Ist Arbeitslos melden und Arbeitssuchend melden das gleiche?

6 Antworten

Arbeitssuchend kann man sich auch in einer Beschäftigung melden, wenn man auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung ist.

Oder man hat einen befristeten Arbeitsvertrag oder eine Kündigung steht bevor, dann sollte man sich unverzüglich arbeitssuchend melden, im ersten Fall min. 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages.

Im zweiten Fall sobald man von der Kündigung erfährt, oder nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 3 Tagen.

Sonst kann da schon eine Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll drohen.

Arbeitslos melden und einen Antrag kann und sollte man spätestens ab der Arbeitslosigkeit stellen, wenn man dann arbeitslos ist und das unverschuldet, die Anwartschaftszeit erfüllt hat und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen, besteht auch Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Nein,

beides ist grundverschieden.

Arbeitslos ist kann heißen das man faktisch auch arbeitssuchend ist weil man seine vorherige Arbeit bspw Krankheitsbedingt nicht halten oder weiterhin umsetzen konnte.

Arbeitssuchend kann ich auch sein wenn ich bereits eine Arbeitsstelle habe, aber mich nach einer anderen oder besseren Arbeitsstelle auf der Suche bin.

Eine Arbeitslosenmeldung ist rechtlich verpflichtend...

Sind zwei Sachen.

ArbeitsSUCHEND heißt, du suchst Arbeit, das kannst du jederzeit tun (solltest spätestens 3 Monate vor Arbeitsende machen).

ArbeitsLOS heißt, du bist deine Arbeit los. Da solltest dich dann gleich am nächsten Tag melden. Ab da kannst Antrag stellen für ALG

Wenn du dich arbeitssuchend meldest, hast du erst mal keinen Anspruch auf Leistung, bist aber verpflichtet, auf Stellenangebote zu reagieren.

Arbeitssuchend muss man sich melden, so bald man von einer drohenden Arbeitslosigkeit erfährt, oder drei Monate vor dem geplanten Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.

Was wenn du z.B. einen befristeten Vertrag hast, und dich arbeitssuchend meldest. Dann bekommst du ein Stellenangebot, du weißt aber schon, wenn du bei deinem derzeitigen Arbeitgeber bleiben kannst, willst du dort bleiben.

Ganz einfach: melde dich bei dem neuen Arbeitgeber, und teile ihm mit, dass du sofern dein derzeitiger Arbeitgeber dich weeiterbeschäftigen möchte, du dich eher für ihn entscheiden würdest.

Du kannst das Ganze auch ausnutzen. Sage deinem derzeitigen Arbeitgeber, dass du ein anderes angebot hast, und der neue Arbeitgeber dir ggf. bessere konditionen bietet. vielleicht kommt man dir ja entgegen.

Rechne aber stets damit, dass der derzeitige Arbeitgeber unter diesen Umständen Viel glück sagt, dann solltest du natrülich auch tatsächlich das bessere angebot haben.

also: sagen, es gibt ein besseres angebot, ob wohl das nicht stimmt - schlechte idee

lg, Nicki

Nein Arbeitssuchend kannst du dich auch melden wenn du einen Job hast, da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.