Nicht arbeitslos gemeldet?

3 Antworten

für die Zeit zwischen 23.12 und 31.01 wird man dich als Privatversicherten einstufen, das kann sehr teuer werden, du solltest dich morgen dringend bei deiner KK melden und alles klären damit du nur den Mindestbeitrag (unter 200 €) p.M. zahlst, sonst kann es einige Hundert kosten.

Mejo3011 
Fragesteller
 21.01.2024, 19:11

Wie wäre es wenn ich bis Ende Januar noch einen minijob mache in dem ich 15 Stunden arbeite? Ich hab gelesen dass man ab 15 Stunden nicht als arbeitslos gilt, ich habe eventuell die Möglichkeit diesen Monat in der Firma einer bekannten zu arbeiten für die paar Stunden

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Schubert610  21.01.2024, 19:41
@Mejo3011

Ruf morgen erstmal an, es kann sein das die Krankenversicherung 4 Wochen nachläuf, dann bist du abgesichert

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DerHans  01.02.2024, 14:16

Nicht "privat" sondern freiwillig gesetzlich. Und wenn man sich nicht meldet, wird automatisch der HÖCHSTBEITRAG fällig. Erst wenn man nachweist, dass man ohne Einkommen war, gilt der Mindestbeitrag.

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Schubert610  01.02.2024, 15:10
@DerHans

Privat oder freiwillig gesetzlich ist das Gleiche

und mit den Beiträge habe ich ja geschrieben, man muß es nur richtig lesen können

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DerHans  01.02.2024, 16:17
@Schubert610

Das ist keineswegs das gleiche, sondern ein himmelweiter Unterschied.

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Mejo3011 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:51
@DerHans

Es lief alles gut musste garnichts zahlen und wurde nachversichert

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Meistens ist man für 1Mon. Nachversichert, dann handelt es sich bei dir nur um wenige Tage der nicht Versicherung, auf welche die Versicherrungen meist verzichten wenn in dieser Zeit keine Leistungen beansprucht wurden!

Also bleib Gesund und achte auf dich !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mejo3011 
Fragesteller
 21.01.2024, 19:10

Danke sehr! :) die Antwort beruhigt mich

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DerHans  01.02.2024, 14:20

Die Nachversicherung greift aber nur, wenn nach Ablauf des Monats wiederum ein pflichtversicherte Beschäftigung steht. Wenn sie tatsächlich am 22.12. den letzten Arbeitstag hatte, ist das mehr als ein Monat.

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Mejo3011 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:52

Hat gestimmt danke sehr :)

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Erstmal bist du nur verpflichtet, dich zu melden wenn du alg möchtest und dich da krankenversichern willst.

Eine verspätete Meldung wird eh mit einer Sperrzeit belohnt.

Das mit der Krankenversicherung wird interessant. Kannst du dich eventuell bei jemanden nachträglich mitversichern lassen ? Falls nicht, denke ich, dass du die kosten tragen musst.