Also als Täuschungsversuch sehe ich das nicht. Es ist natürlich mehr als ungeschickt komplette Sätze unverändert zu übernehmen, so wie ich dich verstehe. Wie viel sind denn "ein paar"? Wenn es jetzt zwei oder drei Sätze sind und du zwei oder drei DIN-A4 Seiten insgesamt geschrieben hast, halte ich das nicht für allzu dramatisch. Zumal ja offenbar offiziell erlaubt war Hilfsseiten zu nutzen. Wenn du aber zehn Sätze übernommen hast und insgesamt nur eine Seite geschrieben hast, ist das schon sehr ungünstig.

Was ich in der ganzen Angelegenheit für mehr als ungeschickt halte, dass du dich absolut gar nicht geäußert hast. Das wirkt doch für jeden Außenstehenden wie ein Schuldeingeständnis. Da muss man doch dann anbringen, was Sache ist. Jetzt im Nachgang mit oder über die Eltern irgendwas regeln zu wollen, wirkt zugegebenermaßen nur noch, als würde man sich rauswinden wollen. Nichtsdestotrotz würde ich der Darstellung des Lehrers widersprechen und auch Bezug darauf nehmen, dass ja offiziell erlaubt war Seiten zu Hilfe zu nehmen. Und nur weil du (hoffentlich wenige) Sätze nicht umformuliert und in eigenen Worten wiedergegeben hast, sollte daraus ja keine 5 entstehen können. Zumal man korrekter und vollständiger Weise auch sagen müsste, dass ein Täuschungsversuch, sollte dieser Vorwurf bestehen bleiben, ja eigentlich eine 6 nach sich ziehen würde.